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NEU: DIN VDE V 0827 Teil 3

Neu: DIN VDE V 0827 Teil 3 Risikomanagementakte

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ gültig und ersetzt damit den Entwurf vom Juli 2019. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt die Struktur, den Aufbau, die Inhalte und den Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Zum Erhalt der Schutzziele (Personensicherheit, Wirksamkeit, Effektivität sowie Daten- und Systemsicherheit) muss im Rahmen der Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der DIN EN 31010 (VDE 0050-1) eine Risikoermittlung mit anschließender Risikoanalyse und Risikobewertung bis hin zur Risikobehandlung erstellt werden.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Autor: Michael Schenkelberg, Geschäftsführender Gesellschafter, S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-15 vom 24. November 2021

Zum 1. Dezember 2021 wird die neue Norm DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Systeme: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ veröffentlicht. Damit wird der Entwurf vom Juli 2019 ersetzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Das Dokument ist Grundlage für die Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 und beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem beinhaltet es Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement nach DIN VDE V 0827-1.

Angesprochen werden Eigentümer, Bauherren und Betreiber von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Arbeits- und Sozialämter, Krankenhäuser und Flughäfen, wo ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht. Zu ihren Pflichten gehört die Erkennung und Bewertung der Risiken für die Nutzung des Gebäudes. Sie verantworten das Risikomanagement, entscheiden über organisatorische, bauliche und technische Lösungen, dokumentieren diese und tragen das verbleibende Restrisiko. Die Erkennung und Bewertung übernimmt in ihrem Auftrag ein Technischer Risikomanager.

Teil 3 der Normenreihe DIN VDE V 0827 liefert damit dem Auftraggeber eine hundertprozentige Kontrollinstanz. Dieser weiß nun genau, was er von der beauftragten technischen Risikomanagementakte zu erwarten hat und somit auch vom Technischen Risikomanager erwarten kann, dass ein rechtssicherer Prozess durchgeführt worden ist. Das Ergebnis sind ausfallsichere Maßnahmen, die die Sicherheit bedeutend erhöhen. NGRS sind dabei nicht nur für extreme Gefahrensituationen gedacht, sondern auch für alltägliche Vorfälle wie Unfälle. So beziehen sie beispielsweise den Arbeits- und Brandschutz nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften mit ein.

Zudem dokumentiert die neue Norm DIN VDE V 0827-3 einen technischen Risikomanagementprozess nach DIN VDE V 0827-1 als Voraussetzung zur Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung eines NGRS und folgt dessen zeitlichen Projektablauf in unterschiedlichen Phasen:

  • Phase 1: Objektbezogener Kontext, Risikobeurteilung, Risikobehandlung,
  • Phase 2: Auswahl des Umfangs eines NGRS bis zur Bestimmung des technischen Restrisikos,
  • Phase 3: Planung und Errichtung des NGRS,
  • Phase 4: Betrieb und Instandhaltung des NGRS.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht. #NGRS www.dgwz.de/neue-din-vde-v-0827-3-ngrs-risikomanagementakte

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DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme veröffentlicht

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Bildunterschrift: DIN VDE V 0827 Teil 3 für Notfall- und Gefahren-Systeme wird zum 1. Dezember 2021 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827-3

AMEV: EMA/ÜMA 2019

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) hat die Empfehlung „Planung, Bau und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Einbruch, Überfall und Geländeüberwachung in öffentlichen Gebäuden (EMA/ÜMA 2019)“ des Arbeitskreises Maschinen-und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) mit sofortiger Wirkung für den zivilen Bundesbereich als technische Arbeitshilfe eingeführt. Sie ersetzt die Empfehlung „EMA/ÜMA 2012“. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die normativen Änderungen u.a. der DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-3 und DIN EN 50131-1 und beinhaltet Erläuterungen zu Notfall-und Gefahren-Reaktionssystemen (NGRS) nach DIN VDE V 0827.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Fachbeirat NGRS setzt neuen Fokus

Im Rahmen der letzten Sitzung im September entschieden die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, den Fokus ihrer Facharbeit künftig von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen auszuweiten.

Zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf werden neben Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-08 vom 9. Oktober 2019

Die Mitglieder des Fachbeirates Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) haben am 24. September 2019 erneut in Bad Homburg getagt. Der Beirat wird künftig den Fokus seiner Facharbeit von den Systemen auf das gesamte Management von Notfall- und Gefahrensituationen ausweiten. Zudem werden zusätzlich zu dem besonderen Schutzbedarf von Bildungseinrichtungen nun auch weitere öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr wie Einkaufszentren, Krankenhäuser, Arbeitsämter und Sozialämter, Bahnhöfe und Flughäfen in die Betrachtungen einbezogen. Hierzu plant die DGWZ eine Reihe von neuen Veranstaltungen und Seminaren.

Auf der Sitzung gab Dieter Zeller, Krisen- und Notfallmanager bei Fresenius SE & Co KGaA, einen Überblick über die präventiven Maßnahmen beim Krisen- und Notfallmanagement am Beispiel eines Gesundheitskonzerns. Er stellte die Grundlagen zur Bewältigung von Krisen aus Sicht der Einsatzkräfte vor und welche Erkenntnisse daraus Betreiber für die Prävention ableiten können. Zeller betonte, wie wichtig es sei, vorab ein Krisenteam aufzustellen und in die Organisation einzubinden, um Krisen wie Stromausfall, Terror oder Bedrohungen für die Lieferketten professionell bewältigen zu können.

Mit der 2016 veröffentlichten Vornorm DIN VDE V 0827-1 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme zur Unterstützung in Notfall- und Gefahren-Situationen geregelt und wie Systeme die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung unterstützen. Die DGWZ hat seitdem in Veranstaltungen insbesondere Betreiber von Schulen über die Umsetzung zu NGRS informiert und Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 ausgebildet, die die Risiken für Einrichtungen bewerten und Handlungsempfehlungen daraus ableiten können.

Die nächste Sitzung des Fachbeirats findet am 2. April 2020 in Bad Homburg statt.

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DGWZ-Fachbeirat „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme“ setzt neuen Fokus. #NGRS www.dgwz.de/fachbeirat-ngrs

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  • Pressemitteilung Nr. 2019-08 (PDF, TXT)
  • Bild: Vierte-Sitzung-DGWZ-Fachbeirat-NGRS.jpg
    DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme setzt neuen Fokus
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme anlässlich seiner vierten Sitzung am 24. September 2019 in Bad Homburg. (v.l.n.r.): Harald Weber (Gehrke Sales GmbH), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Klaus Bongaertz, (TOA Electronics Europe GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Dieter Zeller (Fresenius SE & Co. KGaA), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Bernd Rompel (Polizeiakademie Hessen), Thomas Probst (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)

Weiterführende Informationen
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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.

DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme um Teil 3 ergänzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-07 vom 10. September 2019

Im Juli 2019 ist der Entwurf der DIN VDE V 0827 Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. Die eingegangenen Kommentierungen werden derzeit bearbeitet.

Mit der DIN VDE V 0827 wurden erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Ergänzend dazu bildet Teil 3 die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1. Er beschreibt Struktur, Aufbau, Inhalte und Ablauf eines technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte. Zudem werden Anwendungsbeispiele für das technische Risikomanagement aufgezeigt.

Das zuständige Normengremium DKE/UK 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ hat deshalb ein europäisches Normenvorhaben initiiert. Derzeit läuft die Abfrage des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) an die Technischen Komitees für die Mitarbeit an der Erstellung einer europäischen Norm für NGRS. Neben Deutschland werden vier weitere Länder benötigt, damit das europäische Normenvorhaben starten kann.

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Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme - Risikomanagementakte im Juli 2019 veröffentlicht.
  • Bildquelle: Olesya Shelomova – stock.adobe.com
  • Bildunterschrift: Der Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Risikomanagementakte wurde im Juli 2019 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-vde-v-0827

DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-06 vom 15. April 2019

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat eine aktualisierte Adressliste mit insgesamt 123 zertifizierten Technischen Risikomanagern nach DIN VDE V 0827 für Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) veröffentlicht. Alle Personen haben das Zertifikat durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der DGWZ erlangt.

Was macht ein Technischer Risikomanager?

Position und Funktionen eines Technischen Risikomanagers werden seit 2015 durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um die Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Der Weg zum zertifizierten Technischen Risikomanager

Insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner können sich zum Technischen Risikomanager zertifizieren lassen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer dreitägigen Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar werden umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827 und DIN ISO 31000 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ zertifiziert mehr als 100 Technische Risikomanager. www.dgwz.de/risikomanager

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Bildquelle: Tyler Olson – stock.adobe.com

Bildunterschrift: Ein Technischer Risikomanager nimmt die Risikobewertung für Schulen und andere Einrichtungen vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg erfolgreich fortgesetzt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-05 vom 8. April 2019

Die von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 veranstaltete Fachtagung zur Sicherheit in Bildungseinrichtungen zog mehr als 60 Vertreter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner, Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr nach Duisburg, um sich über praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen und Gebäuden von Bildungseinrichtungen bis hin zum Amokfall auszutauschen. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, Sören Link. Nach den Auftaktveranstaltungen in Hannover und Heidelberg ging die Fachtagung in Duisburg damit erfolgreich in die nächste Runde.

Nachdem Thomas Krützberg, Dezernatsleiter für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales der Stadt Duisburg, die Teilnehmer begrüßt hatte, referierte Marita Meissner, Stabstellenleiterin für Krisenprävention bei der Stadt Gelsenkirchen, über die erfolgreiche Einführung eines integrierten Sicherheitskonzeptes an Gelsenkirchener Schulen. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallung und Mitglied im DKE-Normenausschuss für Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen, stellte die Synergieeffekte einer mehrfachen Nutzung von Sprachalarmanlagen und akustischen Notfallwarnsystemen und die damit einhergehenden Vor- und Nachteile vor. Prof. Dr. Roland Goertz, Leiter des Lehrstuhls für Chemische Sicherheit und Abwehrender Brandschutz an der Bergischen Universität Wuppertal, erläuterte Wege zur Lösung des Widerspruchs zwischen Amok- und Brandschutz und gab seine Erfahrungen durch die Einsatzleitung bei den Amokläufen in Erfurt und Winnenden weiter. Abschließend berichtete Kriminalhauptkommissar a. D. Christian Weicht aus seiner langjährigen Tätigkeit in der Entwicklung und Umsetzung wirksamer Krisenpräventionskonzepte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Die Teilnehmer zogen ein überaus positives Fazit und vergaben Bestnoten für die Auswahl der Vortragsthemen und Referenten. Dass die Vorträge zahlreiche Fallbeispiele realer Krisensituationen in Bildungseinrichtungen boten, kam bei den Zuhörern besonders gut an.  So konnten viele Anregungen zur Umsetzung im eigenen Verantwortungsbereich mitgenommen werden.

In der begleitenden Fachausstellung informierten sich die Teilnehmer über ganzheitliche Sicherheitskonzepte und knüpften zahlreiche Kontakte zu den Herstellern aus den Bereichen Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Kommunikationssysteme, Gefahrenmelde- und Sprachalarmanlagen sowie Systeme zur Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. Vertreten waren Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Gehrke Sales GmbH, Salto Systems GmbH, Scanvest GmbH, Schneider Intercom GmbH, SimonsVoss Technologies GmbH, Telekom Behnke GmbH sowie TOA Electronics Deutschland GmbH und Wenzel Elektronik GmbH.

Die Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ wird vierteljährlich bundesweit durchgeführt. Die nächsten Veranstaltungen finden am 27. Juni 2019 in Ingolstadt und am 12. September 2019 in Potsdam statt. Weitere Informationen zur Tagung sowie Teilnehmer- und Ausstellerstimmen gibt es auf der Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de.

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Positives Fazit aller Beteiligten zur Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ am 28.03.2019 in Duisburg. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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www.dgwz.de/tagung-sicherheit-in-bildungseinrichtungen-2019-duisburg-abschlussbericht

Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen in Duisburg

Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-04 vom 7. März 2019

Für die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) am 28. März 2019 in Duisburg hat der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, Sören Link, die Schirmherrschaft übernommen. Zur Tagung treffen sich Mitarbeiter von Landkreisen, Städten und Gemeinden, Fachplaner und Hersteller von Sicherheitstechnik sowie Krisenpräventionskräfte von Polizei und Feuerwehr und diskutieren praxiserprobte Strategien für den Schutz von Menschen in Bildungseinrichtungen und Schulen.

Die Stadt Duisburg ist für die Sicherheit an rund 170 Schulen, zwei Universitäten und weiteren Bildungseinrichtungen verantwortlich. Deswegen muss sie sich auch mit solchen Szenarien auseinandersetzen, die über die Vermeidung von Unfällen im Sportunterricht, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Chemieraum oder der Mindesthöhe von Treppengeländern hinausgehen. Gefahrensituationen wie Brände oder Krisenlagen erfordern ein Notfallmanagement, das in Planung und Durchführung passgenau auf die besonderen Eigenheiten der Bildungseinrichtung abgestimmt ist.

Bereits im Jahre 2003 wurde hierzu bei der Stadt Duisburg ein multidisziplinäres Krisenpräventionsteam installiert, in dem neben Einrichtungen des Schulträgers wie das Amt für Schulische Bildung oder das Jugendamt auch das Schulamt und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei eingebunden sind. „Angesichts der zahlreichen Facetten möglicher Gefahrenprävention, aber auch zur schnellen und richtigen Reaktion im eingetretenen Krisenfall, sind alle Verantwortlichen gut beraten, sich stets auf dem Laufenden zu halten und Fortbildungsangebote oder Beratungsmöglichkeiten zu nutzen“, betont Link.

Die Tagung wird durch eine Fachausstellung mit Sicherheitstechnik wie Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS), Intercom-Systeme, Sprachalarmanlagen (SAA) und elektronische Zutrittslösungen begleitet. Exponate können vor Ort getestet werden. Experten von Management, Forschung, Entwicklung und Vertrieb stehen für Fragen zur Verfügung. Beim Kommunikationsabend am Vortag haben die Teilnehmer Gelegenheit, mit Referenten und Experten der Aussteller persönlich in den Dialog zu treten und fachliche Fragen zu diskutieren.

Die Teilnahmegebühr für die Tagung Sicherheit in Bildungseinrichtungen beträgt 180 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Anmeldung und das Programm zur Tagung kann über die Website www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de heruntergeladen werden.

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Die Tagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ findet unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Sören Link am 28.03.2019 in Duisburg statt. www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

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Weiterführende Informationen

www.sicherheit-in-bildungseinrichtungen.de

DGWZ-Fachbeirat erarbeitet White Paper über Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-03 vom 19. Februar 2019

Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.

NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.

Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.

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Der DGWZ-Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme erarbeitet White Paper über NGRS. #NGRS www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

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    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme hat anlässlich seiner dritten Sitzung am 7. Februar 2019 einen Entwurf des White Papers diskutiert (v.l.n.r.): Axel Schmidt (Salto Systems GmbH), Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Jochen Sauer (Axis Communications GmbH), Jürgen Wulf (Freiwillige Feuerwehr Bad Homburg), Oliver Hart (Com.Point oHG), Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH), Markus Wennrich (Gehrke Sales GmbH), Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH), Christof Radusch (VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft), Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH), Thilo Meisel (Meiknologic GmbH), Daniel Dupont (Funkwerk AG), Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH), Wolfgang Unger (Novar GmbH), Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH).

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/whitepaper-ngrs

Schlagwortarchiv für: DIN VDE V 0827

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktvitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Die Vornorm DIN VDE V 0827-1 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ für ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) beschreibt unter anderem technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Abläufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zu dessen abschließender Bearbeitung. Sie umfasst das technische Risikomanagement mit Schutzzieldefinition und Ablauforganisation sowie die notwendigen Vorgaben für eine Risikomanagementakte. Diese Vornorm definiert drei unterschiedliche Sicherheitsgrade mit den jeweils dafür benötigten Produktfunktionalitäten. Die Auswahl der einsetzbaren Produkte als technische Hilfsmittel innerhalb eines NGRS obliegt dem einzusetzenden Risikomanager. Die Auswahl der in einem NGRS verwendeten Technologien bestimmt die Art und Weise der Unterstützung zur Bewältigung von Notfall- und Gefahrenlagen.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE V 0827-1:2016-07 ist im Juli 2016 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2015-04.

Inhalt

Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0827-1Normen zu Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen (NGRS) bestellen

Weitere Informationen

Stichworte
DIN VDE V 0827-1, NGRS, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, Risikomanagement, Schule, Sicherheit, Technische Regel, Technisches Risikomanagement, Teil 1, Vorschrift

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 – Update

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE 0827 – Update

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar informiert zertifizierte Technische Risikomanager über die Auswirkungen des Entwurfs DIN VDE V 0827 Teil 3 und die norminative Umsetzung in der Praxis.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Update-Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine

Das Seminar dauert einen Tag: 10:00-16:30 Uhr

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Haus | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover

Seminarbeschreibung

Ergänzend zur DIN VDE 0827 ist 2019 der Teil 3 „Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele“ als Entwurf erschienen, der die Grundlage zur Erstellung einer Risikomanagementakte nach DIN VDE V 0827-1 bildet. Dieser beschreibt Aufbau, Inhalte und Ablauf des technischen Risikomanagementprozesses und der technischen Risikomanagementakte.

Nutzen

Das Seminar bereitet zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 auf die normativ geforderte Gliederung zur Risikomanagementakte des Entwurfs der DIN VDE V 0827 Teil 3 vor und befasst sich explizit mit deren Umsetzung in die Praxis. Darüber hinaus erörtern die Teilnehmer besondere Anwendungsbeispiele und erhalten einen Ausblick über die Weiterentwicklung der Norm.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte DGWZ-Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich explizit an zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Inhalte

  • Ausblick zu Änderungen und Weiterentwicklung der Norm DIN VDE V 0827
  • Entwurf DIN VDE V 0827 Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele
  • Risikoanalyse und Risikobewertung in der Praxis
  • Gliederung der Risikomanagementakte nach E DIN V DE V 0827-3
  • Projektbeispiele und Umsetzung

Referenten

Porträtfoto Michael Schenkelberg - Referent Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 13. Mai 2020 – Mannheim – freie Plätze
  • 05. November 2020 – Hannover – freie Plätze

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Auffrischung, Update, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Teil 3, DIN VDE V 0827-3, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2020

Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt an zwei Tagen die normkonforme Anwendung und Priorisierung von Elektrischen Lautsprecheranlagen (ELA),  Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA) je nach Brand- oder Amokfall und übt die  STI-Messung für eine deutliche Spachverständlichkeit bei Sprachalarmanlagen anhand Hörproben.

Seminareinladung

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Online-Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Nächste Termine

Das Intensiv-Seminar dauert zwei Tage. Es können auch einzelne Tage gebucht werden.

1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675
2. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

Wegen der Corona-Pandemie führen wir alle Seminare bis Ende Juli 2020 als Webinare durch. Webinar und Präsenzseminar sind identisch. Die Qualifikation ist gleichwertig.

  • 15.-16. September 2020 – Köln keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2020 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 2.-3. Dezember 2020 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich

Teilnahmegebühr

Die Tage können einzeln oder getrennt gebucht werden.

420 € für 1 Tag bzw. 630 € für 2 Tage, zzgl. 19 % MwSt.
Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA), Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) müssen richtig eingesetzt werden und in Notfällen klar verständliche Sprachdurchsagen übermitteln. Der Betreiber einer SAA ist verpflichtet, die Sprachverständlichkeit zu messen.

Nutzen

Das Seminar grenzt die Beschallungssysteme SAA, ELA, ENS und NGRS voneinander ab und vermittelt, wann welche Anlagen richtig zum Einsatz kommen. Die Teilnehmer lernen anhand von Hörtests, wie sie die Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen messen, überprüfen und bewerten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt auch als Schulungsnachweis zur Auffrischung für die Zertifizierung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis von Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung,
  • Instandhaltungsunternehmen von ELA, ENS oder SAA,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen, die ELA, ENS oder SAA in Betrieb setzen bzw. die Wirksamkeit der Anlage prüfen.

Voraussetzungen

Grundlagen der Beschallungstechnik werden vorausgesetzt. Wünschenswert ist das Mitbringen eines eigenen Messgerätes.

Inhalte

1. Tag: Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675

  • Richtlinien und Normen: DIN EN 50849:2017-11; VDE 0828-1, DIN VDE 0833-4, VDE 0827-1 und VDE 0827-2, DIN 14675 und DIN 16763
  • Abgrenzung und Kriterien zum Einsatz von SAA, ENS oder ELA
  • Symbiotischer Nutzen / Zusammenspiel der Anlagen
  • Normenanwendung und Prioritäten im Fall von Brand- und Amokalarmierung
  • Einsatz eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) zur Amokalarmierung
  • Abgrenzung von SAA zu NGRS und deren Anwendung
  • Erweiterung von Bestandsanlagen um NGRS
  • Wartung und Instandhaltung bei Beachtung der DIN VDE 0828-1
  • Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS/NGRS
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahmeprüfung
  • Ausblick auf Normenänderungen

2. Tag: Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

  • Normen und Richtlinien: VDE 0833-4, VDE 0828/EN 50849, DIN 14675; DIN EN 16763
  • Verschiede Mess- und Auswertungsverfahren im Vergleich
  • Messung mit dem Sprachübertragungsindex STI
  • Einflussfaktoren auf die Sprachverständlichkeit
  • Richtige Auslese der Werte und häufige Fehler
  • Messungen Störschall-Schallpegel
  • Bewertung Raumakustik-Nachhallzeiten und Verzerrung
  • Subjektive Bewertung schalltechnischer Ereignisse
  • Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse
  • Akustische Übungen mittels eigener Messgeräte
  • Dokumentation der Messergebnisse

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Webinar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Beschallungsanlagen, Beschallungssysteme, Sprachalarmanlagen, SAA, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, ELA, Elektroakustische Notfallwarnsysteme, ENS, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Sprachalarmierung, Sprachverständlichkeit, Sprachübertragungsindex, STI, STIPA, DIN VDE 0833-4, DIN 14675, DIN EN 16763, DIN VDE V 0827, DIN EN 50849, Seminar, Webinar, Online, Auffrischung, 2020

White Paper Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

DGWZ-Fachbeirat erarbeitet White Paper über Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Der Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erarbeitet ein White Paper über NGRS. Der Entwurf des White Papers befindet sich derzeit in der Kommentierungsphase. Die Publikation bietet Verantwortlichen und Gebäudemanagern in öffentlichen Einrichtungen ein umfassendes Gesamtbild über die grundlegenden technischen und organisatorischen Anforderungen, die an ein NGRS nach der im Juli 2016 erschienenen Vornorm DIN VDE V 0827-1 gestellt werden.

NGRS nach DIN V VDE 0827-1 dienen zur Bewältigung von Notfällen sowie Gefahren- und Krisensituationen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Dazu zählen insbesondere Bildungseinrichtungen, Behörden und Kindergärten, aber auch private Objekte mit ähnlichem Schutzbedarf wie beispielsweise Krankenhäuser. Die primäre Aufgabe von NGRS ist die schnelle und zuverlässige Alarmierung hilfeleistender Einsatzkräfte im Notfall. Obwohl die DIN VDE V 0827-1 die Zusammenhänge und Maßnahmen der Krisenbewältigung detailliert beschreibt, tauchen bei der Umsetzung in die Praxis immer wieder Fragen auf, beispielsweise beim Neubau und der Sanierung von Schulen.

Das White Paper soll bei der Planung, Umsetzung und Anwendung von NGRS sowie der Ausarbeitung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten für Notfälle ergänzend unterstützen. Es richtet sich an Planer, Architekten, Behörden, Polizei, Feuerwehren, Versicherer, Hersteller und Errichter von Sicherheitsanlagen sowie an Bauherren, Eigentümer und Betreiber von gefährdeten Objekten, die NGRS planen, umsetzen und anwenden.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Gründungsmitglieder des DGWZ-Fachbeirats Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat am 14. März 2018 in Bad Homburg den Fachbeirat Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) gegründet. An der ersten Sitzung nahmen Kommunen, Planer und Hersteller teil. Polizei, Landeskriminalämter, Berufsgenossenschaften und Versicherer haben ihre Mitarbeit angekündigt.

Der Fachbeirat unterstützt als unabhängige Expertenplattform Planer, Errichter und Betreiber beim Projektieren und Umsetzen von Sicherheitskonzepten für Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Für die Umsetzung der DIN VDE V 0827 beim Neubau und der Sanierung von Schulen besteht Klärungsbedarf. Dafür wollen die Mitglieder neutrale Fachinformationen zu NGRS erstellen und damit zu aktuellen Fragestellungen, Normen und Vorschriften fachlich Stellung beziehen. Die Ergebnisse werden in Publikationen veröffentlicht und Lösungen in Veranstaltungen vorgestellt.

Auf der Gründungssitzung wurden zwei erste Projekte formuliert. So wird der Beirat eine neue Fachtagung „Sicherheit in Bildungseinrichtungen“ konzeptionell und fachlich begleiten. Die Veranstaltung soll bundesweit regelmäßig viermal im Jahr stattfinden. Zweitens soll ein Whitepaper zu NGRS erarbeitet werden.

Sitzungen

Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder der 1. Sitzung am 14. März 2018 in Bad Homburg waren:

  • Michaela Heinze (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Markus Laibach (Gebäudemanagement Mönchengladbach)
  • Eugen Ludewig (Siemens AG)
  • Raphael Mayer (Bosch Sicherheitssysteme GmbH)
  • Bernd Ammelung (Ingenieurbüro)
  • Michael Schenkelberg (Schneider Intercom GmbH)
  • Tobias Töpfer (build:ing pro GmbH)
  • Eckart Roeder (Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH)
  • Sebastian Strohmenger (Dahua Technology GmbH)
  • Harald Weber (Gehrke Sales GmbH)
  • Michael Krämer (Telecom Behnke GmbH)
  • Bastian Nagel (Hekatron Vertriebs GmbH)
  • Christian Müller (Scanvest Deutschland GmbH)

Ansprechpartnerin

Michaela Heinze
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-24
Telefax 06172 98185-99
veranstaltungen@dgwz.de

Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

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Verzeichnis der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Diese Liste nennt die Ansprechpartner mit Kontaktdaten der Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827, die ihre Sachkunde mit erfolgreich bestandener Prüfung nachgewiesen haben. Diese Risikomanager können eine Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und Schulen vornehmen, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) eingesetzt werden soll. Sie können die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS treffen.

Weiterführende Informationen

Stichworte
Technischer Risikomanager, Risikomanagement, Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikoakte, Notfall- und Gefahren-Situation, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Norm, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, Adressliste, Firmenverzeichnis, Adressverzeichnis, Adressen, Verzeichnis

Pressemitteilung Nr. 2015-05

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
29. Juli 2015

Neues Seminar Technischer Risikomanager

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet erstmals Seminare zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 an. Die dreitägige Schulung vermittelt die Fachkenntnisse zur Risikobewertung für Schulen und Öffentliche Einrichtungen, um ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) planen und einsetzen zu können. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.

Das Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte von Schulen, Betreibern, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie an Sachverständige und Fachplaner. Die Teilnehmergebühren betragen 1.200 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfung und Zertifikat.

Der Entwurf der neuen Norm DIN VDE V 0827 beschreibt die Verbindung von technischen Prozessen mit dem Risikomanagement nach ISO 31000. Technische Risikomanager nehmen Risikobewertungen vor, erstellen und pflegen die Risikomanagement-Akte und fällen die notwendigen Entscheidungen zur Auswahl eines geeigneten NGRS.

Aktuelle Informationen zur DIN VDE V 0827, zum Technischen Risikomanager und Seminartermine können unter www.dgwz.de/risikomanager heruntergeladen werden.

1.236 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Seminartermine 2015 zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

  • 16. bis 18. September 2015 in Düsseldorf
  • 14. bis 16. Oktober 2015 in Stuttgart
  • 18. bis 20. November 2015 in Frankfurt

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und führt bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften durch. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Technischer Risikomanager, Risikobewertung, DIN VDE V 0827, ISO 31000, Risikomanagement, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Schule

Tweet-Vorschlag

Neues Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 für die Sicherheit an Schulen www.dgwz.de/risikomanager

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  • Pressemitteilung Nr. 2015-05 (PDF, TXT)
  • Bild: Technischer Risikomanager (JPG, PDF)
    Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827 nimmt die Risikobewertung für eine Schule vor.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/risikomanager

Technischer Risikomanager

Risikobewertung Notfall- und GefahrensituationÜbersicht zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Zertifizierte Technische Risikomanager | Ausbildung | Prüfung | Weitere Informationen

Der Technische Risikomanager ist durch die DIN VDE V 0827 vorgeschrieben. Er nimmt eine Risikobewertung für Einrichtungen vor, in denen ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus Lage, Größe und Vorkommnissen in der Vergangenheit werden Schutzklassen und Maßnahmen bestimmt, um z. B. eine Schule oder Öffentliche Einrichtung auf mögliche Bedrohungslagen und Gefahrensituationen vorzubereiten. Der Technische Risikomanager fällt die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten NGRS.

Zertifizierte Technische Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Ausbildung

Für die Aufgabe des Technischen Risikomanagers sind insbesondere leitende Mitarbeiter und Sicherheitsfachkräfte von Schulen, Schul- und Bauämtern und anderen Öffentlichen Einrichtungen sowie Sachverständige und Fachplaner geeignet. Die Ausbildung zum Technischen Risikomanager umfasst eine dreitägige Schulung mit schriftlicher Prüfung. In dem Seminar müssen umfassende Kenntnisse zum Risikomanagement, den zugrundeliegenden Normen DIN VDE V 0827, DIN ISO 31000 und DIN EN 31010 und den notwendigen Dokumentationspflichten wie dem Aufstellen und Pflegen der Dokumentation und der Risikomanagement-Akte vermittelt werden.

Prüfung zum Technischen Risikomanager

Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 muss durch eine schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 (DGWZ 1013:2015-07) geregelt.

Die wesentlichen Punkte der Prüfungsordnung sind:

  • Die Prüfung zum Technische Risikomanager bezieht sich auf die DIN VDE V 0827 – Teil 1, ISO 31000 und DIN EN 31010
  • Die Prüfung besteht aus 20 bis 25 Multiple-Choice-Fragen und dauert eine Stunde
  • Die Prüfung gilt als Bestanden bei einem Erreichen von mindestens 70 % der Gesamtpunktzahl
  • Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden
  • Die Sachkunde zum Technischen Risikomanager ist befristet auf fünf Jahre

Weitere Informationen

Schlagworte

Bedrohungslage, Gefahrensituation, Riskobewertung, Risikomanagement, Norm, DIN VDE V 0827, ISO 31000, DIN EN 31010, Notfall- und Gefahren-Reaktions-System, NGRS, Technischer Risikomanager

Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 erstellt Risikobewertung

Seminar: Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Technischer Risikomanager bildet Verantwortliche Personen aus, damit sie die Risikobewertung in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen vornehmen und Maßnahmen daraus ableiten können.

Seminareinladung

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert drei Tage.
1. Tag: 10:00-17:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:30 Uhr | 3. Tag 9:00-15:00 Uhr (inkl. Prüfung)

  • 11.-13. März 2025 – Düsseldorf – freie Plätze

Teilnahmegebühr

1.600,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Nur der zertifizierte Technische Risikomanager darf eine Risikobewertung nach DIN VDE V 0827 vornehmen. Die Risikobewertung ist für jede Schule und Öffentliche Einrichtung notwendig, wenn ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) errichtet werden soll. Aus der Risikobewertung ergibt sich der Schutzgrad und der Risikomanager kann ein geeignetes NGRS auswählen und die Anforderungen dafür festlegen.

Nutzen

Das Seminar Technischer Risikomanager bildet Verantwortliche Personen zum Technischen Risikomanager aus und bereitet sie auf die Risikobewertung für Öffentliche Einrichtungen und die Konsequenzen daraus vor. Der Technische Risikomanager kann die notwendigen Entscheidungen für die Auswahl eines geeigneten Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems fällen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das in den Vorschriften geforderte Zertifikat mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar Brandschutzpläne wird von den Architekten- und Ingenieurkammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz, 2 VDSI-Punkten im Brandschutz, 1 VDSI-Punkt im Managementsystem und 2 VDSI-Punkte im Gesundheitsschutz anerkannt.

 

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Amtsleiter von Bau- und Schulämtern, Verantwortliche Fachkräfte für die Sicherheit von Öffentlichen Einrichtungen,
  • Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitssachverständige und Fachplaner.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann nach DIN VDE V 0927-1 aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden. Eine zertifizierte Ausbildung zum Technischen Risikomanager muss für die Ausübung der Tätigkeiten vorliegen.

Inhalte

  • Grundlagen Technisches Risikomanagement
  • DIN VDE V 0827 – Einführung und Übersicht
  • Die neue DIN ISO 31000:2018-10 – Einführung und Übersicht
  • Dokumentationsaufaben
  • Aufzeichnung der organisatorischen Vorgaben zur Krisenreaktion (IST)
  • Risikoidentifizierung
  • Risikoanalyse
  • Risikobewertung nach DIN EN 31010
  • Risikobewältigung: Wie wird mit dem Risiko umgegangen?
  • Risikoüberwachung
  • Risikokommunikation
  • Dokumentation, Risikomanagement-Akte: Aufstellung, Pflege
  • Praktische Übungen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Michael Schenkelberg (Schneider Intercom) ist Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) und Referent zur Schulsicherheit.
  • Kathrin Weber ist Risikomanagerin nach ISO 31000, Geschäftsführerin der IRM Interim-Risiko-Management GmbH, Referentin an der EBS Universität für Recht und Wirtschaft in Oestrich-Winkel und Prüferin der Handelskammer Hamburg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Seminar Technischer Risikomanager nach DIN VDE V 0827 Seminar Technischer Risikomanager – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung ist sehr informativ und auf das Thema abgestimmt. Besonders hat mir der Einblick in eine Risikomanagerakte und der Prozess einer Bewertung gefallen.“
    Christoph Burger, Elektro Landwehr GmbH, Bergisch-Gladbach
  • „Das Seminar war sehr informativ. Die Gruppenarbeiten haben mir besonders gefallen.“
    Karl-Heinrich Müller, Amt 69 Gebäudewirtschaft Mainz
  • „Das Seminar hat mir einen guten Enblick in NGRS Systeme und deren technischen und rechtlichen Voraussetzungen gebracht. Besonders haben mir die Seminarunterlagen, die wir erhalten haben, gefallen (1:1 Kopie der Vorträge). Zudem fand eine gute Klimatisierung des Raumes statt.“
    Jens Moerler, Jacobs University Bremen gGmbH, Bremen
  • „Das Seminar ist sehr empfehlenswert. Alle Fragen wurden beantwortet und es gab tolle Fallbeispiele zur Veranschaulichung.“
    Lukas Dlugosch, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Köln
  • „Sehr gute Darstellung des Inhalts, einschließlich der zu beachtenden Bedingungen für die Definition des richtigen technischen Systems. Besonders haben mir die Praxisübungen gefallen.“
    Michael Herre, IQ-House GmbH, Landshut
  • „Sensibilisierung für Risikomanagement und tiefere Einblicke in die Notwendigkeit. Besonders gefallen haben die Gruppenzusammensetzung und praxixnahe Veranschaulichung.“
    Thomas Probst, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Nürnberg
  • „Seminarbereiche wurden umfangreich erklärt. Umfassendes Wissen über die DIN 0827, Schulnote 1. Besonders gefallen haben die Diskussionsereignisse innerhalb der Gruppe“
    Henry Smit, Gebäudemanagement Emden
  • „Sehr interessante und tiefe Einblicke in den Aufgabenumfang des Technischen Risikomanagers. Die Darstellung im Zusammenhang mit realexistierenden Projekten.“
    Rainer Knepper, Privates Institut für Kommunikationstechnik GmbH, Wesel

Weitere Informationen

Stichworte
Seminar, Schulung, Lehrgang, Technischer Risikomanager, DIN VDE V 0827, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Schule, Öffentliche Einrichtung, DIN ISO 31000, DIN EN 31010, Risikobewertung, Risikoanalyse, Risikoakte, 2025, 2024

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Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS)

DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

Übersicht zur DIN VDE V 0827
Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)

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Teile der Normenreihe

Die Normenreihe der DIN VDE V 0827 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) besteht aus drei Teilen:

Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme

Mit der DIN VDE V 0827 sind erstmalig die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen und Gefahrensituationen Amokalarm auslösen, Hilfe rufen, Betroffene warnen und akustische Handlungsanweisungen geben. Die Systeme ergänzen die organisatorischen Prozesse zur Krisenbewältigung und werden in Schulen und Öffentlichen Einrichtungen eingesetzt. Durch die DIN VDE V 0827 besteht weiterhin keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Sollen diese Systeme allerdings eingesetzt werden, müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden.

Technischer Risikomanager

Neu wird in der DIN VDE V 0827-1 die Position des Technischen Risikomanagers beschrieben. Der Technische Risikomanager nimmt auf Basis von Informationen der Organisationsleitung, Polizei und Feuerwehr eine Risikoanalyse und Risikobewertung vor und bestimmt den Sicherheitsgrad einer Organisation. Aus dem Sicherheitsgrad leiten sich die unterschiedlichen Funktionalitäten der Systeme ab. Die Funktion des Technischen Risikomanagers kann aus der Organisation heraus oder durch einen externen Dienstleister wie z. B. ein Ingenieurbüro wahrgenommen werden.

Vornorm

Die DIN VDE V 0827 wird als Vornorm bezeichnet, solange sie noch nicht als harmonisierte Europäische Norm (EN) verabschiedet ist. Nach spätestens drei Jahren muss überprüft werden, ob sie nicht in eine Norm überführt werden kann. Da bisher nur in Deutschland der Einsatz von Notfall- und Gefahren-Systemen geregelt ist, ist das Interesse aus dem Ausland entsprechend hoch, wo ähnliche Projekte umgesetzt werden und noch keine Regelungen bestehen.

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Stichworte

Schule, Sicherheit, Krisenprävention, Gefahrenmanagement, Amok, Amokalarm, Amokschutz, Amoklauf, Notfall- und Gefahren-Reaktionssystem, NGRS, Norm, Vorschrift, Gesetz, DIN, VDE, 0827