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Übersicht zu Steigleitern

Steigleitern

Übersicht Steigleitern

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Ortsfeste Steigleitern sind fest mit einem Bauwerk oder einer Anlage verbundene, vertikale Aufstiege. Sie stellen eine unverzichtbare Komponente der Gebäudeinfrastruktur dar, wenn ein regelmäßiger Zugang für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten an höher- oder tiefergelegenen Stellen erforderlich ist. Da die Nutzung von Steigleitern aufgrund der vertikalen Fortbewegung und der potentiellen Absturzhöhe mit besonderen Risiken verbunden ist, unterliegen sie strengen normativen Anforderungen und regelmäßigen Prüfpflichten.

Einsatzbereiche

1. Industrieanlagen und Maschinenbau: Hier dienen Steigleitern als Zugang zu Wartungsplattformen, Silos, Krananlagen oder verfahrenstechnischen Behältern. Die Ausführung folgt meist der Norm für Maschinenzugänge, um eine sichere Bedienung der Anlage zu gewährleisten.

2. Hochbau und Dachzugänge: An Bürogebäuden, Logistikzentren oder öffentlichen Einrichtungen ermöglichen Steigleitern den gesicherten Aufstieg auf Dachflächen. Dies ist notwendig, um technische Anlagen wie Photovoltaiksysteme, Klimageräte oder Blitzschutzeinrichtungen zu warten.

3. Schacht- und Abwassertechnik: In der kommunalen Infrastruktur werden Steigleitern in Wartungsschächten, Kläranlagen oder Pumpstationen eingesetzt. Aufgrund der oft feuchten oder korrosiven Umgebung werden hier spezielle Anforderungen an die Materialbeständigkeit (z. B. Edelstahl oder GFK) gestellt.

4. Schornsteine und Masten: Für die Inspektion von Industrieschornsteinen oder Telekommunikationsmasten sind Steigleitern oft die einzige permanente Aufstiegsmöglichkeit über große Höhen hinweg.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steigleitern

Welche Norm ist für meine Steigleiter maßgeblich?

Die Wahl der Norm hängt vom Einsatzzweck ab. Handelt es sich um den Zugang an einem Gebäude für Wartungszwecke, greift die DIN 18799. Dient die Leiter primär dem Zugang zu einer Maschine oder einer industriellen Anlage, ist die DIN EN ISO 14122-4 anzuwenden. Für Rettungswege im Brandfall gelten die Anforderungen an Notleiteranlagen nach DIN 14094.

Ab welcher Höhe ist ein Rückenschutz erforderlich?

Nach den aktuellen technischen Regeln ist ein Rückenschutz (Fallschutzkorb) bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern zwingend erforderlich. Bei sehr großen Höhen muss zudem ab einer Länge von 10 Metern eine Absturzsicherung in Form einer Steigschutzeinrichtung (Schienensystem mit Auffanggerät) oder eine Unterbrechung durch Ruhepodeste eingeplant werden.

Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 208-032) müssen ortsfeste Steigleitern regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.

Wer darf eine Steigleiter prüfen?

Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Dies ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Dürfen Steigleitern als Fluchtweg genutzt werden?

Ja, sofern sie als Notleiteranlagen nach DIN 14094-1 konzipiert sind. Diese unterliegen jedoch spezifischen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung, der Einstiegsbedingungen.

Weitere Informationen

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen zur Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen. Die Teilnehmenden lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen sowie Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu bewerten.

Hier entsteht ein neues Seminar…

Seminareinladung

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

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Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 31. August 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 30. Oktober 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 17. Dezember 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Steigleitern, Steigeisengänge und ortsfeste Leitern sind sicherheitsrelevante Bauteile in vielen Arbeitsbereichen und unterliegen strengen Anforderungen. Um ihre sichere Nutzung dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von Befähigten Personen geprüft werden. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfungen sind auch eine rechtssichere Dokumentation und das frühzeitige Erkennen typischer Mängel von zentraler Bedeutung.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern fachgerecht durchführen zu können. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Normen und Vorschriften und lernen praxisnahe Prüfmethoden sowie die korrekte Dokumentation kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern gemäß DGUV Information 208-032“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ingenieure, Techniker und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsbereichen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern durchführen oder den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person nach TRBS 1203 sind entsprechende Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Hinweis:

Fest installierte Steigleitern gelten nicht als Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Das Seminar vermittelt daher keine Qualifikation zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Das Seminar richtet sich vorrangig an Personen mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen im Bereich Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A1.8, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DGUV-Regel 103-007, DGUV-Information 208-032, DIN EN ISO 14122, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

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Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

Steigleitern, Steigeisengänge, Ortsfeste Leitern, DGUV-Information 208-032, DGUV-Regel 103-007, ASR A1.8, DIN 14094, DIN 18799, DIN 19572, DIN EN 14396, DIN EN ISO 14122, Steigschutzsysteme, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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