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Neue NGRS-Norm

Neue Norm DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 zu Notfall- und Gefahren-Systemen (NGRS) veröffentlicht

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig.

Die überarbeitete Fassung konkretisiert bestehende Anforderungen und harmonisiert diese mit europäischen Standards. Inhaltlich blieb der technische Kern im Vergleich zur Fassung von 2016 weitgehend unverändert. Bereits bestehende Systeme behalten somit ihre Gültigkeit und Anpassungen oder Nachrüstungen sind nicht erforderlich.

Autor: Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS)

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DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 veröffentlicht - Bestehende Systeme entsprechen weiterhin den Anforderungen

NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-23
vom 05. August 2025

Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm legt einheitliche Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) in Gebäuden fest und beschreibt die Mindestanforderungen für Planung, Installation und Betrieb solcher Systeme zur effektiven Kommunikation in Gefahrensituationen.

Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 hat sich der fachliche Inhalt kaum verändert. Die Norm wurde an europäischen Standards angepasst und unklare Formulierungen wurden überarbeitet und präzisiert. Der technische Kern blieb jedoch nahezu unverändert, weshalb die Bezeichnung der Norm auch nicht geändert wurde.

Für Fachplaner, Betreiber und Hersteller bedeutet dies: Anlagen und Systeme, die auf Grundlage der Ausgabe von 2016 errichtet oder konzipiert wurden, entsprechen weiterhin den geltenden Anforderungen. Eine Anpassung an die neue Normfassung ist nicht erforderlich und mit keinen zusätzlichen Investitionen verbunden.

„Die neue Version bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich – sie sorgt aber für mehr Klarheit in der Anwendung. Wer bereits nach der Norm von 2016 gearbeitet hat, muss nichts umbauen oder anpassen“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).

Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Personen im Gefahrenfall etwa bei Amoklagen, gesundheitlichen Notlagen oder Naturkatastrophen durch strukturierte Kommunikationsprozesse und systematische Alarmauslösung zu erhöhen. Die Norm gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
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Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Bild: DIN-EN-50726-1-NGRS-Presse.jpg
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Bildunterschrift: NGRS-Norm DIN VDE V 0827-1 in DIN EN 50726-1 überführt.

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DIN EN 50726-1 VDE 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme Teil 1: – Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

DIN EN 50726-1; VDE 0827-1
Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

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Übersicht

Dieses Dokument gilt für Planung, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems. Ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System ist Teil einer Gesamtlösung zur Bewältigung spezifischer Ereignisse wie Notfälle oder Krisen. Dieses Dokument legt fest: – technische Prozesse und Verantwortlichkeiten zur Unterstützung aller Ablaufe von der Erfassung eines Ereignisses (Notfall, Gefahr) bis zur abschließenden Bearbeitung; – das technische Risikomanagement einschließlich der Definition von Schutzzielen und der Ablauforganisation sowie die notwendigen Festlegungen zu einer technischen Risikomanagementakte; – zugehörige Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten als Teile eines integrierten Gesamtrisikomanagementprozesses zur Erreichung der Schutz- und Sicherheitsziele, Wirksamkeit und Effizienz sowie Datenschutz und Systemsicherheit; – drei verschiedene Sicherheitsgrade mit den jeweiligen Produktfunktionalitäten, die zu deren Erreichung erforderlich sind; – die grundlegenden Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) in öffentlichen Gebäuden wie Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten), Regierungseinrichtungen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen; – die Verantwortlichkeiten nach geltendem nationalem Recht in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und damit insbesondere die Verantwortung der Arbeitgeber; Dieses Dokument ersetzt nicht die Vorgaben der Normen für die folgenden Systeme: – Brandschutzsysteme einschließlich, aber nicht beschränkt auf Brandmelde- und Brandmeldesysteme, stationäre Brandbekämpfungssysteme, Rauch- und Wärmeabzugssysteme, – Sicherheitssysteme, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Einbruch- und Überfallmeldesysteme, elektronische Zugangskontrollsysteme, externe Perimetersicherheitssysteme und Videoüberwachungssysteme, – geltende nationale Normen für Rufanlagen. Gegenüber DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1):2016-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anwendungsbeispiele sind z. B. Installation, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems.

Zuständig ist die Unterkommission (UK) 713.1 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50726-1; VDE 0827-1:2025-06 ist im Juni 2025 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE V 0827-1:2016-07 von Juli 2016.

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Titelblatt Vornorm: DIN VDE V 0827-1:2016-07 Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und AktvitätenDIN VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme - Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) - Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten

Inhalt DIN EN 50726-1; VDE 0827-1Inhaltsverzeichnis DIN EN 50726-1; VDE 0827-1 (bald verfügbar)

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