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Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Zentrale Sicherheitsstromversorgung

Die DIN EN 50171:2022-10; VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

Die Sicherheitsstromversorgung gewährleistet durch ein batteriegestütztes zentrales Stromversorgungssystem und ein separates unabhängiges Netz von Kabeln und Leitungen eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, um bei Stromausfall den Betrieb von elektrischen Anlagen und Einrichtungen für Sicherheitszwecke weiterhin aufrecht zu erhalten, gefährliche Tätigkeiten fortführen und beenden und das Gebäude sicher verlassen zu können. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen. Das durch die Normenreihe EN 54 abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Autor: Detlef Rengshausen, Technischer Leiter, RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH

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Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Neue DIN EN 50171 Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-14 vom 21. September 2022

Zum 1. Oktober 2022 erscheint eine aktualisierte Fassung der Norm DIN EN 50171; VDE 0558-508 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2001 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen neu fest.

Bei den Prüfsystemen und Prüfungen müssen nun ebenso die Phasenwächter, auch in den Unterstationen oder Unterverteilungen, in die Funktionsprüfungen einbezogen werden. Hier dürfen nur noch Phasenwächter genutzt werden, die beim Funktionstest mitgetestet und protokolliert wurden. Somit sind zukünftig nur noch Systemphasenwächter zugelassen. Zudem wurden gegenüber der Vorgängerversion Anwendungsbereich und normative Verweisungen aktualisiert und maximale überlagerte Wechselströme für Batterieladegeräte festgelegt. Darüber hinaus wurden allgemeine Sicherheitsanforderungen, ein Bereitschaftsparallelbetrieb mit zusätzlichem Steuerschaltgerät für das zentrale Schalten der Verbraucher, Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Wechselrichter und Umrichter sowie notwendige Hinweise für die sichere Errichtung und den sicheren Betrieb zentraler Sicherheitsstromversorgungssysteme und Bedarfe an parallele Batteriestränge hinzugefügt.

„Die zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme müssen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege versorgen. Ebenso können sie aber auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein, wie zum Beispiel für elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen, CO-Warnanlagen und besondere Sicherheitseinrichtungen für spezielle Gebäude mit besonderer Gefährdung“, kommentiert Detlef Rengshausen, Technischer Leiter bei RSV Ruhstrat Stromversorgungen GmbH. Die Sicherheitsstromversorgung versorgt bei Stromausfall ohne Spannungsunterbrechung für eine begrenzte Zeit sicherheitstechnische Einrichtungen mit Strom, wie beispielsweise Rufanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für die Evakuierung aus dem Gebäude. Betroffen sind hierbei Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1.000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden.

Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern, wie beispielsweise für allgemeine IT oder Industriesysteme. Kombinationen aus den zuvor genannten verschiedenen Sicherheitseinrichtungen können innerhalb eines zentralen Sicherheitsstromversorgungssystems verwendet werden, soweit die Verfügbarkeit der Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt wird. Dabei darf ein Fehler in einem Stromkreis keine Unterbrechung in einem anderen Stromkreis, der zur Versorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen verwendet wird, verursachen. Das durch EN 54 (Reihe) abgedeckte Stromversorgungssystem für Brandmeldeanlagen fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.

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Neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht. #Notstromversorgung #Notbeleuchtung #Sicherheitsbeleuchtung #Normen www.dgwz.de/neue-din-en-50171-zentrale-stromversorgungssysteme

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Bildquelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50171 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme“ wird zum 1. Oktober 2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
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Neue Norm: DIN EN 50171:2022-10

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme

Die Norm DIN EN 50171:2022-10 VDE 0558-508:2022-10 „Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme; Deutsche Fassung EN 50171:2021“ erscheint zum Oktober und ist beim Beuth-Verlag vorab bestellbar. Diese Norm ersetzt die DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2001-11 und legt die allgemeinen Anforderungen an zentrale Stromversorgungssysteme für eine unabhängige Energieversorgung von notwendigen Sicherheitseinrichtungen fest. Es umfasst Systeme, die ständig an Wechselspannungen bis 1000 V angeschlossen sind und die Batterien als alternative Stromquelle verwenden. Die Stromversorgung der zentralen Sicherheitsstromversorgungssysteme (CPS) ist nur für die notwendigen Sicherheitseinrichtungen bestimmt und nicht für andere Arten von Verbrauchern wie zum Beispiel für allgemeine IT- oder Industriesysteme.

Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme gewährleisten bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und können auch für die Versorgung anderer notwendiger Sicherheitseinrichtungen geeignet sein. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Stromkreise automatischer Feuerlöscheinrichtungen, Personenrufanlagen und signalgebende Sicherheitseinrichtungen, Rauchabzugseinrichtungen oder CO-Warnanlagen.

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