Schlagwortarchiv für: DIN EN 16763

DIN VDE 0833-3

Neue DIN VDE 0833-3 Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Mit der Veröffentlichung der Neufassung der Norm DIN VDE 0833-3 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 3: Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen“ tritt die neue Ausgabe vom Oktober 2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. September 2021 in Kraft. Die Überarbeitung zeichnet sich vor allem durch die Anpassung an neue europäische Normen und durch die Ergänzung weiterer Melder, neue Anforderungen an die Alarmübertragungswege sowie der Erstellung eines Sicherungskonzepts aus.

Gemäß der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 wird die Elektrofachkraft Gefahrenmeldetechnik durch Beschäftigte einer Fachfirma nach der Funktion A bzw. B ersetzt. Neu ist ebenso die Einstufung C für Beschäftigte, die Zuarbeiten ausführen. In Verbindung mit der Scharf-/Unscharfschaltung wird für alle Grade die DIN CLC/TS 50131-12 herangezogen. Auch wurden Melder zur Überwachung von Flächen auf Durchstieg und Durchgriff neu aufgenommen. Für Melder mit Passiv-Infrarot-Detektion werden Hinweise gegeben, um deren Überwindung zu erschweren.

Das Sicherungskonzept geht auf die Bedrohungsanalyse, die Schutzzielfestlegung sowie Aufbau und Inhalt des Konzepts mit Mindestanforderungen ein. Bei Alarmübertragungswegen gilt es, nur die notwendigen Kommunikationsgeräte einzubeziehen. Weiter wird auf die Anbringung von Antennen funkbasierter Übertragungswege eingegangen.

Autor: Friedrich Münz, Public & Industrial Affairs, Siemens AG Smart Infrastructure

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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Neue DIN 14675 seit 1. Januar 2020 in Kraft

Die überarbeitete DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen (BMA und SAA) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und ersetzt damit die vorherige Fassung vom April 2018. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt. So werden in Teil 1 der Norm die Betreiberpflichten in Bezug auf die Prüfung der Brandmeldeanlage konkretisiert und damit festgelegt, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Der Einbau von Freischaltelementen (FSE) hat weiterhin in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD), aber nicht mehr unter dem Putz und mit der Wand bündig zu erfolgen. Damit stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Mit der Neufassung zur Auslösung des FSE soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht wie bei SAA unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt, müssen die Fachleute beurteilen.

Im zweiten Teil der Norm wurde zum einen das Phasenmodell im Abschnitt 4.1 Allgemeines überarbeitet. So entfällt nun in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Zum anderen wurden die Anmerkungen der Tabellen 1 und 4 ergänzt: So stellt die Erweiterung des Begriffs DIN zur Norm EN 16763 einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 her. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle vier Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

Autor: Robert Rateike, Portfolio Manager Life Safety, Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2020-01 vom 3. Februar 2020

Die Normen DIN 14675 Teil 1 „Brandmeldeanlagen: Aufbau und Betrieb“ und Teil 2 „Anforderungen an die Fachfirma“ sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen bereits die noch jungen Fassungen von April 2018. Dies teilt die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) mit. Insgesamt wurden die beiden Teile der DIN 14675 aus 2018 geringfügig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden Verfahren näher definiert, Abkürzungen ergänzt und einige Normhinweise entfernt.

In Teil 1 Abschnitt 11.2.2.2 Inspektions- und Wartungsarbeiten ist festgelegt, dass der Betreiber verantwortlich ist, in Zeitabständen von höchstens drei Jahren die funktionale Kette der Brandfallsteuerung von einem der Brandfallsteuerung zugeordneten Alarm gebenden Brandmelder bis zur gesteuerten Einrichtung zu überprüfen und dokumentieren. Mit der überarbeiteten Formulierung „die Prüfung der bereichsbezogenen Zuordnung ist in diesem Zusammenhang, wie in 8.2 dieser Norm beschrieben, durchzuführen,“ wird der Bezug zum selben Dokument verstärkt und hervorgehoben, dass die Überprüfung der Anlage zwingend durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden muss.

Eine weitere Änderung in Teil 1 betrifft Anhang A.5 Freischaltelement: Werden Feuerwehrschlüssel-Depots (FSD) der Klasse 2 oder 3 eingebaut, so darf in Absprache mit der jeweils zuständigen Feuerwehr ein Freischaltelement (FSE) vorgesehen werden. Das FSE muss von einer verantwortlichen Person der Feuerwehr betätigt werden, wie ein Handfeuermelder angeschlossen werden und einen Brandalarm auslösen. Der Einbau hat in unmittelbarer Nähe des FSD zu erfolgen. Durch die Streichung des Hinweises „Unterputz, mit der Wand bündig“ stehen in der Praxis nun weitere europaweit verfügbare Produktvarianten zur Verfügung. Im selben Abschnitt entfällt der Satz „Die Betätigung des FSE dient ausschließlich zur Öffnung der äußeren FSD-Tür“. Er wurde durch den Satz „Durch die Auslösung des FSE dürfen keine weiteren Brandfallsteuerungen aktiviert werden“ ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Betätigung des FSE keine Brandfallmatrix aktiviert wird. Die Information über die Betätigung des FSE und die damit mögliche Entriegelung des FSD als Zugang zum Gebäude stehen im Vordergrund. Ob die örtliche Alarmierung hierbei aktiviert werden darf, sofern sie nicht unter den Begriff der Brandfallsteuerung fällt (z.B. SAA) müssen die Fachleute beurteilen.

Folgende Änderungen wurden in Teil 2 der DIN 14675 vorgenommen: In der grafischen Übersicht im Abschnitt 4.1 Allgemeines entfällt in der Spalte „Abschnitt in dieser Normenreihe für BMA und SAA“ der explizite Bezug auf Teil 1 der Norm und der Begriff „SAS-System“ wurde gestrichen. Wie bereits in der Normenfassung aus dem Jahr 2012 wurde in der Konzeptphase des Phasenmodells wieder der Auftraggeber unter Punkt „Leistung und Verantwortung“ aufgenommen. Für einen klaren Bezug zur deutschen Ausgabe der Norm EN 16763 wurde dieser in den Anmerkungen zur Tabelle 1 der Begriff DIN hinzugefügt.

Tabelle 4 im Abschnitt 5.3 legt die allgemeinen Anforderungen an die Überwachung von Fachfirmen fest. Durch die Korrektur des Fußnotenhinweises für BMA und SAA in der Tabelle 4 sind verantwortliche Personen für BMA und/oder SAA nun verpflichtet, auch ihr Wissen über den aktuellen Stand der Technik und des technischen Regelwerks mindestens alle 4 Jahre durch entsprechende Schulungsnachweise zu belegen.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wieder neu erschienen. # din14675 www.dgwz.de/din-14675

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  • Pressemitteilung Nr. 2020-01 (PDF, TXT)
  • Bild: Neue-DIN14675-BMA-SAA.jpg
    DIN 14675 für Brandmelde- und Sprachalarmanlagen neu erschienen
    Bildquelle: Aintschie – stock.adobe.com
    Bildunterschrift: Die neu überarbeitete Fassung der DIN 14675 für Brandmelde-und Sprachalarmanlagen erschien zum Januar 2020.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14675

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) wurden von der ARGE DIN 14675 im Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vollständig überarbeitet und gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Sie umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA. Eine Überarbeitung war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen erfolgte eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung.

Autor: Jochen Redepenning, Sprecher der ARGE DIN 14675, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Weitere Informationen:

Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Die Normen DIN 14675-1 für Aufbau und Betrieb und DIN 14675-2 mit Anforderungen an die Fachfirma sind zum Januar 2020 neu erschienen und ersetzen die Fassungen von 2018-04.

Die DIN 14675-1:2020-01 enthält Änderungen an den Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) unter besonderer Berücksichtigung von baurechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen. Für die automatische Weiterleitung von Alarmen von der BMA an die Feuerwehr wurden die Forderungen der Vertreter der Feuerwehren berücksichtigt und durch entsprechende Anforderungen der neuen Europäischen Normenreihe DIN EN 50136 „Alarmanlagen-, Alarmübertragungsanlagen und -Einrichtungen“ und der DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“ umgesetzt.

Die Anforderungen für den Nachweis der Verantwortlichkeit und Kompetenz für Fachfirmen zur Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen legt die DIN 14675-2 fest.

Weitere Informationen:

Ab 2020 gelten neue Fragenkataloge für Prüfungen zur Fachkraft BMA und SAA nach DIN 14675.

Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zur DIN 14675

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2019-11 vom 17. Dezember 2019

Die Prüfungsfragenkataloge zur DIN 14675 für Planung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) sind von der ARGE DIN 14675 vollständig überarbeitet und veröffentlicht worden. Hierauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die neuen Fragenkataloge gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Prüfungen zur verantwortlichen Fachkraft für BMA und SAA.

Die Fragenkataloge wurden um zusätzliche Fragen erweitert und an die aktuellen Normen und an den jeweiligen Stand der Technik angepasst. Eine Überarbeitung der Fragenkataloge war aufgrund der normativen Änderungen und der technischen Entwicklungen erforderlich. Im April 2018 erschien die DIN 14675 für Brandmeldeanlagen neu in zwei Teilen. Zuvor wurde Teil 2 der Anwendungsnorm DIN VDE 0833-2 für Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall im Oktober 2017 veröffentlicht. „Neben der Anpassung an die aktuelle Normensituation inklusive der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 für Brandsicherheitsanlagen haben wir die Fragenkataloge jeweils um circa 15 Fragen ergänzt und eine allgemeine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen“, erläutert Jochen Redepenning vom TÜV Rheinland und Sprecher der ARGE DIN 14675. Die neuen Prüfungsfragenkataloge umfassen nun 497 Fragen für BMA und 438 Fragen für SAA.

Die Prüfungsfragenkataloge sowie die jeweiligen Prüfungsordnungen stehen auf der Website www.dgwz.de/din-14675 zum Download zur Verfügung.

Die ARGE DIN 14675 ist der Zusammenschluss der akkreditierten Zertifizierungsstellen nach DIN 14675 unter Beteiligung vom Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V und ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. sowie des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN). Sie wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, einheitliche Prüfkriterien sicherzustellen und wird vom Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ) vertreten.

Mitglieder der ARGE DIN 14675 sind LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH, TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Rheinland Group, TÜV Nord CERT GmbH & Co. KG, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH, TÜV Thüringen e.V., VdS Schadenverhütung GmbH, ZDH-Zert GmbH und ZdS Zertifizierungsgesellschaft der Sicherheitstechnik GmbH.

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Neue Prüfungsfragenkataloge BMA und SAA zu DIN 14675 ab 1. Januar 2020. #DIN14675 www.dgwz.de/din-14675

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Weiterführende Informationen

Im Januar 2020 sind folgende Normen für Brandmeldenanlagen neu erschienen:

DIN 14677 Instandhaltung von Feststellanlagen neu erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-09 vom 7. August 2018

Am 1. August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm erscheint nunmehr in zwei Teilen und berücksichtigt damit die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsnorm DIN EN 16763. Feststellanlagen (FSA) sorgen im Brandfall für ein zuverlässiges Schließen von Türen und Toren zwischen Brandabschnitten und sind damit ein elementarer Bestandteil des Vorbeugenden Brandschutzes. Die Anwendung der DIN 14677 ist für Betreiber und Instandhaltung obligatorisch, da das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 2012 in neuen oder geänderten Zulassungsbescheiden für Feststellanlagen auf die Norm verweist.

Die neugefasste DIN 14677-1: 2018-08 „Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ beschreibt die Instandhaltungsmaßnahmen an Feststellanlagen. Dazu gehören unter anderem eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder. Der Anwendungsbereich der DIN 14677-1 wurde auf Feuerschutzabschlüsse bahngebundener Förderanlagen erweitert. Eine FSA vom neuen Typ 3 besitzt eine eigenständige Auslöseeinrichtung, während eine FSA Typ 4 Bestandteil einer Brandmeldeanlage (BMA) ist. Für beide neuen FSA-Typen werden Maßnahmen zur Steuerung der Fördertechnik im Brandfall beschrieben. Die DIN 14677-1 gilt nur für die Instandhaltung von Feststellanlagen, nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse selbst.

Die DIN 14677-2: 2018-08 legt jetzt die Anforderungen an Fachkräfte für die Instandhaltung von Feststellanlagen fest, und nicht mehr wie früher die Anforderungen an die Fachfirma. Unternehmen können sich zukünftig nach der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 in Verbindung mit der DIN 14677-2 als Fachfirma qualifizieren. Zu den Anforderungen an Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677-2 gehört unter anderem eine Mindestqualifikation nach Niveau 3 des deutschen Qualifizierungsrahmens (DQR). In der Neufassung gestrichen wurden die früher geforderten Kenntnisse der Fachkraft der Richtlinien des DIBt und Kenntnisse der Allgemeinen Anforderungen von Rauchschutzabschlüssen.

Die Normen können bei der DGWZ unter www.dgwz.de/din-14677 bezogen werden. Das DGWZ-Seminar zur Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 wurde entsprechend den Normenänderungen überarbeitet.

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Schlagworte

Feststellanlagen, FSA, DIN 14677, DIN EN 16763, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, bahngebundene Förderanlagen, Fachkraft, Instandhaltung, Prüfung, Wartung

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Neue DIN 14677-1 und -2 für Instandhaltung von Feststellanlagen (FSA) erschienen. www.dgwz.de/din-14677

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www.dgwz.de/neue-norm-din-14677-instandhaltung-von-feststellanlagen
– Pressemitteilung Nr. 2018-09 (PDF, TXT)
Bild: Feststellanlagen-neue-DIN-14677-Instandhaltung.jpg

Feststellanlage nach DIN 14677

Bildquelle: Hekatron
Bildunterschrift: Im August 2018 ist die Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen erschienen.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-14677

Neue Anwendungsnorm DIN 14675 Brandmeldeanlagen

Die DIN 14675 wurde überarbeitet und ist im April 2018 neu in zwei Teilen erschienen. Die Aufteilung folgt einem Beschluss des deutschen Rats zur Konformitätsbewertung (DIN KonRat). Gemäß europäischer Dienstleistungsnorm DIN EN 16763:2017-04 sollen Anwendungsnormen jeweils in zwei Teile aufgeteilt werden. In die Überarbeitung der Normenreihe flossen darüber hinaus zahlreiche Erfahrungen aus der praktischen Anwendung ein.

Die neue DIN 14675-1 beschreibt den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, während die DIN 14675-2 Anforderungen an Fachfirmen definiert. Fester Bestandteil der beiden Normenteile ist das Phasenmodell vom Brandmelde- und Alarmierungskonzept bis hin zur Instandhaltung von BMA, in das die Phasen der DIN EN 16763 übernommen wurden.

Im Teil 1 der Normenreihe wurden unter anderem Begriffsdefinitionen angepasst und ergänzt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an das Brandmelde- und Alarmierungskonzept konkretisiert sowie Anpassungen bzgl. des Aufstellorts der Brandmelderzentrale vorgenommen. Auch dem Thema Betreiberverantwortung schenkt die DIN 14675-1 mehr Bedeutung als bisher. Zur Erleichterung der Dokumentation von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen wurden die Muster der jeweiligen Anlagenbeschreibung im Anhang der Norm aktualisiert. Ein neuer informativer Anhang enthält Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB). Hierdurch ergibt sich nun die Chance, die bundesweit über 500 TAB zu vereinfachen und auf die DIN 14675 zu referenzieren.

Die Vorgaben bzgl. der Zertifizierung von Fachfirmen wurden aus dem bisherigen Anhang L der DIN 14675:2012-04 in den Teil 2 der Normenreihe überführt und konkretisiert. Unter anderem wurden den Mindestqualifikationen für die verantwortliche Person die jeweiligen Qualifikationsstufen nach dem europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) zugeordnet. Der Kompetenznachweis für Fachfirmen nach DIN 14675-2 wird durch eine akkreditierte Prüfstelle ausgestellt und muss regelmäßig überprüft werden. Zum Erhalt der Zertifizierung sind u.a. regelmäßige Auffrischungsschulungen bezogen auf normative Änderungen erforderlich.

Autor: Bastian Nagel, Spezialist für Normen und Richtlinien, Hekatron Vertriebs GmbH

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Qualität für Dienstleistungen

Die neue Norm DIN EN 16763 stellt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen. Qualitätsbewusste Planer und Errichter können sich mit einer Zertifizierung besser im Wettbewerb positionieren. Betreiber werden bei der Auswahl fachkompetenter Dienstleister unterstützt.

Die seit 1. April 2017 gültige DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfasst nahezu alle sicherheitstechnischen Systeme mit Ausnahme von Personen-Hilferufanlagen nach DIN EN 50134 und Alarmempfangszentralen nach DIN EN 50518. Die Norm gilt für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Auch per Fernzugriff erbrachte Dienstleistungen fallen darunter.

Die DIN EN 16763 beschreibt die allgemeinen Qualifikationen für Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte. So müssen beispielsweise bestimmte Prozesse zur Sicherung der Dienstleistungsqualität vorhanden sein und das Unternehmen hat Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationsstufen zu benennen, die sich an den Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) orientieren. Darüber hinaus macht die neue Norm Angaben zur notwendigen Dokumentation.

Die DIN EN 16763 stellt allgemeine Anforderungen und gilt deswegen immer in Verbindung mit anderen Normen, Gesetzen und Regelungen sowie Anwendungsregeln der Fachbereiche. Diese müssen allerdings noch nach und nach an die neue Dienstleistungsnorm angepasst werden, wie beispielsweise die DIN 14675, die künftig in zwei Teilen erscheinen wird.

Die Norm ist ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Dienstleistungsmarktes für Sicherheitsanlagen. Verbindliche Kriterien für die Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen fehlen noch, sollen aber in einem zweiten Schritt unter Beteiligung von Verbänden und Zertifizierungsstellen erarbeitet werden. Zahlreiche Zertifizierer haben angekündigt, ihre Richtlinien zu überarbeiten und eine Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen nach DIN EN 16763 anzubieten.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 16763 für Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2017-02 vom 3. April 2017

Am 1. April 2017 ist die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 mit dem Titel „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm regelt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungsorganisationen für sicherheitstechnische Anlagen und für ihre Beschäftigten die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten.

Die DIN EN 16763 bezieht sich auf die Bearbeitungsphasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Übergabe und Instandhaltung. Planer und Errichter müssen gemäß der Norm Prozesse nachweisen, wie Arbeitsergebnisse definiert und dokumentiert sind.

Die neue Norm umfasst erstmals Dienstleistungen für sämtliche Sicherheitsanlagen, wie Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Einbruch- und Überfallmeldung, Zutrittskontrolle, Perimeterschutz und Videoüberwachung einschließlich Alarmübertragung sowie eine Kombination der vorgenannten. Ausgenommen sind Personen-Hilferufanlagen und Alarmempfangszentralen.

Die DIN EN 16763 kann über die Website www.dgwz.de/din-en-16763 erworben werden. Der Preis beträgt 75,05 € zzgl. 7 % MwSt. versandkostenfrei auf Rechnung.

1.290 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Schlagworte

DIN EN 16763, Dienstleistungsnorm, Norm, Dienstleistungen, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen tritt am 1. April 2017 in Kraft. www.dgwz.de/din-en-16763

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www.dgwz.de/presse-2017-02-din-en-16763-dienstleistungen-sicherheitsanlagen
–    Pressemitteilung Nr. 2017-02 (PDF, TXT)
–    Bild: din-en-16763_Titel.jpg
DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen
Bildunterschrift:
Am 1. April 2017 ist die EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-16763

Schlagwortarchiv für: DIN EN 16763

Brandmeldeanlage (BMA) und Sprachalarmanlage (SAA) nach DIN 14675

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | ZielgruppeVoraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt an zwei Tagen die normkonforme Anwendung und Priorisierung von Elektrischen Lautsprecheranlagen (ELA),  Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Sprachalarmanlagen (SAA) je nach Brand- oder Amokfall und übt die  STI-Messung für eine deutliche Spachverständlichkeit bei Sprachalarmanlagen anhand Hörproben.

Seminareinladung

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Online-Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit

Nächste Termine

Das Intensiv-Seminar dauert zwei Tage. Es können auch einzelne Tage gebucht werden.

1. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675
2. Tag: 10:00-17:00 Uhr – Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

Wegen der Corona-Pandemie führen wir alle Seminare bis Ende Juli 2020 als Webinare durch. Webinar und Präsenzseminar sind identisch. Die Qualifikation ist gleichwertig.

  • 15.-16. September 2020 – Köln keine Anmeldung mehr möglich
  • 16.-17. September 2020 – Berlin – keine Anmeldung mehr möglich
  • 2.-3. Dezember 2020 – Frankfurt – keine Anmeldung mehr möglich

Teilnahmegebühr

Die Tage können einzeln oder getrennt gebucht werden.

420 € für 1 Tag bzw. 630 € für 2 Tage, zzgl. 19 % MwSt.
Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA), Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) und Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) müssen richtig eingesetzt werden und in Notfällen klar verständliche Sprachdurchsagen übermitteln. Der Betreiber einer SAA ist verpflichtet, die Sprachverständlichkeit zu messen.

Nutzen

Das Seminar grenzt die Beschallungssysteme SAA, ELA, ENS und NGRS voneinander ab und vermittelt, wann welche Anlagen richtig zum Einsatz kommen. Die Teilnehmer lernen anhand von Hörtests, wie sie die Sprachverständlichkeit von Sprachalarmanlagen messen, überprüfen und bewerten.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten eine DGWZ-Teilnahmeurkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Urkunde gilt auch als Schulungsnachweis zur Auffrischung für die Zertifizierung nach DIN 14675 sowie als Nachweis der Fachkenntnis von Sprachalarmanlagen nach DIN EN 16763.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an

  • Planer, Errichter, Betreiber,
  • Fachkräfte und verantwortliche Personen für Sprachalarmierung,
  • Instandhaltungsunternehmen von ELA, ENS oder SAA,
  • DIN 14675-zertifizierte Unternehmen, die ELA, ENS oder SAA in Betrieb setzen bzw. die Wirksamkeit der Anlage prüfen.

Voraussetzungen

Grundlagen der Beschallungstechnik werden vorausgesetzt. Wünschenswert ist das Mitbringen eines eigenen Messgerätes.

Inhalte

1. Tag: Sprachalarmanlagen – Auffrischung nach DIN 14675

  • Richtlinien und Normen: DIN EN 50849:2017-11; VDE 0828-1, DIN VDE 0833-4, VDE 0827-1 und VDE 0827-2, DIN 14675 und DIN 16763
  • Abgrenzung und Kriterien zum Einsatz von SAA, ENS oder ELA
  • Symbiotischer Nutzen / Zusammenspiel der Anlagen
  • Normenanwendung und Prioritäten im Fall von Brand- und Amokalarmierung
  • Einsatz eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) zur Amokalarmierung
  • Abgrenzung von SAA zu NGRS und deren Anwendung
  • Erweiterung von Bestandsanlagen um NGRS
  • Wartung und Instandhaltung bei Beachtung der DIN VDE 0828-1
  • Bewertung der Wirksamkeit zwischen SAA und ENS/NGRS
  • Planung, Projektierung und praktische Ausführung
  • Montage, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Abnahmeprüfung
  • Ausblick auf Normenänderungen

2. Tag: Sprachverständlichkeit – Workshop STI-Messungen

  • Normen und Richtlinien: VDE 0833-4, VDE 0828/EN 50849, DIN 14675; DIN EN 16763
  • Verschiede Mess- und Auswertungsverfahren im Vergleich
  • Messung mit dem Sprachübertragungsindex STI
  • Einflussfaktoren auf die Sprachverständlichkeit
  • Richtige Auslese der Werte und häufige Fehler
  • Messungen Störschall-Schallpegel
  • Bewertung Raumakustik-Nachhallzeiten und Verzerrung
  • Subjektive Bewertung schalltechnischer Ereignisse
  • Plausibilitätsprüfung der Messergebnisse
  • Akustische Übungen mittels eigener Messgeräte
  • Dokumentation der Messergebnisse

Referenten

  • Robert Rateike ist Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 und Technischer Risikomanager DIN VDE V 0827 sowie Dozent zu Video- und Beschallungsanlagen an der DHBW.
  • Andreas Simon ist Sachverständiger für Beschallung, Fachmann für SAA und ENS, Hauptverantwortliche Fachkraft SAA DIN 14675 sowie Mitglied im Normenausschuss DKE 713.1.17.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Webinar: Sprachalarmanlagen und Sprachverständlichkeit Webinar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Seminar: ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit Seminar ELA-Lautsprecheranlagen und Sprachverständlichkeit (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Beschallungsanlagen, Beschallungssysteme, Sprachalarmanlagen, SAA, Elektroakustische Lautsprecheranlagen, ELA, Elektroakustische Notfallwarnsysteme, ENS, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme, NGRS, Sprachalarmierung, Sprachverständlichkeit, Sprachübertragungsindex, STI, STIPA, DIN VDE 0833-4, DIN 14675, DIN EN 16763, DIN VDE V 0827, DIN EN 50849, Seminar, Webinar, Online, Auffrischung, 2020

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763

DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Wartung RWA - Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen nach DIN EN 16763Die Europäische Norm EN 16763 legt Mindestanforderungen an die Dienstleistungsorganisation sowie an die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrungen für die mit der Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Anlagenüberprüfung, Abnahme oder Instandhaltung von Sicherheitsanlagen betrauten Beschäftigten fest, unabhängig davon ob die Dienstleistungen am Installationsort oder durch Fernzugriff erbracht werden. Sie ist bei Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen anzuwenden, diese sind Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und Alarmanlagen und die Kombinationen der vorgenannten Anlagen, einschließlich der Alarmübertragung für die der Dienstleister den Auftrag hat. Personen-Notsignal-Anlagen und Alarmempfangszentralen sind ausgenommen. Diese Norm gilt unabhängig von der Projektgröße oder der Struktur oder Größe der Dienstleistungsorganisation. Brandmeldesysteme schließen auch Sprachalarmanlagen und elektroakustische Notfallwarnsysteme ein. Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen umfassen Systeme wie auf Wasser basierte Feuerlöschanlagen, Gaslöschanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.Alarmanlagen umfassen Systeme wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Freilandüberwachungssysteme, Videoüberwachungsanlagen und alle weiteren Überwachungssysteme für sicherungstechnische Anwendungen.

Damit geprüft werden kann, ob ein Dienstleister die Anforderungen der EN 16763 erfüllt, muss ergänzend zur Norm ein neues Zertifizierungsschema erarbeitet werden, das dann die bisherigen Regelungen zur DIN 14675 für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen ablöst.

Weitere Informationen

DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen“