Schlagwortarchiv für: DIN 6280

Referenten für Notstromversorgung gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-02 vom 6. Februar 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Fachexperten als Referenten für das Seminar „Notstromversorgungsanlagen in Planung und Betrieb“. Das Seminar bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von Notstromversorgungsanlagen aus und wird als zweitägiges Seminar regelmäßig bundesweit und online durchgeführt.

Für die Referententätigkeit werden Experten idealerweise mit Vortragserfahrung gesucht, die zum Beispiel als Sachverständige, Techniker, Technische Leiter oder Meister des Elektrohandwerks, im öffentlichen Dienst oder der Produktentwicklung tätig sind.

Den Teilnehmern des Seminars sollen rechtliche Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften wie unter anderem die technischen Normen DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718 und DIN 6280-13 vermittelt werden. Sie sollen Einblick in technische Ausführungen von Notstromanlagen, deren Auswirkungen auf andere technische Anlagen und Wechselwirkungen zum öffentlichen Netz erhalten. Vorgehen, Fallstricke und Häufigkeit regelmäßiger Betriebstests sowie die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen werden ebenso vorgestellt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Zielgruppen der Schulung sind Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastruktur (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Rea Saleh, Telefon 06172 98185-28, E-Mail rea.saleh@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax 06172 98185-99
E-Mail     presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Weiterführende Informationen
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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-17 vom 16. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar „Notstromversorgung – USV-Anlagen und Ersatzstromanlagen“ an. Das zweitägige Seminar vermittelt die technischen Normen und rechtlichen Verordnungen und bildet zur sachkundigen Person für Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung von unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV-Anlagen) und Ersatzstromanlagen aus. Die Weiterbildung richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Mitarbeiter aus dem Öffentlichen Dienst, Hersteller und Dienstleister von Notstromversorgung sowie Betreiber von Krankenhäusern, Rechen- und Telekommunikationszentren, Versammlungsstätten, Kritische Infrastrukturen (KRITIS), Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Techniker und Technische Leiter.

Die Teilnahmegebühr für das zweitägige Seminar beträgt 830 Euro zzgl. MwSt. Die Tage können auch einzeln gebucht werden. Die ersten Präsenzveranstaltungen finden vom 25. bis 26. Januar 2022 in Dortmund und vom 15. bis 16. März 2022 in München statt. Das erste Online-Seminar findet vom 10. bis 11. März 2022 statt. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/notstromversorgung abgerufen werden.

In der Normung setzen sich zurzeit neue Definitionen für die Notstromversorgung durch, die in zukünftige Normenprojekte einfließen werden.

Notstromversorgung
Eine Notstromversorgung bezeichnet die Versorgung mit elektrischer Energie im Notfall. Da zu jeder Tages- und Nachtzeit die Versorgung mit Strom gewährleistet sein muss, darf das Risiko einer vollkommen eingestellten Stromversorgung niemals eingegangen werden. Deshalb ist es erforderlich, in bestimmten Bereichen jederzeit auf eine Notstromversorgung zurückgreifen zu können. Für den kurzfristigen Gebrauch können als Versorger unterbrechungsfreie Stromversorgungen, sogenannte USV-Anlagen, für den langfristigen Gebrauch Ersatzstromanlagen, wie einzelne Generatoren, ganze Aggregate sowie vollständige Anlagen zum Einsatz kommen. Welche Geräte jeweils benötigt werden, hängt von den räumlichen Gegebenheiten ab, aber auch von der zu produzierenden Strommenge.

Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) bezieht ihre Energie aus Akkumulatoren und wird zum Schutz hochsensibler technischer Systeme wie Großrechner, Server, Telefonanlagen und medizinischer Geräte eingesetzt. Sie gewährleistet beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung einen unterbrechungsfreien Betrieb. USV-Anlagen sind in der Regel nur für eine kurze Überbrückungszeit dimensioniert. In dieser Zeit können technische Systeme in einen sicheren Betriebszustand zurückgefahren werden, oder eine Ersatzstromanlage kann die weitere Stromversorgung übernehmen.

Ersatzstromversorgung
Ersatzstromanlagen, wie beispielsweise dieselbetriebene Notstromaggregate, kommen häufig beim Ausfall der öffentlichen Energieversorgung zum Einsatz. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes der Liegenschaft eingesetzt. Die Übernahme dieser Versorgung erfolgt nicht unterbrechungsfrei. Im günstigsten Fall liegt deren Anlaufzeit im Sekundenbereich. Die Betriebsdauer ist in hohem Maße abhängig von einer sicheren Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Kraftstoff. Alternative und umweltfreundlichere Lösungen zur Versorgung des Notstromnetzes können auch Batteriespeichersysteme oder Brennstoffzellen sein.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Neues DGWZ-Seminar zur Notstromversorgung

Bildquelle: Rolls-Royce Power Systems AG
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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare/notstromversorgung

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Notstromversorgung

Übersicht Notstromversorgung

Übersicht zu Notstromversorgung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Notstromversorgungen treten bei Stromausfällen in Kraft und sorgen übergangsweise für eine ausreichende Stromversorgung der wichtigsten elektrischen Verbraucher durch das Notstromnetz. Um den Zusammenbruch der Notstromversorgung vorzubeugen, sollten nur Verbraucher an das Notstromnetz angeschlossen werden, die für den definierten Notbetrieb der Einrichtung relevant sind. Die angeschlossenen Verbraucher dürfen dabei nicht mehr Strom verbrauchen als der Notstromversorgung zur Verfügung steht. Bei örtlich bedingten Notstationen sollte eine separate Notstromversorgung angebracht werden, um eine fortlaufende Stromzufuhr zu generieren. Bei der Notstromversorgung wird grundsätzlich unter der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) und den Ersatzstromanlagen unterschieden.

Unterbrechungsfreie Stromversorgungen beziehen ihre Energie aus Akkumulatoren. So sorgen sie für einen unterbrechungsfreien Betrieb und werden dementsprechend zum Schutz hochsensibler technischer Systeme eingesetzt. USV-Anlagen sind dabei nur für eine kurze Überbrückungszeit vorgesehen. In dieser Zeit können die ausgefallenen Systeme zurückgefahren und wieder in Betrieb gebracht werden. Dauert dieser Prozess zu lange, übernimmt die Ersatzstromanlage die weitere Stromversorgung.

Die Ersatzstromanlage besteht aus Notstromaggregaten, die von Dieselmotoren angetrieben werden. Sie werden zur Versorgung des Notstromnetzes eingesetzt, wenn die öffentliche Energieversorgung ausfällt. Die Übernahme der Netzversorgung benötigt hierbei eine Anlaufzeit von mehreren Sekunden und ist daher nicht unterbrechungsfrei. Wie lange die Ersatzstromanlage in Betrieb bleiben kann ist dabei von den zur Verfügung stehenden Kraftstoffen abhängig. Als umweltfreundlichere Alternative können diese auch aus Batteriespeichersystemen und Brenstoffzellen bestehen.

Normen und Vorschriften

Für Notstromversorgungen gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen