Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021
Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.
Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.
Weitere Informationen
- Übersicht Rauchmelderpflicht in den Bundesländern, Forum Brandrauchprävention e.V.
- Übersicht und Informationen zu Rauchwarnmeldern
- DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Beuth-Verlag
- VdS 3515 Rauchwarnmelder mit Funk-Vernetzung, Anforderungen und Prüfmethoden
- Planerbrief 27 – Jan-Feb 2021
- Planerbrief – Übersicht