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Neues DGWZ-Seminar qualifiziert zum Sprinklerwart

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-02 vom 17. März 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet das Seminar „Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)“ an. Das zweitägige Seminar findet bundesweit statt und richtet sich an Haustechniker, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche, Sicherheitsbeauftragte, Beauftragte Personen, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager sowie Brandschutzfirmen und Feuerwehren.

Brandschutzanlagen unterliegen kontinuierlichen Kontrollen, damit diese im Brandfall funktionsfähig sind und sicher bedient werden können. Gebäudebetreiber müssen nach VdS CEA 4001 sicherstellen, dass die Überprüfung der Anlagen durch eine Befähigte Person, dem sogenannten Sprinklerwart, regelmäßig stattfindet. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (§2 BetrSichV) und der anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) dürfen nur Befähigte Personen diese Aufgabe übernehmen.

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Es vermittelt umfassendes fachliches und rechtliches Knowhow. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmer Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen selbstständig prüfen, instand halten und warten und wissen, wie diese rechtssicher zu dokumentieren sind.

Die DGWZ bietet das zweitägige Seminar als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro netto. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig. Falls Veranstaltungen coronabedingt nicht stattfinden dürfen, können diese kurzfristig umgebucht oder kostenlos storniert werden. Jeweils am Vortag kann zudem das Seminar „Wandhydranten“ gebucht werden. Weitere Informationen zum Seminar können unter www.dgwz.de/sprinkleranlagen heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Bildquelle: Matthias Buehner – stock.adobe
Bildunterschrift: Der Betreiber eines Gebäudes muss sicherstellen, dass ausschließlich Befähigte Personen Sprinkleranlagen regelmäßig prüfen, warten und instand halten.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/sprinkleranlagen

Löschanlagen an der Wasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Peter Kröger, Projektleiter im Business Management, Minimax GmbH & Co. KG

Weitere Informationen

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Übersicht zu Sprinkleranlagen

Übersicht zu Sprinkleranlagen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Bei Sprinkleranlagen handelt es sich um selbstständige Sprühwasserlöschanlagen, die Brände automatische erkennen und somit deren Ausbreitung in der Anfangsphase verhindern. Die einzelnen Sprinkler werden an ein Rohrleitungssystem angeschlossen, welches an die für Einsätze vorgesehene Wasserversorgung verbunden ist. Eine kleine Glasampulle verschließt die Düsen des Sprinklers. Steigt die Temperatur durch die Brandgase an und übersteigt einen bestimmten Punkt, platzen diese Glasröhrchen und die Sprinkleranlage wird ausgelöst. Somit werden nur die Sprinkleranlagen aktiviert, die sich in unmittelbarer Nähe der Brandherde befinden.

Über die Planung und Installation einer Sprinkleranlage informiert die Norm DIN EN 12845 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Instandhaltung“, sowie die VdS CEA-Richtlinie 4001 „CEA-Richtlinien für Sprinkleranlagen – Planung und Einbau“.

Normen und Vorschriften

Für Sprinkleranlagen gelten eine Reihe von Normen und Technischen Regeln:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

  • Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Sprinklerwart
  • Trinkwasserhygiene, Trinkwasserverordnung, TrinkwV
  • Befähigte Person, Verantwortliche Person, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung
  • DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, Norm, Vorschrift

Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminar Sprinkleranlagen – Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Fachwissen zur selbständigen Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen für einen sicheren und funktionstüchtigen Zustand.

Seminareinladung

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart) Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

1. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00 bis 15:30 Uhr

  • 24.-25. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 02.-03. September 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 11.-12. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

730,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung sowie nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Sprinkleranlagen sind Löschwasseranlagen und Brandschutzanlagen und dürfen gemäß VdS CEA 4001 und Betriebssicherheitsverordnung nur durch eine Befähigte Person (Sprinklerwart) überprüft werden. Nach Bauordnungsrecht sowie Arbeitsstätten- und Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen verantwortlich und muss diese regelmäßig prüfen.

Nutzen

Das Seminar qualifiziert Fachkräfte zur „Befähigten Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung dürfen die Befähigten Personen die vorgeschriebenen wöchentlichen und monatlichen Prüfungen selbstständig durchführen und erforderliche Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten veranlassen. Die Teilnehmer lernen die Maßnahmen rechtssicher zu dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Abschlussprüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Fortbildungspunkten im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen
  • Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte
  • Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
  • Brandschutzfirmen und Feuerwehren

Voraussetzungen

Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind

  • eine themenrelevante Berufsausbildung,
  • erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der Anlagen) sowie
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen: DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Komponenten und Ausstattung
  • Alarmventilstationen im Überblick
  • Sicherer Betrieb der Anlagen
  • Aufbau, Bauteile und Funktion
  • Wartung und Instandhaltung
  • Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen
  • Pflichten des Betreibers und Dokumentation
  • Zusammenspiel der Löschanlagen mit anderen brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Unternehmen der Branche mit Praxisbezug und Erfahrungen in Schulung und Training.

  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.
  • Sven Traber ist Feuerwehrmann, Brandschutzbeauftragter, Referent im Brandschutzbereich und Geschäftsführer der JS Sicherheitstechnik.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Sprinkleranlagen - Befähigte Person zur Prüfung (Sprinklerwart)Online-Seminar Sprinkleranlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

 Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Insgesamt sehr zufrieden. Vor allem fachlich sehr gelungen und mit sehr kompetentem Referenten. Besonders hat mir der kurzweilige, interessante und interessierte Vortragsstil des Referenten gefallen.“
    Stephan Bucko, Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB), Dresden
  • „Besonders gut gefallen haben mir die Querschnittbilder mit der Erklärung. So kann man sich gut in die Anlage eindenken.“
    Dexter Lionel Brings, Piepenbrock Instandhaltung GmbH & Co. KG, Bremen
  • „Durch das Seminar verstehe ich unsere Anlage jetzt besser und muss keine Angst haben, etwas falsch zu machen.“
    Denis Freitag, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Freising
  • „Ich als „Neuling“ konnte durch das Seminar viel Neues und Wissenswertes auf diesem Gebiet mitnehmen.“
    Heiko Böhme, Nosta Holding GmbH, Großschirma
  • „Eine sehr gute Veranstaltung! Alle relevanten Themen wurden vermittelt.“
    Corinna Hinze, ENGIE Deutschland GmbH, Hamburg

Weitere Informationen

Stichworte
Befähigte Person, Sprinklerwart, Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, DIN EN 12845, DIN EN 12259-1, DIN 1988-600, DIN 14464, VdS CEA 4001, VdS 2100-27, VdS 2212, TrinkwV, Sprinkler-Norm, Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Prüfung, Trinkwasserverordnung, Seminar, 2023, 2024

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Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Löschanlagen und Trinkwasserhygiene

Wandhydranten und Sprinkleranlagen betreiben

Automatische Sprinkleranlagen sind selbsttätige, Wandhydranten sind nicht selbsttätige, stationäre (ortsfeste) Löschanlagen. Beide Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen und dienen der frühzeitigen und wirkungsvollen Bekämpfung von Bränden. Die Notwendigkeit der Errichtung dieser Anlagen basiert auf Forderungen im Brandschutzkonzept, des Gesetzgebers und der Sachversicherer. Sind diese Anlagen errichtet, steht der Betreiber unabhängig von der Notwendigkeit der Errichtung in der Pflicht, diese Anlagen so zu betreiben, dass diese im Ernstfall bestimmungsgerecht funktionieren und der sichere Betrieb gewährleistet ist.

Bei der Planung der Anlagen müssen bei den geforderten Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen die individuellen Schutzziele (Personen-, Sachwert- und Umweltschutz) und die anlagentechnischen Schutzziele (Verhinderung der Brandausbreitung) berücksichtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen sind die notwendigen Betreiberkontrollen durchzuführen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch für Wasserlöschanlagen, z.B. nach VdS 2212, festgehalten werden. Besonders Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen für Löschwassereinrichtungen sind nach DIN 14462 zu dokumentieren und die gesetzlichen Prüffristen einzuhalten. Um diese gestellten Aufgaben sachgerecht durchführen zu können, ist der Betreiber verpflichtet, befähigte Personen nach TRBS 1203 auszubilden.

Ein besonders sensibler Bereich bei Planung, Errichtung und Betrieb von Feuerlöschanlagen ist der Übergang zur Trinkwasserinstallation und die Gewährleistung der Trinkwasserhygiene. Nach den Technischen Regeln des DVGW für Trinkwasser-Installationen gemäß DIN 1988-600 und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf das Trinkwasser im vorgeschalteten Netz nicht beeinträchtigt werden. Für Feuerlöschanlagen, in denen Trinkwasser stagniert und die direkt mit der Trinkwasserinstallation verbunden sind, besteht wegen des erhöhten hygienischen Risikos kein Bestandsschutz, wenn Grenzwerte der TrinkwV nicht eingehalten werden. In solchen Fällen ist sofortiges Handeln notwendig.

Autor: Detlef Mertens, Brandschutzbeauftragter, Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Löschanlagen an der Trinkwasserversorgung

Wasserlöschanlagen verfügen oft über einen Anschluss an das Trinkwassernetz. Damit unterliegen sie der Trinkwasserverordnung. Für die Umsetzung gilt u.a. die DIN 1988-600. Bei der Löschwasserübergabestelle darf kein Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließen.

Die erforderliche Trennung kann durch einen offenen Vorratsbehälter mit freiem Auslauf erreicht werden (mittelbarer Anschluss). Dabei ist ein Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zuflussregelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel einzuhalten. Diese Art von Anschluss eignet sich für alle Wasserlöschanlagen, zum Beispiel Sprinkler-, Sprühwasser- oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen. Wichtig: Der freie Auslauf darf nicht überflutet werden.

Die Alternative ist eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 (unmittelbarer Anschluss): Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall mit dem Trinkwassernetz. Unzulässig sind in diesem Fall: Einspeisemöglichkeit für die Feuerwehr, Verwendung von Schaummitteln, Frost- oder Korrosionsschutzmitteln im Löschwasser.

Löschwasserversorgung und Trinkwasserhygiene

Der bvfa hat ein Merkblatt für Wasserhygiene herausgegeben. Für bestehende Feuerlösch- und Brandschutzanlagen, die an das Trinkwassernetz angeschlossen sind, gelten die DIN 1988, DIN 14462 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Normen und Richtlinien

Weiterführende Informationen

Stichworte
Trinkwasserhygiene, Löschwasserversorgung, Feuerlöschanlagen, Brandschutzanlagen, Trinkwassernetz, Trinkwasser, Löschwasser, DIN 1988, DIN 14462, DIN 15565, Trinkwasserverordnung, Löschanlagen, Wasserlöschanlagen