Schlagwortarchiv für: DIN 14090

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Flächen für die Feuerwehr: Überarbeitete DIN 14090 erschienen

Zum 1. Februar 2024 ist für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ eine überarbeitete Fassung erschienen. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Die DIN 14090:2024-02 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

Weitere Informationen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Überarbeitete Fassung zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr erschienen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-04 vom 19. Februar 2024

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum Februar 2024 eine überarbeitete Fassung veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Damit wird die zuletzt gültige Fassung vom Mai 2003 ersetzt.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“, wobei XX die Angabe der Traglast ist, und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. XX fungiert hier als Platzhalter für die Angabe der Achslast. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können, so beispielsweise bei Universitäten und großen Betriebsgeländen. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden, wobei die Zufahrten schwarz und Anstellflächen rot markiert werden müssen. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2024-02 legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die aktualisierte Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen festgelegt.

Die neue Norm kann zum Preis von 103,10 Euro inkl. MwSt. bei der DGWZ bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Neue DIN 14090:2024-02 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ veröffentlicht. #DIN14090 #Feuerwehr #Brandschutz #Normen www.dgwz.de/neue-din-14090-flaechen-feuerwehr

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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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Bildunterschrift: Die überarbeitete Fassung der Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. Februar 2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/din-14090

 

Planerbrief 39 - Januar-Februar 2023

Agiles Projektmanagement im Planerbrief

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-01 vom 2. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 ist die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Themen der 39. Ausgabe vom Januar-Februar 2023 sind agiles Projektmanagement zur Verbesserung der Innovations- und Reaktionsgeschwindigkeit von Unternehmen, die richtige Vorbereitung eines Betriebes für den Ernstfall eines Blackouts sowie automatisch öffnende Systeme, um eine dauerhafte Öffnung im Aufzugsfahrschacht aus energetischer Sicht zu vermeiden. Darüber hinaus wird der neue Entwurf der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ vorgestellt sowie über die sichere Lagerung von Gefahrstoffen informiert.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 40 erscheint am 1. März 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ

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Dr. Barbara Löchte
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Neuer Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen. www.planerbrief.de

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Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 39 ist zum 1. Januar 2023 erschienen.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Norm-Entwurf DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein, damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ und „Achslast max. XX t“ gekennzeichnet werden.

Autor: Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz

Weitere Informationen

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-17 vom 16. November 2022

Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Überarbeitung der Vorgängerausgabe vom Mai 2003 war notwendig geworden, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Die Einspruchsfrist für den Norm-Entwurf endet am 21. Februar 2023.

Der Norminhalt wurde fachlich vollständig überarbeitet, wobei das Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“ die Grundlage der Festlegungen ist. Zudem wurden normative Verweisungen sowie der Norminhalt redaktionell überarbeitet. So müssen zukünftig beispielsweise Zufahrten durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Je nach Zufahrtssituation kann zudem ein Lageplanschild zur Orientierung erforderlich sein (z. B. bei Universitäten, großen Betriebsgeländen o. Ä.), damit die Gebäude eines Anwesens im Brandfall rasch erreicht werden können. In diesem Falle müssen auf dem Lageplan die Aufstellflächen und Feuerwehrzufahrten klar erkenntlich mit der Aufschrift „Flächen für die Feuerwehr“ dargestellt werden (Zufahrten schwarz markiert und Anstellflächen rot). Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ebenso durch Hinweisschilder mit der Aufschrift „Fläche für die Feuerwehr XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Traglast) und „Achslast max. XX t“ (XX als Platzhalter für die Angabe der Achslast) gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Aufstellfläche mindestens eine Breite von 5,5 Meter und eine Länge von 11 Meter umfassen und gleichzeitig gewährleisten, dass alle Anleiterpunkte von dort problemlos zu erreichen sind.

Die DIN 14090:2022-11 – Entwurf legt Begriffe, Maße und Anforderungen für die im Baurecht geforderten Flächen auf dem Grundstück fest, die für die Rettung von Menschen und die Durchführung wirksamer Löscharbeiten notwendig sind. Die Norm enthält dafür die notwendigen Anforderungen an die Ausführung von Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Es ist inhaltlich auch auf Flächen für die Feuerwehr im öffentlichen Bereich übertragbar und ist in Verbindung mit den Normen für Hubrettungsfahrzeuge, insbesondere Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 1777 beziehungsweise DIN 14701-1 sowie Drehleitern nach DIN EN 14043 und DIN EN 14044 anzuwenden. Insbesondere sind in diesen Dokumenten Anforderungen an die Ausführung und Beschaffenheit von Zugängen, Zufahrten, Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Darstellung der Flächen (zum Beispiel in Plänen) festgelegt.

„Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, möglichst schnell die Feuerwehr zu rufen, sondern auch die Befahrbarkeit der Flächen für Feuerwehrfahrzeuge zu garantieren. Versperrte, zu schmale oder gewichtsunbeständige Einfahrten dürfen kein Hinderungsgrund für einen Feuerwehreinsatz sein. Jedes Unternehmen benötigt derartige Anfahrtswege und Feuerwehrflächen und hat die Aufgabe, diese Flächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 zu planen und umzusetzen“, kommentiert Sebastian Gelfert, zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz und Dozent in den Bereichen baulicher, anlagentechnischer sowie organisatorischer Brandschutz.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Louisenstraße 120
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Neuer Norm-Entwurf zur DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Bildquelle: MAK – stock.adobe.com
Bildunterschrift: Für die Norm DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ wurde zum 1. November 2022 ein neuer Entwurf veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/normen/din-14090-flaechen-feuerwehr

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Feuerwehrplan nach DIN 14095

Seminar Brandschutzpläne erstellen und prüfen

Seminar Brandschutzpläne erstellen und prüfen

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis| Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar Brandschutzpläne vermittelt die Sachkunde für die Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096.

Seminareinladung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar Brandschutzpläne dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 14.-15. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. Dezember 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-24. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 27.-28. Februar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 12.-13. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 19.-20. November 2024 – Stuttgart – keine Anmeldung mehr möglich
  • 04.-05. Dezember 2024 – Leipzig – keine Anmeldung mehr möglich
  • 17.-18. Dezember 2024 – Frankfurt – freie Plätze
    Achat Hotel Frankfurt Maintal | Westendstraße 77 | 63477 Frankfurt-Maintal
  • 08.-09. Januar 2025 – München – freie Plätze
    Super 8 Munich City North | Am Nordring 4 | 80807 München
  • 28.-29. Januar 2025 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 12.-13. Februar 2025 – Berlin – freie Plätze
    Abacus Tierpark Hotel | Franz-Mett-Straße 3-9 | 10319 Berlin
  • 25.-26. Februar 2025 – Hannover – freie Plätze
    Hotel Kleefelder Hof | Kleestraße 3a | 30625 Hannover
  • 11.-12. März 2025 – Mannheim – freie Plätze
    Heinrich Pesch Hotel | Frankenthaler Straße 229 | 67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 25.-26. März 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Courtyard by Marriott Dortmund | Emil-Figge Straße 41 | 44227 Dortmund
  • 08.-09. April 2025 – Nürnberg – freie Plätze
    Hotel Cristal | Willibaldstraße 5-7 | 90491 Nürnberg
  • 07.-08. Mai 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg
  • 20.-21. Mai 2025 – Stuttgart – freie Plätze
    Hotel Neuwirtshaus | Schwieberdinger Straße 198 | 70435 Stuttgart
  • 03.-04. Juni 2025 – Dresden – freie Plätze
    Ringhotel Residenz Alt Dresden | Mobschatzer Straße 29 | 01157 Dresden
  • 24.-25. Juni 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Achat Hotel Frankfurt Maintal | Westendstraße 77 | 63477 Maintal

Teilnahmegebühr

810,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur schnellen Orientierung an der Einsatzstelle. Flucht- und Rettungspläne dienen dem Nutzer, das Gebäude auf schnellstem Weg zu verlassen. Die Pläne müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber erstellt werden, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Die Pläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Nutzen

Das Seminar Brandschutzpläne vermittelt an zwei Tagen die normgerechte Sachkunde zur richtigen Erstellung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen und Brandschutzordnungen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, Symbole, was bei der Planerstellung zu beachten ist, wie Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen sind und wer für was verantwortlich ist. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung die Sachkundenachweise „Flucht- und Rettungspläne erstellen nach DIN ISO 23601“ und „Fachkraft für Feuerwehrpläne nach DIN 14095“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar Brandschutzpläne wird von folgenden Kammern in den jeweiligen Bundesländern des Veranstaltungsorts als Fortbildung anerkannt:

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 3 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz und 2 VDSI-Punkten im Brandschutz anerkannt.

 

Zielgruppe

Das Seminar Brandschutzpläne richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter, Brandschutzplaner, Facility Manager, Betreiber und Behörden,
  • Verantwortliche Personen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte,
  • Bauzeichner, Technische Zeichner und Technische Systemplaner, Mitarbeiter von Bauabteilungen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Die Grundlagen des Technischen Zeichnens und die Anwendung der entsprechenden (CAD-)Software sind nicht Bestandteil des Seminars.

Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzungen dafür sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde), eine themenrelevante Berufsausbildung in dem Bereich Brandschutz, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Inhalte

  • Brandschutzziele
  • Normen und Rechtsgrundlagen
  • Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Erstellung und Aktualisierung der Pläne
  • Fallbeispiele aus der Praxis: Rettungswege, Rettungs- und Brandschutzzeichen, Verhaltensregeln, Anbringung
  • Schriftliche Prüfung

1. Tag: Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Brandschutzordnung nach DIN 14096

  • Was sind Flucht- und Rettungspläne?
  • Anforderungen der Normen:
    DIN ISO 23601, DIN 4844-2, DIN ISO 7010
  • Arbeitsstättenrecht, Baurecht
  • Sicherheitszeichen, Sicherheitskennzeichnung
  • Symbole: Maßstab, Größe, Schrifthöhen
  • Brandschutzordnungen Aufbau/Anforderungen

2. Tag: Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Was sind Feuerwehrpläne? Aufbau und Inhalt
  • Übersicht und Anforderungen der DIN 14095
  • Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
  • Symbole nach DIN 14034
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Referenten

  • Oliver Berheide ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutz (ASUB-Berheide).
  • Daniel Brucker ist Brandschutzfachplaner und Geschäftsführer von Brucker Brandschutz.
  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Jürgen Meier ist zertifizierter Brandschutztechniker sowie freiberuflicher Berater und Fachdozent.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Robin Schoen ist Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltingenieur und besitzt sein eigenes Ingenieurbüro.
  • Stefan Schütz-Reinhardt ist Brandschutzsachverständiger bei der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt.

Anmeldung

Online-Seminar BrandschutzpläneOnline-Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Brandschutzpläne – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Atmosphäre beim Seminar war locker, die Erklärungen waren gut und der Referent hat Beispiele aus dem wahren Leben gegeben.“
    Lisa Schlichting, Stadt Flensburg
  • „Die Inhalte waren lehrreich, hilfreich und praxisbezogen. Die offenen Fragen wurden detalliert beantwortet.“
    Selim Gündüz, BE+P OstIngenierugesellslchaft für das Bauwesen mbH, Hannover
  • „Das Seminar war sehr hilfreich, um mit der Thematik umzugehen. Es hat mir gefallen, dass der Referent zur Mitarbeit annimiert hat.“
    Gudrun Liermann, Schlueter + Thomsen Brandschutz GmbH & Co. KG, Neumünster
  • „Ich finde das Seminar war eine sehr interessante und informative Schulung. Ich konnte schon bekanntes Wissen festigen und mir vor allem weiteres Wissen aneignen. Es wurde immer schnell und informativ auf Fragen eingegangen und die ruhige und besonnene Sprechweise des Referenten hat mir besonders gefallen. Insgesamt sehr gut.“
    Steffen Habermann, Ritter Starkstromtechnik Berlin GmbH & Co.KG
  • „Aus dem Seminar konnte ich neue Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zum Erstellen der Pläne mitnehemen und habe mehr Hintergrundwissen erlangen.“
    Marc Hagebölling, Hagebölling-Brandschutzplanungs- und beratungsgesellschaft mbh, Coesfeld
  • „Sehr gute Einführung in die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen. Die Veranstaltung war sehr übersichtlich.“
    Daniel Absenger, Markt Kaufering
  • „Das Seminar enthielt sehr viele detaillierte Informationen, die sehr hilfreich waren. Ich habe dadurch mehr Sicherheit beim Erstellen von Brandschutzplänen erhalten.“
    Thomas Nau, Konstruktionsbüro Nau, Rösrath
  • „Die Veranstaltung hat mir insgesamt sehr gut gefallen. Der Umstand, dass die Schulung nur Online möglich war, wurde gut umgesetzt. Der Referent ist sehr detailliert auf alle relevanten Punkte eingegangen und hat diese verständlich erläutert.“
    Jan Mark , INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH, Mannheim

Weitere Informationen

Stichworte
Feuerwehrpläne, DIN 14095, Flucht- und Rettungspläne, DIN ISO 23601, Brandschutzordnung, DIN 14096, Brandschutzplan, DIN 4844, DIN ISO 7010, ASR A1.3, A2.3, Flächen, Feuerwehr, DIN 14090, Seminar, Schulung, Lehrgang, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Fachkraft, 2025, 2024

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Brandschutzplan nach DIN 14095

Übersicht zu Feuerwehrplänen

Übersicht zu Feuerwehrplänen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Feuerwehrpläne sind vorbereitende Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten und Objekten. Sie fungieren als schnelles Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Bewältigung von kritischen Situationen in einem Gebäude. Anders als Flucht- und Rettungspläne bestehen Feuerwehrpläne aus mehreren Plänen die in einer Mappe oder einem Ordner zu finden sind und speziell für die Verwendung der Feuerwehr und Brandschutzdirektion erstellt werden. Die einzelnen Bestandteile eines Feuerwehrplans hängen von der Art des Gebäudes ab. Ein Feuerwehrplan muss mindestens über eine allgemeine Objektbeschreibung, einem Übersichtsplan und einem Geschossplan je Geschoss verfügen. Je nach Gebäude können noch weitere Erläuterungen angefordert werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden und müssen alle zwei Jahre überprüft werden.

Normen und Vorschriften

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
Brandschutzpläne, Feuerwehrpläne, Normen, Vorschriften, Symbole, DIN 14095, DIN 14034-6, DIN 14090, DIN EN ISO 7010