Schlagwortarchiv für: DIBt-Richtlinien

Neues Seminar zu Brandschutztüren und Feststellanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2018-04 vom 24. Mai 2018

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit erweitert ihr Seminarangebot um das zweitägige Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dormakaba, Geze und Hekatron.

Der erste Seminartag vermittelt die Rechts- und Prüfgrundlagen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Brandschutztüren und -tore, Feuerschutz- und Rauchschutztüren und Abschlüsse. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer den Sachkundenachweis „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“.

Am zweiten Veranstaltungstag werden die Anforderungen und Prüfgrundlagen auf der Basis der DIBt-Richtlinien, der DIN 14677 sowie der DIN EN 14637 zur Funktionsprüfung, Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen vermittelt und die Anforderungen der DIN 16763 bezüglich Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen berücksichtigt. Dieser Seminartag schließt mit einer schriftlichen Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“ ab.

Das Seminar wird ab Juli 2018 bundesweit angeboten. Es richtet sich an Gebäudebetreiber, Behörden, Errichter, Technische Leiter, Facility Manager, Service-, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, verantwortliche Personen für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte sowie befähigte Personen, die ihren Sachkundenachweis auffrischen müssen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 630 Euro zzgl. 19 % MwSt. inkl. Prüfungen und Zertifikaten. Weitere Informationen über das Seminar können unter www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen heruntergeladen werden.

1.816 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutztüren, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren, Rauchschutzabschlüsse, Feststellanlagen, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, Befähigte Person, Fachkraft, Prüfung, Wartung, Instandhaltung

Tweet-Vorschlag

DGWZ-Seminar zu Brandschutztüren und #Feststellanlagen nach DIN 14677. www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

Download

www.dgwz.de/presse-pm-2018-04-neues-seminar-brandschutztueren-feststellanlagen

  • Pressemitteilung Nr. 2018-04 (PDF, TXT)
  • Bild: Feststellanlagen-DIN-14677-Instandhaltung.jpg
    Feststellanlage nach DIN 14677
    Bildquelle: Hekatron
    Bildunterschrift:
    Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und instand gehalten werden.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/brandschutztueren-feststellanlagen

Neues Seminar: Brandschutztüren und Feststellanlagen

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit bietet ab Juli 2018 bundesweit das Seminar „Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“ an. Das Seminar vermittelt die hersteller- und produktneutralen Kenntnisse zur regelmäßigen Prüfung, Instandhaltung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen sowie die herstellerspezifischen Kenntnisse der Anlagen von Dorma, Geze und Hekatron.

In dem Seminar werden Service-Fachkräften sowie verantwortlichen Personen die Rechtsgrundlagen, Komponenten, Funktionsprüfung, Fehlerermittlung sowie Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Dokumentationspflichten vermittelt. Nach bestandener schriftlicher Prüfung erhalten die Teilnehmer die Nachweise „Befähigte Person zur Überprüfung von Brandschutztüren und  -toren“ und „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“.

Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen und Fachkräfte geprüft und instand gehalten werden. Seit April 2017 gilt zusätzlich die DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.

Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen:

Schlagwortarchiv für: DIBt-Richtlinien

Feststellanlage

Übersicht zu Feststellanlagen

Übersicht zu Feststellanlagen

Einführung | Aufbau | Arten| BegriffserklärungFAQ | Normen und Vorschriften | PublikationenHersteller | Weitere Informationen

Einführung

Feststellanlagen (FSA) werden auch als Türfeststellanlagen (TFA) bezeichnet und dienen dem Offenhalten von Feuerschutzabschlüssen und Brandschutzabschlüssen wie

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren,
  • Brandschutztore,
  • Rolltoren,
  • Rauchschutztüren und
  • Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten.

Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung sichert eine Feststellanlage das sichere schließen der Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse.

Aufbau

Bestandteile einer Feststellanlagen:

  • Feststelleinrichtung wie ein Magnet mit Ankerplatte oder ein Türschließer mit Feststellung und gegebenenfalls automatisierten Tor- und Türantrieben
  • Mindestens ein Brandmelder, beispielsweise optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • Handauslösetaster zum manuellen Schließen, falls die Feststellung nicht durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann

Arten von Feststellanlagen

  • Bauart 1: Die Auslösevorrichtung ist nur Bestandteil der Feststellanlage
  • Bauart 2: Die Auslösevorrichtung ist nicht nur Bestandteil der Feststellanlage, sondern auch einer Brandmeldeanlage

Türschließer, Feststellanlagen und Freilauftürschließer im Vergleich

  • Türschließer
    Die Funktion eines Türschließers ist das automatische Schließen der Tür nach dem Vorgang des öffnens. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren und Außentüren. Türschließer werden nach DIN 18263-1 (bei Bauart K) und DIN EN 1154 technisch reguliert.
  • Feststellanlagen
    Die Funktion einer Feststellanlage ist das Offenhalten der Tür und das automatische Schließen im Rauch- oder Brandfall. Typische Anwendungsbeispiele sind Brandschutztüren die offen stehen. Festellanlagen werden nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637 technisch reguliert
  • Freilauftürschließer
    Die Funktion eines Freilauftürschließers ist die leichte Bedienung der Tür von Hand. Typische Anwendungsbeispiele sind barrierefreie Brandschutztüren. Freiluftschließer werden nach DIN EN 1155, DIN EN 14637 technisch reguliert.

Begriffserklärung

Eingewiesene Person

  • eine Person, die ohne einen Kompetenznachweis eine Feststellanlage warten und überprüfen kann. Zudem muss die eingewiesene Person dies selbstständig und mit eigener Verantwortung tun.

Betreiber

  • Eine Person, die für den Betrieb der Feststellanlage nach DIN 14677 verantwortlich ist.

Instandhalter

  • Bei einem Instandhalter handelt es sich um eine Firma eine Stelle oder eine Person, welche mit der Instandhaltung explizit beauftragt ist.

Fachkraft für Feststellanlagen

  • Eine Person mit einem Kompetenznachweis für die Instandhaltung von Feststellanlagen. Der Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen (FAQ)

Wann verwendet man Festellanlagen?

Feststellanlagen werden an Türen von Räumen verwendet, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre durch brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel entstehen kann. Im Falle eines Brandes oder einer Rauchentwicklung verhindert sie das Ausbreiten des Rauches in andere Räume. Sie wird nur dann verwendet, wenn die Feststellvorrichtungen zusätzlich durch Melder einer Gaswarnanlage ausgelöst werden.

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?

Zum Sicherstellen der Funktionsfähigkeit einer Feststellanlage bedarf es der Funktionsprüfung, die in Abständen von max. einem Monat durchgeführt werden sollte (nach 12 Prüfungen ohne Mangel, kann alle 3 Monate geprüft werden) sowie einer jährlichen Prüfung und Wartung durch einen Sachkundiger oder einem Fachbetrieb.

Wie funktionieren Feststellanlagen?

Eine elektrisch gesteuerte Feststellanlage tritt durch eine Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten in Kraft. Auf diese Weise können selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren durch eine FSA offen gehalten werden und sich im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt selbst schließen.

Wer darf Feststellanlagen instand halten?

Feuer- und Rauchschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen müssen regelmäßig durch befähigte Personen mit Sachkundenachweis geprüft und instand gehalten werden. Dies ist wichtig, um im Schadensfall nicht die Versicherungsansprüche zu verlieren.

Normen und Vorschriften

Für Feststellanlagen gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte
Feststellanlagen, FSA, Türfeststellanlagen, TFA, Brandschutzabschlüsse, Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren, Brandschutztore, Feuerschutztüren, Fluchttüren, DIN 14677, DIN EN 14637, DIBt-Richtlinie, TRGS 1203, Betriebssicherheitsverordnung, Instandhaltung, Prüfung, Funktionsprüfung, Wartung