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DIN EN ISO 3691-1 – Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen

DIN EN ISO 3691-1
Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lastentransportfahrzeugen

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Übersicht

Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. DIN EN ISO 3691-1 enthält Sicherheitsanforderungen und Mittel zu ihrer Prüfung für folgende Arten von motorkraftbetriebenen Flurförderzeugen (nachstehend als Flurförderzeuge bezeichnet), wie in ISO 5053 definiert: a) Gabelstapler; b) Schubstapler mit Schubmast oder Schubgabel; c) Spreizenstapler; d) Gabelhochhubwagen; e) Hochhubwagen; f) Flurförderzeuge mit angehobener Fahrerposition bis zu 1 200 mm; g) Seitenstapler (nur eine Seite); h) Seitenstapler (beide Seiten) und Dreiseitenstapler; i) Niederhubwagen; j) Zwei-Wege- und Mehrwegestapler; k) Schlepper mit einer Zugkraft bis zu und einschließlich 20000 N; l) geländegängige Stapler; m) Flurförderzeuge angetrieben durch Batterie, Diesel, Benzin oder LPG (Flüssiggas). Nicht behandelt sind Flurförderzeuge, die durch CNG (komprimiertes Erdgas) angetriebenen werden. Es ist vorgesehen, dass CNG und andere Antriebsarten in zukünftigen Überarbeitungen dieses Teils von ISO 3691 behandelt werden. Für Flurförderzeuge, bei denen die Fahrerposition auf mehr als 1 200 mm hebbar ist und/oder für Flurförderzeuge, die für das Fahren mit einer auf mehr als 1 200 mm angehobenen Last konstruiert sind, ist dieser Teil von ISO 3691 in Verbindung mit ISO 3691-3 zu benutzen. ISO 3691-3 ist nicht anwendbar auf Gabelstapler oder Fahrzeuge, die für Containertransport vorgesehen sind. Einige Kommissionierfahrzeuge mit Niederhub und angehobenem Fahrerplatz bis einschließlich 1 200 mm Hubhöhe können mit einer zusätzlichen Lasthubeinrichtung mit einer maximalen Hubhöhe von 1 800 mm ausgerüstet werden. DIN EN ISO 3691-1 ist nicht anwendbar auf motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, fahrerlose Flurförderzeuge oder Lastentransportfahrzeuge, die jeweils in ISO 3691-2, ISO 3691-4 und ISO 3691-6 behandelt sind. Sie ist nicht anwendbar auf Flurförderzeuge, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten (zum Beispiel extreme Temperaturen, Kühlhausbetrieb und gefährliche Umgebungen), wo besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein können. Regionale Anforderungen, zusätzlich zu denen in diesem Teil von ISO 3691 aufgeführten Anforderungen, werden in ISO/TS 3691-7 und ISO/TS 3691-8 behandelt. Dieser Teil von ISO 3691 behandelt die in Anhang B zusammengestellten signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen oder gefährlichen Vorkommnisse für die entsprechenden Maschinen, wenn die Maschinen bestimmungsgemäß verwendet werden sowie bei der vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung. Die folgenden Gefährdungen sind hiervon ausgenommen. Dieser Teil legt keine Anforderungen für Gefährdungen fest, die entstehen können: – während der Herstellung; – durch Befördern von hängenden Lasten, die frei pendeln können; – durch Benutzung von Flurförderzeugen auf öffentlichen Straßen; – durch Benutzung in explosionsgefährdeter Umgebung; – durch Benutzung von Flurförderzeugen in sehr engen Gängen mit einem Freiraum zu den Regalen von weniger als 500 mm; – durch nichtergonomische Körperhaltung beim „Last ziehend“ Fahren von Fahrersitzflurförderzeugen; – während des Fahrens von unbeladenen Flurförderzeugen mit einer Nenntragkraft von mehr als 10 000 kg aufgrund von Sichteinschränkungen; – wegen Überlastung. Für die Anwendung dieses Teiles von ISO 3691 werden Gabelzinken, Lastplattformen und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs betrachtet. Anbaugeräte, die am Gabelträger oder auf den Gabelzinken des Flurförderzeugs montiert sind und durch den Benutzer abgenommen werden können, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Für Anbaugeräte gelten die entsprechenden Anforderungen in dieser Norm. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 110 „Industrial Trucks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 „Sicherheit von Flurförderzeugen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 3691-1:2017-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In 4.2.3.3 wurde ein neuer erster Absatz mit neuem Bild vor dem bereits bestehenden Text eingefügt; b) Unter 6.2.3 wurde gg) in der Auflistung eingefügt (Informationen oder Anleitungen zur Veränderung des Flurförderzeugs); c) In 6.2.7 wurde der gesamte Unterabschnitt durch eine neue Formulierung (Verweisung auf ISO/TS 3691-8:2019 zur Veränderung von Flurförderzeugen außerhalb Europas) ersetzt; d) Tabelle ZA.1 „Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG“ wurde im informativen Anhang ZA ergänzt. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-22-42 AA „Sicherheit von Flurförderzeugen“ im Fachbereich „Fördertechnik“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 3691-1:2020-11 ist im November 2020 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN ISO 3691-1:2017-05.

Inhalt

DIN EN ISO 3691-1 – Flurförderzeuge – Inhaltsverzeichnis

Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Anerkennungsnotiz
Vorwort
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

motorkraftbetriebenes Flurförderzeug
mitgängergeführtes Flurförderzeug
Mitfahr-Flurförderzeug
Niederhub-Flurförderzeug
Zwei-Wege-Stapler
Mehr-Wege-Stapler
Bediener
normale Bedienposition
Hubhöhe
Hubhöhe zum Fahren
Niederhub
selbsttätig wirkende Bremsen
Verschiebung des Lastschwerpunkts
wirkliche Tragfähigkeit
Nenntragfähigkeit

Sicherheitstechnische Anforderungen und/oder Schutzmaßnahmen
Allgemeines

Gesamtanforderungen
Normale klimatische Bedingungen
Normale Betriebsbedingungen
Elektrische Anforderungen
Ecken oder Kanten
Energiespeichernde Bauteile

In-Gang-Setzen/Bewegen
Unerlaubtes In-Gang-Setzen
Unbeabsichtigte Bewegung und versehentliches Aktivieren

Feststellbremsen
Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotor
Stellteile für das Fahren
Kraftgetriebene Fahrbewegung
Schaltgetriebe und manuell betätigtes Kupplungspedal

Fahrgeschwindigkeit

Mitgängerflurförderzeuge
Flurförderzeuge mit Fahrerstand und Mitgängerflurförderzeuge mit klappbarer Plattform
Fahren mit angehobenem Hubgerüst

Bremsen

Allgemeines
Ausfall der Energieversorgung bei Betriebsbremsen
Flurförderzeuge mit Fahrerstand und Mitgängerflurförderzeuge

Handbetätigte Stellteile
Allgemeines

Übereinstimmung mit der Bewegung des Flurförderzeugs
Mehrere Bediener
Mehrere Bedienerplätze

Stellteile für Fahren und Bremsen

Allgemeines
Flurförderzeuge mit Fahrersitz
Flurförderzeuge mit Fahrerstand
Mitgängerflurförderzeuge
Differentialsperre
Zusätzliche Bedienung von außerhalb des Flurförderzeugs
Zusätzliche seitliche Bedienung von mitgängergeführten- und Fahrerstand Flurförderzeugen (Coasting)

Stellteile für die Lenkung

Lenkrichtung
Störung der Energieversorgung

Stellteile zum Handhaben der Last

Stellteile
Handbetätigte Hubeinrichtungen
Stellteile für Mehrfachfunktionen
Stellteile für automatische Funktionen
Kennzeichnung

Antriebssysteme und Zubehör
Abgas- und Kühlsysteme

Abgassystem
Kühlsystem

Kraftstoffbehälter

Isolierung des Kraftstoffbehälters
Kraftstoffüberlauf

Zugang zu Motor- und anderen Räumen

Motorabdeckung
Unbeabsichtigtes Schließen

Flurförderzeuge mit Flüssiggasmotor (LPG)

Behälter
Leitungen
Ausrüstung
Regionale Anforderungen

Systeme zum Heben und Neigen
Hubketten
Mechanische Hubsysteme

Allgemeines
Versagen des Hub-/Senksystems
Senkgeschwindigkeit

Hydraulische Hub- und Neigesysteme

Hydraulische Hubsysteme
Begrenzung der Senkgeschwindigkeit
Begrenzung des Hubs
Hydraulische Neigesysteme
Verriegelung von Hubgerüstneigung und Gabelträger

Hydraulische Systeme

Hydraulikkreise
Druckbegrenzung
Ausfall der Energiezufuhr zu Hydraulikkreisen
Ölreinhaltung

Anbaugeräte zur Lasthandhabung

Unbeabsichtigtes Verschieben oder Lösen
Fehlfunktionen der Energieversorgung
Hydrauliksystem für Anbaugeräte
Kombinierte Hydrauliksysteme
Anbaugeräte zum Anheben von Fracht-Containern
Gabelzinken
Gabelträger

Bedienerplätze
Maße
Betreten und Verlassen des Fahrerplatzes

Allgemeines
Stufen
Kabinenboden
Begehbare Flächen
Handgriffe

Plattformen

Allgemeines
Über den Rahmen des Flurförderzeugs hinausragende Plattformen
Mitgängergeführte Flurförderzeuge mit klappbarer Plattform
Fahrerstand-Plattformen
Flurförderzeuge mit klappbaren Plattformen und klappbaren Seitenschutz

Fahrersitz
Schutz vor Fahrzeugrädern und von den Rädern hoch geschleuderten Gegenständen

Mitfahr-Flurförderzeuge
Mitgängerflurförderzeuge

Schutz vor Verbrennung
Schutz vor Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen

Allgemeines
Mindestabstände
Anbaugeräte
Fußschutz
Fahrerrückhaltesystem
Zusätzliche Fahrerplätze

Standsicherheit

Allgemeines
Besondere Betriebsbedingungen
Neigungsanzeige für geländegängige Flurförderzeuge

Schutzeinrichtungen
Fahrerschutzdach

Allgemeines
Zusätzliche Anbauten gegen herabfallende kleine Gegenstände
Mitgängergeführte Flurförderzeuge mit klappbarer Plattform

Lastschutzgitter

Vorbereitung für Lastschutzgitter
Größe der Öffnungen

Warneinrichtung
Räder mit geteilter Radscheibe für Luftreifen
Antriebsbatterieraum

Unerlaubter Zugang
Metallabdeckung
Nichtmetallische Abdeckung
Belüftung
Widerstand gegen Batteriesäure
Batterierückhalteeinrichtungen
Anforderungen an die Starterbatterie
Handhabung der Batterien

Sicht und Beleuchtung

Sicht
Beleuchtung

Umgebungsbedingungen
Fahrerkabine

Allgemeines
Feuerbeständigkeit
Belüftung
Heizung, Entfeuchter und Enteisung
Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage
Zugang und Notausgang
Aufbewahrung der Betriebsanleitung
Weitere Bedienerplätze

Lärmemissionen
Schwingungen
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Transport

Anordnung der Hebe- und/oder Anschlagpunkte
Zurrpunkte
Anschlagpunkte an abnehmbaren Anbaugeräten
Einrichtungen zum Schleppen

Verifizierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen

Allgemeines
Verifizierung der Struktur
Verifizierung der Funktion

Benutzerinformationen
Allgemeines
Betriebsanleitung

Flurförderzeug/Anbaugeräte
Betrieb des Flurförderzeugs
Einzelheiten zu Flurförderzeugen mit Batterieantrieb
Einzelheiten zu Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotor
Wartung und Instandhaltung des Flurförderzeugs
Transport, Inbetriebnahme und Lagerung
Veränderungen an Flurförderzeugen

Kennzeichnung
Fabrikschilder

Flurförderzeuge
Abnehmbare Anbaugeräte
Schlepper
Kennzeichnung von Stellteilen

Informationsschild für Flurförderzeuge, gebaut für den Einsatz unter besonderen Betriebsbedingungen
Weitere Informationen

Kennzeichnung der Anschlagstellen von Flurförderzeugen
Luftdruck von Luftreifen
Befüllstellen
Warnhinweise
Sprachen
Fahrer Rückhaltesystem

Bestimmung der Fahrtrichtung und der Nenntragfähigkeit (normativ)
Vorwärts-Fahrtrichtung
Nenntragfähigkeit
Spezifikation

Hochhub-Flurförderzeuge mit Hubgerüst
Mitgängergeführte Gabelhochhubwagen
Mitgängergeführte Scherenhubwagen
Niederhubwagen und Plattformhubwagen
Abnehmbare Anbaugeräte
Norm-Hubhöhe, H
Genormter Lastschwerpunkt-Abstand, D
Nennzugkraft von Schleppern

Liste der signifikanten Gefährdungen (informativ)
Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG (informativ)
Literaturhinweise (informativ)

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Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden:

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Stichworte
DIN EN ISO 3691-1, Flurförderzeuge, Industrie­fahrzeuge Sicherheitsanforderungen, Flurförderzeuge Normen, Sicherheitsanforderungen und Verifizierung

DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge

DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge

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Übersicht

Hinweis: DGUV Vorschrift ist die aktuelle Bezeichnung für Unfallverhütungsvorschriften nach §15 SGB VII.

Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallverhütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. Durchführungsanweisungen enthalten darüber hinaus weitere Erläuterungen zu DGUV Vorschriften.
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrundeliegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Die aktuell gültige Vorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ ist in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen erschienen und ersetzt die frühere Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV D27.

Inhalt

DGUV Vorschrift 68 – Inhaltsverzeichnis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

III. Beschaffenheit

§ 3 Beschaffenheit

IV. Betrieb
A . Gemeinsame Bestimmungen

§ 4 Allgemeines
§ 5 Betriebsanweisung
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
§ 8 Standsicherheit
§ 9 Mängel
§ 10 Instandsetzungsarbeiten
§ 11 Beladung
§ 12 Fahren
§ 13 Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
§ 14 Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen
§ 15 Verlassen des Flurförderzeuges
§ 16 Verhalten während des Betriebes
§ 17 Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten
§ 18 Flüssiggasantrieb
§ 19 Einsatz im Freien
§ 20 Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen
§ 21 Abgase

B. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart

§ 22 Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 23 Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
§ 24 Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern

C. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten

§ 25 Mitnahme von Versicherten

D. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

§ 26 Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen

E. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten

§ 27 Transport hängender Lasten

F. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugenin Schmalgängen

§ 28 Zugangssicherung an Schmalgängen
§ 29 Fluchtwege, Notausgänge
§ 30 Quergänge
§ 31 Abstandshaltung
§ 32 Kennzeichnung von Zugangsverboten
§ 33 Aufenthalt von Fußgängern
§ 34 Nebenarbeiten
§ 35 Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern
§ 36 Durchgangsverkehr

V. Prüfung

§ 37 Wiederkehrende Prüfungen
§ 38 Prüfumfang
§ 39 Prüfnachweis

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

VII. Inkrafttreten

§ 41 Inkrafttreten

Anhang 1

Auszug aus der DGUV Vorschrift 79 „Verwendung von Flüssiggas“ § 29 Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor

Anhang 2

Auszug aus der DGUV Vorschrift 73 „Schienenbahnen“ § 27 Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahrzeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen

Anhang 3

Quellenverzeichnis

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Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV Vorschrift 68, BGV D27, Flurförderzeuge , Gabelstapler Regeln, Staplerschein Anforderungen, UVV Prüfung Gabelstapler,  Betreiberpflichten, Vorschrift

Flurförderzeuge Befähigte Person zur Prüfung DGUV Vorschrift 68 Gabelstapler Hubwagen

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen geprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge

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Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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