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DGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen“

DGUV Information 203-080
Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen

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Übersicht

Montage, Wartung und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erfordern meistens Arbeiten auf Dachflächen mit Absturzgefährdung. Bei den elektrotechnischen Anschlussarbeiten und bei Prüfungen können elektrische Gefährdungen auftreten. Diese Schrift erleichtert die Beurteilung der möglichen Gefährdungen.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDGUV Information 203-080 „Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen“

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Stichworte
DGUV Information 203-080, Photovoltaikanlagen, Photovoltaik, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Prüfung, Sachkunde, Schulung, Normen, Richtlinien

Seminar: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - Prüfung nach DIN VDE 0701-0702

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Übersicht

Übersicht zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Einführung | Vorschriften | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um all diejenigen Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Darunter fallen beispielsweise Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Schreibtischlampen und Ventilatoren in Büros oder Bohrmaschinen und Handkreissägen auf Baustellen.

Die Benutzung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln am Arbeitsplatz birgt gewisse Risiken. Um diese Risiken zu minimieren und mögliche Mängel frühzeitig erkennen zu können, ist es notwendig, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Die Verantwortung der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln in Arbeitsstätten liegt gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 3) beim Arbeitgeber. Die Anforderungen der BetrSichV werden in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert. Bei wem es sich um eine befähigte Person nach § 2 Absatz 6 BetrSichV handelt, wird in den TRBS 1203 genauer erläutert. Werden die Technischen Regeln vom Arbeitgeber eingehalten, kann dieser davon ausgehen, dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt. Die Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden verbindlich in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Für elektrische Betriebsmittel gilt die DGUV Vorschrift 3, die über die Fristen informiert, innerhalb derer die Prüfungen vorgenommen werden müssen. Die Normen DIN EN 50678; VDE 0701 und DIN EN 50699; VDE 0702 beschreiben, wie die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Inbetriebnahme, Reperaturen und Änderungen, sowie die Wiederholungsprüfung zu erfolgen hat.

Vorschriften

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte

  • Prüfung, ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Elektrogeräte
  • Befähigte Person, Elektrofachkraft, elektrisch unterwiesene Person
  • Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3
  • DIN EN 50678; VDE 0701, DIN EN 50699; VDE 0702, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 3, Arbeitsschutzgesetz § 5, Betriebssicherheitsverordnung § 3