Schlagwortarchiv für: DGUV V3

Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln

Prüfung von E-Ladestationen und Ladekabeln

Der Betreiber von Ladestationen hat dafür zu sorgen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand befinden. Laut Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind Ladesäulen und Wallboxen für E-Fahrzeuge ortsfeste elektrische Anlagen und Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel. Durch Prüfen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen kann dies sichergestellt werden. Die Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung so zu ermitteln, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Hierzu empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201.

Sollten keine Prüffristen vorgegeben sein, muss die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Regulierungsbehörde kann den Betrieb einer Ladesäule untersagen, wenn die technische Sicherheit des Betriebes nicht gegeben ist. Die Prüfung beinhaltet Besichtigung, Messungen und Erprobung. Die Ergebnisse der einzelnen Messungen werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.

Zur Prüfung greifen verschiedene Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die Erstprüfung der elektrischen Anlage, die DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0100-722, DIN EN IEC 61851-1 für die wiederkehrende Prüfung und die VDE 0702 für die wiederkehrende Prüfung der Ladekabel.

Autor: Sebastian Onnenberg, Gesellschafter und Geschäftsführer, PRO-EL GmbH

Weitere Informationen

Elektrofachkräfte als Referenten für Seminare gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-06 vom 21. September 2020

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht Elektrofachkräfte als Referenten für das neue Seminar „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – Zur Prüfung befähigte Person“ nach DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 und TRBS 1202. Die Seminarreihe soll ab Dezember 2020 regelmäßig bundesweit durchgeführt werden.

Für die Referententätigkeit werden Experten mit Vortragserfahrung gesucht, die im Bereich Elektrotechnik, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit tätig sind. Nach Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Zu den Pflichten gehört auch die regelmäßige Prüfung von elektrischen Geräten.

Elektrofachkräfte können sich zur Prüfung befähigen lassen, elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person die Elektrogeräte prüfen. Die Teilnehmer des Seminars sollen Einblick in die Prüfmethoden, die Auswahl passender Prüfgeräte sowie den Prüfablauf und -durchführung inklusive der Auswertung der Prüfergebnisse erhalten. Zudem werden ihnen die gültigen rechtlichen Grundlagen und technischen Vorschriften vermittelt.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Laura Dörr, Telefon 06172 98185-85, E-Mail referenten@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon 06172 98185-30
Telefax  06172 98185-99
E-Mail  presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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Weiterführende Informationen
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