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DGUV Information 208-061 Lagereinrichtungen und Ladungsträger

DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger

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Übersicht

Die DGUV Information 208-061 enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen.
Sie richtet sich vor allem an Unternehmer im Lager- und Logistikbereich und zielt darauf ab, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Beschäftigte zu minimieren. Sie bietet konkrete Hilfestellungen zur Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften.

Durch die Einhaltung dieser Regeln kann davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden. Dies beinhaltet unter anderem die sichere Lagerung von Gefahrstoffen, um Risiken wie Brände, Explosionen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 208-061 ist im Juli 2024 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Information 208-061 vom November 2023. Die DGUV Information 208-061 hat die alte Regel DGUV Information 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ ersetzt. Die DGUV Information 108-007 wurde 2023 zurückgezogen.

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Stichworte

Arbeitsschutzvorschriften, DGUV, DGUV Regel 208-061, DGUV Regel 108-007, Lager, Lagereinrichtung, Lagergeräte, Logistik, Unfallverhütungsvorschrift, Unternehmer