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Sicherheitsbeauftragte – Übersicht

Übersicht zu Sicherheitsbeauftragte

Einführung | Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten | Normen und Vorschriften | Publikationen | FAQ | Weitere Informationen

Einführung

Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich dieser Regelungen fallen, sind verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.

Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, eine sichere Umgebung im Unternehmen zu schaffen und geeignete Mittel bereitzustellen, um die Gesundheit seiner Arbeitnehmer zu sichern. Sicherheitsbeauftragte unterstützen hierbei durch Überwachung, Beratung und Identifikation von Gefährdungen.

Verfügt die Unternehmensleitung nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, kann sie die Verantwortung für bestimmte Aufgaben an geeignete Sicherheitsbeauftragte übertragen. Die Beauftragung erfolgt schriftlich und legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar fest. Sicherheitsbeauftragte haben eine besondere Stellung und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit zu fördern. Sie können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein, die speziell geschult und qualifiziert sind. Durch ihr Fachwissen tragen sie maßgeblich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur Sicherheit der Mitarbeiter bei.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Laut Arbeitsschutzgesetz und weiterer Vorschriften haben Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe, den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterstützen. Zu ihren Kernaufgaben zählen:

  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen
  • Identifikation von Gefährdungen am Arbeitsplatz und Einleitung geeigneter Maßnahmen
  • Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgebern zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Dokumentation und Meldung von Unfällen, Beinaheunfällen und Gefährdungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Normen und Vorschriften

Für Sicherheitsbeauftragte gelten folgende Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sicherheitsbeauftragten

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte Person, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützt.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
Unternehmen müssen laut § 22 SGB VII ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?
Jede geeignete und zuverlässig arbeitende Person aus dem Unternehmen kann Sicherheitsbeauftragter werden, wenn sie über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt. Alternativ können externe Fachkräfte beauftragt werden.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?
Durch eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Beauftragung und den Besuch entsprechender Schulungen oder Qualifizierungen.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel 1 bis 3 Tage, je nach Anbieter und Umfang. Sie umfasst Grundlagen des Arbeitsschutzes, Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise zur Gefahrenvermeidung.

Sind Sicherheitsbeauftragte haftbar?
Sicherheitsbeauftragte sind keine Führungskräfte und haben keine Weisungsbefugnis. Ihre Haftung ist daher stark eingeschränkt und richtet sich im Regelfall nach den internen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Gibt es eine Vergütung oder Zuschläge für Sicherheitsbeauftragte?
Das Gesetz sieht keine zusätzliche Vergütung vor; die Tätigkeit wird meist als Ehrenamt innerhalb der Arbeitszeit ausgeübt. Unternehmen können jedoch freiwillig Prämien oder Zulagen zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine externe oder interne qualifizierte Fachkraft mit beratender Funktion gegenüber dem Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter, der im Betrieb sicherheitsrelevante Themen wahrnimmt, meldet und an die zuständigen Stellen weitergibt.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen?
Die Anzahl hängt von der Betriebsgröße, Gefährdungslage und Organisation ab. DGUV Information 211-039 enthält dazu konkrete Empfehlungen und Berechnungshilfen.

Haben Sicherheitsbeauftragte Kündigungsschutz?
Nein, Sicherheitsbeauftragte haben keinen besonderen Kündigungsschutz wie z. B. Betriebsräte. Sie können grundsätzlich wie andere Beschäftigte gekündigt werden. Allerdings kann eine Kündigung wegen der Ausübung dieser Funktion unzulässig sein, wenn sie diskriminierend oder benachteiligend erfolgt.

Kann ich gezwungen werden, Sicherheitsbeauftragter zu werden?

Nein, die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter ist freiwillig. Du kannst nur mit deinem Einverständnis dafür bestellt werden. Eine Verpflichtung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheitsbeauftragter, Sachkunde, DGUV Information 211-042, DGUV Vorschrift 1, § 22 SGB VII

DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“

DGUV Information 211-042
Sicherheitsbeauftragte

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Übersicht

Sicherheitsbeauftragte haben einen wesentlichen Anteil an den bekannten Erfolgen der Prävention in den letzten Jahrzehnten. Diese Broschüre gibt einen Überblick über

  • die Rolle und die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten,
  • das fachliche Umfeld, in dem sie sich als Arbeitsschützer bewegen,
  • das notwendige Wissen und
  • die ebenso wichtige Sozial- und Methodenkompetenz als Voraussetzung dafür, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben können.

Die Broschüre wendet sich sowohl an Unternehmerinnen und Unternehmer als diejenigen, die für eine gute Arbeitsschutzorganisation im Betrieb verantwortlich sind, als auch an Sicherheitsbeauftragte selbst. Sie beschreibt zudem die Schnittstellen in den verschiedenen Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Die neue DGUV Information ersetzt folgende DGUV Informationen, die bisher jeweils Teilaspekte der Aufgaben angesprochen haben:

  • DGUV Information 211-004 „Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz“
  • DGUV Information 211-011​ „Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten“
  • DGUV Information 211-021 „Der Sicherheitsbeauftragte“
  • DGUV Information 211-022 „Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte“
  • DGUV Information 211-024 „Meldungen des Sicherheitsbeauftragten“
  • DGUV Information 211-025 „Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten“

Die genannten DGUV Informationen werden mit Erscheinen der DGUV Information 211-042 zurückgezogen.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneDGUV Information 211-042 Inhaltsverzeichnis

Richtlinie herunterladen

Die Norm kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Betriebssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, DGUV Information 211-042, Regeln, Normen, Vorschriften, DGWZ, 2024