Schlagwortarchiv für: DGUV 214-017

Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern gesucht

Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern gesucht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-32
vom 12. Dezember 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sucht ab sofort Referenten für das neue Seminar „Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern nach DGUV Information 214-016 und 214-017“. Das Seminar vermittelt die normgerechte Sachkunde zur Prüfung von austauschbaren Kipp- und Absetzbehältern, deren Sicherheit und Funktionsfähigkeit dauerhaft gewährleistet werden muss. Die Schulung wird ab Mai 2026 regelmäßig bundesweit in Präsenz und online durchgeführt. Für die Referententätigkeit werden Fachleute mit abgeschlossener Berufsausbildung, einschlägiger Berufserfahrung sowie mit und ohne Vortragserfahrungen gesucht.

Im Seminar werden die rechtlichen und praktischen Grundlagen für die Tätigkeit als Befähigte Person zur Prüfung von Kipp- und Absetzbehältern vermittelt. Die Teilnehmer erlernen die relevanten Vorschriften, wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften sowie die DGUV Information 214-016 und 214-017. In der Schulung werden Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person, Bauarten, Typen, Bezeichnungen, Kennzeichnung und Ausstattungsmerkmale von Kipp- und Absetzbehältern, Schäden und Schadensursachen, Warnmarkierungen sowie die ordnungsgemäße Prüfung und Dokumentation behandelt. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Die erfolgreichen Teilnehmer erhalten das Zertifikat als Sachkundenachweis.

Zielgruppen des Seminars sind Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Fachkräfte in der Fördertechnik, Ingenieure und Meister, Betriebs- und Instandhaltungsleiter, Mitarbeiter aus Werkstätten, Bauhöfen und Entsorgungsunternehmen.

Interessenten an der Referententätigkeit können sich direkt an Frau Nevena Vasilachi, Telefon 06172 98185-37, E-Mail nevena.vasilachi@dgwz.de, wenden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ sucht Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern.
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Pressemitteilung: Referentensuche-Seminar-Kipp-Absetzbehaelter.pdf

Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern gesucht

Bild: Referentensuche-Seminar-Absetz-Kippbehaelter-Presse.jpg
Bildquelle: Karl Meyer Gruppe
Bildunterschrift: DGWZ sucht Referenten für neues Seminar zu Kipp- und Absetzbehältern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/kipp-absetzbehaelter

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DGUV Information 214-017 – Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

DGUV Information 214-017
Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 214-017 „Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern“ enthält Informationen zur Beschaffenheit, Beschaffung, Auswahl und Benutzung von Abroll- und Abgleitkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Abrollbehältern. Sie gibt außerdem Hinweise zur Gefährdungsermittlung und zu Maßnahmenfestlegungen. Sie ist eine Handlungsanleitung für die Unterweisung von Beschäftigten sowie zum Vermeiden von Gesundheitsgefahren und Unfällen beim Umgang mit Abroll- und Abgleitkippern sowie Behältern. Die DGUV Information wurde aufgrund neuer technischer Erkenntnisse zur Beschaffenheit von Abrollkipper-Fahrzeugen und Abrollbehältern notwendig. Es wurden die Informationen zur Beschaffenheit, Hinweise zum Umgang, die bildlichen Darstellungen sowie die Anhänge aktualisiert.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 214-017 ist im Juni 2012 in Kraft getreten.

Inhalt

Einführung

1 Begriffe

2 Verantwortung
2.1 Grundsätzliches
2.2 Unternehmerpflichten
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Arbeitnehmerpflichten
2.5 Eignung, Unterweisung der Fahrerinnen und Fahrer und arbeitsmedizinische Vorsorge
2.6 Betriebsanweisungen

3 Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffenheit von Abroll- und Abgleitkipperfahrzeugen und Transportanhängern
3.1 Abroll- und Abgleitkippeinrichtung
3.2 Fahrgestell
3.3 Befehlseinrichtungen und drahtlose Übertragungen von Steuerbefehlen für den Fahrzeugaufbau
3.4 Bedienplatz
3.5 Hakenarm, Aufnahmehaken
3.6 Hydraulische Einrichtungen
3.7 Abstützungen
3.8 Kipprahmen
3.9 Einrichtungen zur Sicherung des Abrollbehälters auf dem Abrollkipper und auf dem Anhänger
3.10 Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Fahrzeug
3.11 Ladekrane
3.12 Sicherheitstechnische Hinweise für Seilwinden
3.13 Kennzeichnungen
3.14 Beschaffung von Fahrzeugen

4 Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffenheit von Behältern
4.1 Bauarten von Abrollbehältern
4.2 Aufnahmebügel
4.3 Seilhaken
4.4 Bewegliche Anbauteile
4.4.1 Deckel
4.4.2 Türen
4.4.3 Verschlüsse
4.5 Aufstiege

5 Quetsch- und Scherstellen

6 Sicherer Umgang mit Abrollbehältern
6.1 Auftragsannahme und -abwicklung
6.1.1 Angaben zur Beladung des Behälters, Fahrzeug- und Behältermaße
6.1.2 Anforderungen an den Aufstellort
6.2 Aufnehmen des Abrollbehälters
6.3 Absetzen des Abrollbehälters
6.4 Kippen / Entleeren des Abrollbehälters
6.5 Abrollbehälter auf Anhänger umladen
6.6 Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Abrollbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen
6.7 Kippen des Behälters an Stellen mit Absturzgefahr
6.8 Transport von Behältern und Sicherheit im Straßenverkehr
6.9 Ladungssicherung
6.9.1 Sicherung der Ladung im Behälter
6.9.2 Sicherung des Abrollbehälters auf dem Abrollkipperfahrzeug
6.9.3 Sicherung des Abrollbehälters auf dem Transportanhänger

7 Wartung und Reparatur

8 Prüfung von Abrollkipperfahrzeugen und Abrollbehältern
8.1 Auswahl der Prüferinnen bzw. Prüfer
8.2 Prüfung der Fahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person
8.3 Prüfung der Behälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person
8.4 Sicht- und Funktionskontrolle durch das Fahrpersonal
8.5 Nachweis der Prüfungen

Anhang 1: Informationsgrundlagen

Gesetze / Verordnungen / Technische Regeln

Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit der Unfallversicherungsträger

Normen / VDE- und VDI-Bestimmungen

Anhang 2: Muster-Betriebsanweisung für Abroll- und Abgleitkipper und Behälter

Anhang 3: Muster-Prüfbefund – Prüfung von Abrollbehältern durch eine zur Prüfung befähigte Person

Anhang 4: Muster-Checkliste – Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeugs durch das Fahrpersonal

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

DGUV 214-017, Abrollkipper, Abgleitkipper, Arbeitssicherheit, Abrollbehälter, Ladungssicherung, Gefährdungsbeurteilung, Hydraulikanlage, Kippvorgang, Quetschstellen

Übersicht zu Kipp- und Absetzbehältern

Kipp- und Absetzbehälter

Übersicht Kipp- und Absetzbehälter

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Absetz- und Kippbehälter sind robuste Sammel- und Transportbehälter, die in der Industrie, im Bauwesen und in der Entsorgungswirtschaft unverzichtbar sind. Sie dienen zur Aufnahme, Zwischenlagerung und Entsorgung von Schüttgütern, Produktionsabfällen oder Wertstoffen. Absetzbehälter (auch Mulden genannt) werden mit Absetzkippern transportiert und sind in Größen von 3 bis 20 m³ erhältlich. Kippbehälter sind kleinere, fahrbare Stahlbehälter, die per Gabelstapler oder Kran entleert werden können. Beide Systeme gelten als Standardlösungen im Material- und Abfallmanagement vieler Betriebe.

Einsatzbereiche

Bauwesen

  • Sammlung von Bauschutt, Beton, Erde, Holz, Dachpappe oder Mischabfall
  • Zwischenlagerung und Abtransport direkt von der Baustelle

Industrie & Produktion

  • Aufnahme von Metallspänen, Kunststoffresten oder Produktionsrückständen
  • Nutzung als Sammelbehälter in Fertigungshallen und Werkstätten

Entsorgung & Recycling

  • Getrennte Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papier, Glas, Metalle)
  • Bereitstellung für Entsorgungsunternehmen und Containerdienste

Logistik & Lager

  • Materialbereitstellung in Produktionslinien
  • Transportbehälter für Schüttgüter oder Recyclingmaterial

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kipp- und Absetzbehältern

Was ist der Unterschied zwischen Absetz- und Kippbehältern?

Absetzbehälter sind großvolumige Container, die mit speziellen Absetzkippern transportiert werden.
Kippbehälter sind kleinere Behälter, die per Gabelstapler oder Kran gekippt und entleert werden.

Welche Größen sind erhältlich?

  • Absetzbehälter: 3 m³ – 20 m³
  • Kippbehälter: 0,3 m³ – 2 m³

Können Kippbehälter individuell ausgestattet werden?

Ja. Optionen sind z. B. Deckel, Rollen, Ablasshahn, Öl- und wasserdichte Ausführungen oder automatische Entriegelungssysteme.

Welche Materialien werden verwendet?

Hochfester Stahl, häufig pulverbeschichtet oder verzinkt für Korrosionsschutz und Langlebigkeit.

Müssen Absetz- und Kippbehälter geprüft werden?

Ja. Absetz- und Kippbehälter müssen regelmäßig geprüft werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Regeln sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:

  • Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203
  • Vor jeder Benutzung durch den Anwender mittels Sichtprüfung (auf Risse, Verformungen, defekte Haken oder Kippmechanismen)

Weitere Informationen