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Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-08
vom 05. März 2025

Am 1. März 2025 ist der neue Planerbrief Nr. 52 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial geht Gastautor Paul Seifert, Leiter des Referats Technik und Digitalisierung im Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), auf die Planung von Übertragungswegen in Gebäuden ein, die einen reibungslos funktionierenden Datenfluss sicherstellen sollen.

Weitere Themen in diesem Planerbrief sind TGA als Gefahr für die Cybersicherheit, der Berufsabschluss zum Gebäudesystemintegrator, ortsfeste CO2-Löschanlagen sowie die neue F-Gase-Verordnung. Der Beitrag zur Cybersicherheit zeigt, warum hochvernetzte Systeme in Gebäuden ein bevorzugtes Angriffsziel für Cyberkriminelle sind. Ein anderer Artikel geht auf den neu geschaffenen Meister Gebäudesystemintegration (GSI) ein. Der Artikel über die ortsfesten CO2-Löschanlagen stellt die Neuerungen der DIN EN 17966 vor. Ein weiterer Beitrag schildert die Neuerungen der F-Gase-Verordnung und was diese für Planung, Installation und Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bedeuten. Außerdem wird das neue DGWZ-Seminar zum Thema Photovoltaikanlagen vorgestellt.

Der nächste Planerbrief Nr. 53 erscheint am 1. Mai 2025. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden. Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Datenübertragung, F-Gase-Verordnung, Cybersicherheit, CO2-Löschanlagen, Gebäudesystemintegration, Photovoltaikanlagen, 2025, Planen, Errichten, Betreiben

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Die Planung von Übertragungswegen ist Thema im Planerbrief Nr. 52 der März-April-Ausgabe. www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/neuer-planerbrief-52

Pressemitteilung: PM-2025-08-Uebertragungswege-Planerbrief-52.pdf

Datenübertragung im Gebäude im Planerbrief Nr. 52

Bild 1: Uebertragungswege-Planerbrief-52-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Am 1. März 2025 ist die 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen.

Planerbrief 52 - März-April 2025

Bild 2: Planerbrief-52-Titel-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Titel der 52. Ausgabe des Planerbriefs der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ).

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/planerbrief

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Die Planung als Basis für eine zuverlässige und zukunftsfähige Datenverbindung

Eine schnelle, effiziente und zuverlässige Datenübertragung bildet zwar das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch neben anderen, standortbezogenen Herausforderungen verursacht die Dateninfrastruktur noch immer Rückenschmerzen. Damit der Datenfluss flächendeckend sicher und reibungslos funktioniert, kommt der Planung der Übertragungswege daher eine entscheidende Rolle zu.

Schon bei der Planung sollte darauf geachtet werden, auch den Bedarf an Bandbreite und Übertragungsgeschwindigkeit für zukünftige Anwendungen zu berücksichtigen. Viele Unternehmen haben mittlerweile eine Vielzahl an Cloud-gestützten Diensten im Einsatz, die gleichzeitig und zuverlässig online sein müssen, Tendenz steigend. Deshalb sollte eine strukturierte Verkabelung mit einem leistungsfähigen Glasfaser-Backbone heute zum Goldstandard der Planung gehören. Konkret bedeutet das, mindestens 1 Gbit/s innerhalb der Etageninfrastruktur vorzusehen und 10 Gbit/s für die Verbindung der Etagen untereinander. Hochwertige Netzwerkkabel aus Kupfer (Cat 7 – 600 MHz / Cat 8 – 2.000 MHz) oder Glasfaser sollten selbstverständlich sein, ebenso eine fachgerechte Montage der Patchfelder und Netzwerkdosen, mit den normgerechten Längen und Abschirmungen. Neben dem kabelgebundenem Primärsystem sollte zudem eine zusätzliche Versorgung mit stabilem WiFi der Standards 6E oder 7 eingeplant werden, um mobile Geräte optimal anbinden und nutzen zu können. Für Spezialanwendungen mit hoher elektromagnetischer Verträglichkeit oder sehr hohen Datenschutzanforderungen sei an dieser Stelle auch die Li-Fi-Technologie erwähnt, die im Gegensatz zu Radiofrequenzen Lichtimpulse nutzt – eine innovative Ergänzung zu WiFi und 5G, die einen genaueren Blick lohnt.

Neben den rein technischen Aspekten möchte ich auf die europäische Regelsetzung hinweisen, die erhebliche Auswirkungen auf die Planung hat. Im Mai 2024 ist der „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) in Kraft getreten, der Glasfaserverkabelung als Mindestausstattung für alle Gebäude vorsieht, die ab Mai 2026 neu errichtet oder umfangreich saniert werden. Die EU-Gebäuderichtlinie (RL 2010/31/EU) fordert bei größeren Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz, sofern die Außenhaut energetisch ertüchtigt wird, ebenfalls eine Glasfaserverkabelung. Zu diesen Regelungen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eigens ein Expertengremium gegründet. Dessen Aufgabe ist es, die europäischen Vorgaben auf bestehende Normen und Standards zu übertragen und bis Dezember 2025 eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten. Hier wirkt auch der ZVEH intensiv mit, um speziell die Definitionen für umfangreiche und größere Sanierungen zu konkretisieren und so Verunsicherung vorzubeugen. Die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden beginnt bei der Planung – also bei Ihnen!

Autor: Paul Seifert, Leiter Referat Technik und Digitalisierung, ZVEH

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