Übersicht zu BEG
Übersicht zu Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einführung | Richtlinien| Publikationen | Weitere Informationen
Einführung
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) handelt es sich um die finanzielle Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung der Bundesregierung soll dazu anregen, durch energieeinsparende Maßnahmen im Gebäudesektor langfristig Energiekosten einzusparen und damit das Klima zu schützen. Zudem soll die BEG den Anreiz schaffen, die Energie- und Klimaziele 2030 in die Tat umzusetzen:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
- Heizungsoptimierung, Anschaffung einer neuen Heizung.
Zur BEG gehören drei Neufassungen, die mit ihrem Inkrafttreten die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) ersetzen.
Richtlinien der BEG
Zur BEG gehören folgende Teilprogramme:
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Die Antragstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) erfolgen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Zuschussförderung in den Programmen BEG WG und BEG NWG kann über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Publikationen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung Änderungen von Richtlinien vom 21. Juli 2022 (Bundesministerium für Justiz – Bundesanzeiger)
- Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA)
- Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK)
Weitere Informationen
- Seminar Wärmepumpen – Grundlagen und Modernisierung im Bestand
- Seminar Wärmepumpen – Wärmequellen im Vergleich (Luft, Erde, Wasser)
- Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (Planerbrief 30 – Juli-August 2021)
- Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft (DGWZ-Pressemitteilung vom 13. Juli 2021)
- Gebäudesanierung: Erhöhte Förderung (Planerbrief 32 – November-Dezember 2021)
- Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA)