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Planerbrief erreicht über 10.000 Abonnenten

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-07 vom 9. Mai 2022

Seit der Erstveröffentlichung im Jahr 2015 erreicht der Newsletter der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) „Planerbrief“ mit der 35. Ausgabe inzwischen 10.531 Abonnenten. Der Planerbrief der DGWZ informiert alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der Planerbrief ist frei von Anzeigenwerbung. Alle Inhalte des Newsletters werden speziell für jede Newsletter-Ausgabe erstellt. Dafür spricht das Redaktionsteam gezielt Branchen- und Themenexperten zur Erstellung von Autorenbeiträgen an.

Die aktuelle Ausgabe Mai-Juni 2022 berichtet über Lastganganalyse zur Energieeinsparung, Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen nach der neuen DIN EN 50710, Infektionsschutz durch Raumlufttechnische Anlagen (RLT), Türen in Fluchtwegen sowie den Smart Readiness Indicator (SRI) zur Bestimmung der technologischen Reife von Gebäuden.

Zu den regelmäßigen Lesern des Planerbriefes zählen Planer, Architekten, Errichter, Betreiber und Hersteller sowie Sachverständige und Fachpersonal aus allen Gewerken der TGA. Der Planerbrief wird als PDF an die Abonnenten per E-Mail verschickt. Alle Beiträge werden zusätzlich auf der Website der DGWZ veröffentlicht. Die nächste Ausgabe erscheint zum 1. Juli 2022. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
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Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Gebäudetechnik, Planung, Errichtung, Betrieb, Lastganganalyse, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen, DIN EN 50710, Fluchtwege, RLT-Anlagen, Smart Readiness Indicator, Normen, Richtlinien, Vorschriften, 2022

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2022-05 vom 27. April 2022

Zum 1. Mai 2022 wird die neue Norm DIN EN 50710; VDE 0830-101-1 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ veröffentlicht und ersetzt damit den Entwurf vom April 2020. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Brandsicherheitsanlagen umfassen Brandmelde-, Rauch- und Wärmeabzugs- (RWA) sowie Feuerlöschanlagen. Zu den Sicherheitsanlagen gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Die neue Norm beinhaltet sowohl gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten, sogenannte „Remote Services“, als auch anwendungsspezifische und zusätzliche Anforderungen.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen unter anderem der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff und eine Risikobeurteilung sowie Prozessschritte, die vor, während und nach einem „Remote Service“ zu durchlaufen sind. Zudem werden Empfehlungen abgegeben, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zukünftig zulässig, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet, wenn dies vorher vertraglich vereinbart wurde.

Bernd Giegerich, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH und Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services: „Mit der DIN EN 50710 erscheint erstmals eine Norm, die detailliert die Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen beschreibt. Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Sie verpflichtet Dienstleister nun zur Einhaltung der gestellten Anforderungen, welche als Minimalanforderungen zu verstehen sind. Anlagenbetreiber sollen davon ausgehen können, dass ihre Sicherheitsbedürfnisse vor, während und nach dem Fernzugriff abgedeckt sind.“ Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen im nationalen Normenwerk bis zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die jeweiligen Normen zurückgezogen werden.

Grundsätzlich erhöhen „Remote Services“ für Sicherheitsanlagen die Sicherheit und Verfügbarkeit, da Störungen sofort erkannt und unverzüglich Maßnahmen eingeleitet werden können. Serviceeinsätze vor Ort lassen sich optimal vorbereiten und dadurch wirtschaftlicher gestalten. Darüber hinaus sinkt der Zeitaufwand für Inbetriebnahmen, Begehungen und Inspektionen, da der Anlagenzustand zum Beispiel auf Mobilgeräten jederzeit einsehbar ist. Gleichzeitig werden an einen Fernzugriff auf Sicherheitsanlagen hohe Ansprüche gestellt. So sind unbefugte Zugriffe sicher zu verhindern. Ebenso dürfen keine Störungen oder gar Anlagenausfälle verursacht werden und der Schutz sensibler Daten ist sicherzustellen.

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Neue DIN EN 50710 spezifiziert Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen

Bildquelle: Hekatron Brandschutz
Bildunterschrift: Die neue DIN EN 50710 definiert erstmals Anforderungen an Ferndienste für Brandsicherheits- und Sicherheitsanlagen.

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www.dgwz.de/din-en-50710

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Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Ferndienste für Sicherheitsanlagen

Mit der neuen DIN EN 50710:2022-05 „Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erscheint erstmals eine Norm, die speziell die Anforderungen beschreibt, welche es bei der Leistungserbringung aus der Ferne zu beachten gilt.

Zu Brandsicherheitsanlagen zählen hier Brandmelde-, RWA- und Feuerlöschanlagen. Sicherheitsanlagen umfassen Einbruch-/Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs- und elektronische Zutrittskontrollanlagen, aber auch Perimeter-Anlagen und Managementsysteme. Der Aufbau der Norm ist so gestaltet, dass zunächst gemeinsame anwendungsübergreifende Mindestanforderungen an die Bereitstellung von Ferndiensten („Remote Services“) beschrieben sind. Anschließend werden etwaige anwendungsspezifische zusätzliche Anforderungen aufgeführt.

Zu den anwendungsübergreifenden Anforderungen zählen u.a. der prinzipielle Aufbau der technischen Infrastruktur für den Fernzugriff, eine Risikobeurteilung, Prozessschritte, die vor, während und nach einem Remote Service zu durchlaufen sind und Empfehlungen, welche Angaben die vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde enthalten sollte. Hinsichtlich möglicher Funktionen wird zwischen Lese-, Steuer- und Schreibfunktionen differenziert. So ist es zum Beispiel zulässig, sofern vertraglich vereinbart, dass eine Brandmeldeanlage permanent Daten an den Instandhalter sendet. Bei entsprechender Aussagekraft der übermittelten Daten ist vorausschauende Instandhaltung nicht länger ein Schlagwort, sondern gelebte Wirklichkeit.

Die bislang existierenden Regelungen in nationalen Normen und Richtlinien waren rudimentär und teilweise überholt. Etwaige Widersprüche zur DIN EN 50710 müssen nun bis spätestens zum 26. Juli 2024 beseitigt oder die nationale Norm zurückgezogen werden. Damit gibt die DIN EN 50710 einen Rahmen vor, der Errichtern und Herstellern Orientierung für die Ausgestaltung ihres Serviceangebotes und zur Entwicklung neuer Services und Geschäftsmodelle gibt. Mit Vereinbarung der Norm dürfen Betreiber und Nutzer EU-weit davon ausgehen, dass sie ein Mindest-Dienstleistungsniveau erhalten.

Autor: Bernd Giegerich, Vorsitzender des Arbeitskreises DKE/AK 713.0.24 Remote Services, Abteilungsleiter Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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Qualität für Dienstleistungen

Die neue Norm DIN EN 16763 stellt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen. Qualitätsbewusste Planer und Errichter können sich mit einer Zertifizierung besser im Wettbewerb positionieren. Betreiber werden bei der Auswahl fachkompetenter Dienstleister unterstützt.

Die seit 1. April 2017 gültige DIN EN 16763 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfasst nahezu alle sicherheitstechnischen Systeme mit Ausnahme von Personen-Hilferufanlagen nach DIN EN 50134 und Alarmempfangszentralen nach DIN EN 50518. Die Norm gilt für Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung. Auch per Fernzugriff erbrachte Dienstleistungen fallen darunter.

Die DIN EN 16763 beschreibt die allgemeinen Qualifikationen für Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte. So müssen beispielsweise bestimmte Prozesse zur Sicherung der Dienstleistungsqualität vorhanden sein und das Unternehmen hat Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationsstufen zu benennen, die sich an den Stufen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) orientieren. Darüber hinaus macht die neue Norm Angaben zur notwendigen Dokumentation.

Die DIN EN 16763 stellt allgemeine Anforderungen und gilt deswegen immer in Verbindung mit anderen Normen, Gesetzen und Regelungen sowie Anwendungsregeln der Fachbereiche. Diese müssen allerdings noch nach und nach an die neue Dienstleistungsnorm angepasst werden, wie beispielsweise die DIN 14675, die künftig in zwei Teilen erscheinen wird.

Die Norm ist ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Dienstleistungsmarktes für Sicherheitsanlagen. Verbindliche Kriterien für die Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen fehlen noch, sollen aber in einem zweiten Schritt unter Beteiligung von Verbänden und Zertifizierungsstellen erarbeitet werden. Zahlreiche Zertifizierer haben angekündigt, ihre Richtlinien zu überarbeiten und eine Zertifizierung von Dienstleistungsunternehmen nach DIN EN 16763 anzubieten.

Autor: Christian Kühn, Geschäftsführer, Schlentzek & Kühn GmbH

Weitere Informationen

DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

Neue DIN EN 16763 für Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2017-02 vom 3. April 2017

Am 1. April 2017 ist die europäische Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 mit dem Titel „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm regelt erstmals europaweit einheitliche Anforderungen an Dienstleistungsorganisationen für sicherheitstechnische Anlagen und für ihre Beschäftigten die Kompetenz, das Wissen und die Fähigkeiten.

Die DIN EN 16763 bezieht sich auf die Bearbeitungsphasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Übergabe und Instandhaltung. Planer und Errichter müssen gemäß der Norm Prozesse nachweisen, wie Arbeitsergebnisse definiert und dokumentiert sind.

Die neue Norm umfasst erstmals Dienstleistungen für sämtliche Sicherheitsanlagen, wie Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Einbruch- und Überfallmeldung, Zutrittskontrolle, Perimeterschutz und Videoüberwachung einschließlich Alarmübertragung sowie eine Kombination der vorgenannten. Ausgenommen sind Personen-Hilferufanlagen und Alarmempfangszentralen.

Die DIN EN 16763 kann über die Website www.dgwz.de/din-en-16763 erworben werden. Der Preis beträgt 75,05 € zzgl. 7 % MwSt. versandkostenfrei auf Rechnung.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Telefax    06172 98185-99
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www.dgwz.de/presse

Schlagworte

DIN EN 16763, Dienstleistungsnorm, Norm, Dienstleistungen, Brandsicherheitsanlagen, Sicherheitsanlagen

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen tritt am 1. April 2017 in Kraft. www.dgwz.de/din-en-16763

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DIN EN 16763 Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen
Bildunterschrift:
Am 1. April 2017 ist die EN 16763 Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen

www.dgwz.de/din-en-16763

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DIN EN 50710

DIN EN 50710
Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen

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Übersicht

Die vorliegende Norm legt die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über Fernzugangsinfrastruktur (RAI, englisch: remote access infrastructure), ausgeführt am Standort oder von außerhalb (zum Beispiel über IP-Verbindungen), für die folgende Anlagen fest:

a) Brandsicherheitsanlagen, unter anderem Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
b) Sicherheitsanlagen, unter anderem Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollsysteme, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
c) Personen-Hilferufanlagen;
d) eine Kombination solcher Anlagen;
e) mit den Anlagen a) – d) verbundene Managementsysteme.

Dieses Dokument behandelt nicht:
a) die Fernzugangsinfrastruktur, die in der Reihe EN 50136 behandelt wird;
b) Standortdienste ohne Verwendung von Fernverbindungen.

Für die Norm ist das DKE/K 713 „Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen“ der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 50710:2022-05 tritt im Mai 2022 in Kraft und ersetzt DIN EN 50710:2020-05; VDE 0830-101-1:2020-05 – Entwurf vom Mai 2020.

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Stichwörter

Sichere Ferndienste, Brandsicherheitsanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsanlagen, Personen-Hilferufanlagen, DIN EN 50710, VDE 0830-101-1