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DGWZ stellt Seminarprogramm 2021/2022 vor

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-13 vom 25. August 2021

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2021 und das erste Halbjahr 2022 veröffentlicht. Zu den Themen Technische Gebäudeausrüstung, Betriebssicherheit, Brandschutz und Betreiberverantwortung ergänzt das Fachgebiet Arbeitsschutz das Programm. In diesem Zeitraum finden regelmäßig mehr als 240 Präsenzveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet und zusätzlich 90 Online-Seminare statt. Die Weiterbildungen richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Mitarbeiter haustechnischer Abteilungen.

Im neuen Themenbereich Arbeitsschutz vermitteln zwei Seminare die Sachkunde, die zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln erforderlich ist. Das Seminar „Leitern, Tritte, Fahrgerüste – Befähigte Person zur Prüfung“ vermittelt den Teilnehmern die notwendigen rechtlichen Grundlagen und das Fachwissen über Bauarten und Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten, Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflichten. Das Seminar „Regalanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 15635“ schult Fachkräfte, damit sie die Prüfungen selbständig durchführen dürfen. Es richtet sich an das Personal aus der Lagerverwaltung und Logistik, Haustechniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter aus Wartung, Instandhaltung, Konstruktion und Montage von Regalen.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2021/2022. #Seminare #TGA #Arbeitsschutz www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2021-2022

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Neues DGWZ-Programm für 2021-2022 veröffentlicht

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2021/2022 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

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DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Die Norm DIN VDE 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ gibt Auskunft über die Anforderungen an Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und dient der Vereinheitlichung der von der Feuerwehr benötigten Pläne für bestimme technische und bauliche Anlagen.

Für die Norm ist der Normen-Arbeitsausschuss (NA) 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.

Die aktuell gültige Norm DIN VDE 14095:2007-05 ist im Mai 2007 in Kraft getreten und ersetzt die DIN VDE DIN VDE 14095:1998-08 vom August 1998.

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche AnlagenDIN 14095:2007-05 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen - Inhalt

Inhalt

Vorwort

  • Änderungen
  • Frühere Ausgaben

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Allgemeine Anforderungen

5 Art der Pläne und Planinhalt

5.1 Anforderungen an einen Feuerwehrplan

5.2 Allgemeine Objektinformationen

5.3 Übersichtsplan

5.4 Geschossplan/Geschosspläne

5.5 Sonderpläne

5.6 Zusätzliche textliche Erläuterungen

6 Ausführung der Pläne

6.1 Format

6.2 Maßstab

6.3 Kartographische Richtung

6.4 Ausrichtung der Pläne

6.5 Farbige Darstellungen und Symbole

6.6 Kennzeichnung der Geschosse

6.7 Darstellung der Brandwände

6.8 Beschriftung

6.9 Schriftfelder

Anhang A Rechtsgrundlagen und technische Bestimmungen (informativ)

Anhang B Besipiel für Bestandteile eines Feuerwehrplanes (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann per Webshop oder mit folgender PDF-Datei per E-Mail oder Fax bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
Feuerwehrpläne, Brandschutzpläne, DIN 14095, Norm, Vorschrift, Symbole, erstellen, prüfen, aktualisieren, bestellen, kaufen, herunterladen, download, Volltext

Übersicht zu Brandschutzplänen

Übersicht zu Brandschutzplänen

Einführung | Flucht- und Rettungspläne | Feuerwehrpläne | Brandschutzvisualisierungsplan| FAQ | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Ein Brandschutzplan zeigt den Grundriss eines Gebäudes, auf dem alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dargestellt werden. Häufig wird der Begriff „Brandschutzplan“ als übergeordneter Begriff für Brandschutzvisualisierungspläne, Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne verwendet.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne bilden alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden, Versammlungsstätten und sonstige gefährdete Objekte (z.B. Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) ab. Mit einer einfachen Gebäudeskizze geben Flucht- und Rettungspläne Betroffenen schnelle Orientierung, indem sie  den nächsten Notausgang abbilden und über den nächstgelegenen Sammelplatz informieren.

Für Flucht- und Rettungspläne ist vor allem die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ relevant.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung in einem Gebäude. Sie müssen vom Bauherren, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Feuerwehrpläne dürfen nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

Die Planung und Erstellung von Feuerwehrplänen ist in der Norm DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ geregelt.

Brandschutzvisualisierungsplan

Der Brandschutzvisualisierungsplan stellt die wesentlichen Aspekte des Brandschutzkonzeptes bei der Brandschutzplanung dar und dient zur Vorlage bei den Prüfinstanzen. Der Brandschutzvisualisierungsplan gibt einen einfachen Gesamtüberblick ohne detailliert Flächen auszuweisen. Auf die Verwendung von Symbolen wird verzichtet.

Brandschutzpläne sind in Deutschland noch weitgehend undefiniert. Der VDI hat deshalb den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt.  Die Anforderungen an Brandschutzpläne sind in der VDI-Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 Entwurf „Brandschutz für Gebäude – Anforderungen an Brandschutzpläne“ geregelt.

Häufige Fragen zu Brandschutzplänen (FAQ)

Was ist ein Brandschutzplan?

Der „Brandschutzplan“ ist ein übergeordneter Begriff für Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und für Brandschutz-Visualisierungspläne. Der Brandschutzplan ist ein farbiger, vereinfachter Grundrissplan eines Gebäudes und stellt alle Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege dar und ist Teil des Brandschutzkonzeptes.

Wer darf einen Brandschutzplan erstellen?

Brandschutzpläne dürfen nur von regelmäßig geschulten Fachkräften erstellt und geprüft werden. Feuerwehrpläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN 14095 erstellt werden. Flucht- und Rettungspläne dürfen von Sachkundigen Personen nach DIN ISO 23601 erstellt werden.

Wann ist ein Brandschutzplan erforderlich?

Unter dem Begriff Brandschutzpläne sind Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutz-Visualisierungspläne zu verstehen. Flucht- und Rettungspläne werden in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden wie z.B. Hotels, Bahnhöfen und Flughäfen eingesetzt und an zentralen Stellen aufgehängt. Sie dienen der schnellen Orientierung, damit im Brandfall die Notausgänge schnell erreicht werden können. Die Feuerwehrpläne dienen der Feuerwehr zur Orientierung im Gebäude und werden im Rahmen der Abnahme eines Gebäudes von der zuständigen Feuerwehr eingefordert. Brandschutz-Visaulierungspläne werden für das Brandschutzkonzept erstellt und für die Freigabe den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt.