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Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Ein neues Faktenblatt „Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO“ des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden und eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben. Zudem müssen sie von einer harmonisierten Norm erfasst werden, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Die bis jetzt geltenden Brandklassen für Kabel und Leitungen (A1, A2, B1, B2, B3) werden durch sieben neue Klassen gemäß EN 50575 ersetzt. Die neuen Brandklassen prüfen auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung. Sie gehen von „Aca“ (nicht brennbar) bis „Eca“ (normal entflammbar).

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 „Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ festgelegt.

Der Hersteller ist unter anderem verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen, eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sicherzustellen, dass seine Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen, seinen Namen und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung anzugeben sowie eine Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.

Händler müssen vor der Bereitstellung auf dem Markt unter anderem sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung (Etikett) versehen ist, die Leistungserklärung in der geforderten Sprache zur Verfügung gestellt ist, das Produkt ein Kennzeichen (Etikett) zur Identifizierung trägt und der Herstellername und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung angegeben sind. Für bereits vor dem Stichtag bezogene Lagerware des Handels, gelten diese neuen Pflichten nicht.

Das Faktenblatt kann als PDF auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

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Kabel und Leitungen in Neuanlagen

Kabel und Leitungen in Neuanlagen sollten nach dem 1. Juli 2017 nur nach den vom Betreiber der elektrischen Anlage vorgegebenen Euroklassen installiert werden. Da endete nämlich die Koexistenzperiode der harmonisierten Norm hEN 50575:2014. Die Norm setzt die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) für Kabel und Leitungen um. Die BauPVO ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige Bauproduktenrichtlinie (BPR) von 1998 ab.

Inhalt und Ziel der BauPVO ist es, die Evakuierungszeit innerhalb von Gebäuden durch die verbauten Leitungen und Kabel deutlich zu verlängern, und zwar durch den Einsatz von verbesserten Kabeln und Leitungen im Brandverhalten. In diesem Zusammenhang stehen auch die anderen Vorgaben aus dem vorbeugenden Brandschutz z. B. auch das Thema Brandschutzschalter (AFDD) aus der DIN VDE 0100-420. Ob dieses Ziel mit den Vorgaben erreicht wird, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.

Die Kabelindustrie im Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) hat sich auf eine Position zu Kabeln als vorbeugender Brandschutz geeinigt und das White Paper „Brandschutzkabel“ herausgegeben. Der VDE hat mit der Vornorm DIN VDE V 0250-10:2017-02 reagiert und die Brandklassen aus dem White Paper der Kabelindustrie informativ übernommen. Genauso wie in der DIN VDE 0100-420 wird hier auf die Einteilung in die Euroklassen verwiesen und diese mit Beispielen hinterlegt.

Autor: Dierk Wolfinger, Gesamtverantwortliche Elektrofachkraft, BGV Badische Versicherungen

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