Schlagwortarchiv für: Brandmelder

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 müssen im Wohngebäudebestand in Berlin und Brandenburg Rauchmelder installiert sein. Die Rauchmelderpflicht gibt in allen 16 Bundesländern vor, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Jedoch ist sie bundesweit nicht einheitlich. Die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln die Details zu Terminen und Fristen sowie zur Rauchmelder-Installation und Wartung.

Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neu- und Umbauten, aber nicht in Bestandsbauten erfolgen.

Rauchmelderpflicht für Berlin und Brandenburg ab 2021

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Bei Bränden schützen

Die Forderung nach einer RWA ist Bestandteil jeder Bauordnung in Deutschland. Denn Brandtote sind zu 90 Prozent Rauchtote. Für sichere Flucht- und Rettungswege, die die Gefahr für Gebäudenutzer und das Haftungsrisiko minimieren, muss eine RWA objektgerecht ausgeführt werden. Das gilt für die Auswahl der Einzelkomponenten ebenso wie für die fachgerechte Verschaltung der Bauteile und Installation der pneumatischen Module zu einem sicheren Komplettsystem. Der Verband Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE) hat eine Infobroschüre als Orientierung und Entscheidungshilfe für Architekten, Planer, Bauherren und Dienstleister erstellt, die kostenlos zum Download bereitsteht.

Autor: Christoph Kern, Vorstand, D + H Mechatronic AG, Vorsitzender des Verbands Fensterautomation und Entrauchung e. V. (VFE)

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Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Seminar: Rauchwarnmelder – Geprüfte Fachkraft nach DIN 14676

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat neue Termine für das eintägige Seminar “Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676″ angesetzt. Die Schulungen finden bundesweit in verschiedenen Städten statt. Der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäusern ist nach den Landesbauordnungen in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. Die Qualifikation für Planung, Installation und Prüfung ist in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt. Das eintägige Seminar bildet zur qualifizierten Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 aus und schließt mit einer Fachprüfung ab. Die Teilnehmer erhalten das herstellerunabhängige Zertifikat „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“ und erfüllen damit die Anforderungen der Norm und sind zur Projektierung, Montage, Prüfung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern berechtigt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige, Hersteller, Prüforganisationen, Öffentliche Hand, Fachleute, die Rauchwarnmelder planen, installieren, prüfen und instandhalten, Mitarbeiter von Wohnungswirtschaft, Elektrounternehmen, Ablesefirmen und Facility Management-Unternehmen und Kaminkehrer / Schornsteinfeger.

Alle Seminar-Termine und weitere Informationen sind auf der Website www.dgwz.de/rauchmelder erhältlich.

Veranstaltungsformat: Seminar, Schulung, Lehrgang, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung.

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DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)

DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Norm)

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder (Gerätenorm)

Die europäische Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ ist eine Produktnorm bzw. Gerätenorm und legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und müssen nach DIN EN 14604 zertifiziert sein. In der Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder ist die Zertifizierung nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und Einbau, Betrieb und Instandhaltung geregelt.

DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm)DIN EN 14604:2009-02 Rauchwarnmelder (Beuth)

Inhalt (PDF)

Vorwort
1     Anwendungsbereich
2     Normative Verweisungen
3     Begriffe
4     Allgemeine Anforderungen
4.1     Übereinstimmung
4.2     Individuelle Warnanzeige (wahlweise)
4.3     Netz-Betriebsanzeige
4.4     Anschluss externer Nebeneinrichtungen
4.5     Kalibriereinrichtung
4.6     Vom Benutzer auswechselbare Teile
4.7     Hauptenergieversorgung
4.8     Zusatzstromversorgung
4.9     Anforderungen an die elektrische Sicherheit
4.10     Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen
4.11     Anschlussklemmen für externe Leitungen
4.12     Signale des Rauchwarnmelders
4.13     Batterieausbauanzeige
4.14     Batterieanschlüsse
4.15     Batteriekapazität
4.16     Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern
4.17     Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Rauchwarnmeldern
4.18     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
4.19     Kennzeichnung und technische Dokumentation
5     Prüfungen
5.1     Allgemeines
5.2     Wiederholbarkeit
5.3     Richtungsabhängigkeit
5.4     Ausgangsansprechempfindlichkeit
5.5     Luftbewegung
5.6     Blendprüfung
5.7     Trockene Wärme
5.8     Kälte (in Betrieb)
5.9     Feuchte Wärme (in Betrieb)
5.10     Schwefeldioxid (SO2)-Korrosion
5.11     Schlag
5.12     Schwingen (in Betrieb)
5.13     Schwingen (Dauerprüfung)
5.14     Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Störfestigkeitsprüfungen (in Betrieb)
5.15     Brandansprechempfindlichkeit
5.16     Batteriestörungsmeldung
5.17     Schallemission
5.18     Dauerhaftigkeit des Signalgebers
5.19     Vernetzungsfähige Rauchwarnmelder
5.20     Alarmstummschalteinrichtung (wahlweise)
5.21     Schwankungen der Versorgungsspannung
5.22     Polaritätsumkehr
5.23     Zusatzstromversorgung
5.24     Elektrische Sicherheit — Beurteilung und Prüfung eines ausreichenden Personenschutzes gegen gefährliche Ströme durch den menschlichen Körper (Elektroschock), sehr hohe Temperaturen und Ausbruch und Ausbreitung von Bränden
Anhang A (normativ)  Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ)  Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ)  Rauchmessgeräte
C.1     Durchlichtmessgerät
C.2     Messionisationskammer (MIC)
Anhang D (normativ)  Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ)  Brandraum
Anhang G (normativ)  Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
G.1     Brennstoff
G.2     Heizplatte
G.3     Anordnung
G.4     Aufheizgeschwindigkeit
G.5     Prüfende
G.6     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang H (normativ)  Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
H.1     Brennstoff
H.2     Anordnung
H.3     Zündung
H.4     Prüfende
H.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
I.1     Brennstoff
I.2     Anordnung
I.3     Entzündung
I.4     Prüfende
I.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
J.1     Brennstoff
J.2     Anordnung
J.3     Entzündung
J.4     Prüfende
J.5     Gültigkeitsbedingungen für die Prüfung
Anhang K (informativ)  Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ)  Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen geeignet sind
L.1     Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang ZA (informativ)  Abschnitte, die Bestimmungen der EU-Bauproduktenrichtlinie
(89/106/EWG) ansprechen
ZA.1 Anwendungsbereich und betroffene Abschnitte
ZA.2 Verfahren für die Bescheinigung der Konformität von Rauchwarnmeldern nach dieser
Norm
ZA.3 CE-Kennzeichnung, Beschriftung und begleitende Dokumentation
ZA.4 EG-Konformitätszertifikat und Konformitätserklärung
Literaturhinweise

E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Inhalt der Norm, Entwurf)E DIN EN 14604:2012-02 Rauchwarnmelder (Norm-Entwurf) (Beuth)

Inhalt (PDF)

1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Anforderungen
5 Prüfungen
6 Konformitätsbewertung
Anhang A (normativ) Rauchkanal zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang B (normativ) Prüfaerosol zur Messung der Ansprechschwellenwerte
Anhang C (normativ) Rauchmessgeräte
Anhang D (normativ) Vorrichtung für die Blendprüfung
Anhang E (informativ) Vorrichtung für die Schlagprüfung
Anhang F (normativ) Brandraum
Anhang G (normativ) Pyrolyseschwelbrand (Holz) (TF2)
Anhang H (normativ) Glimmschwelbrand (Baumwolle) (TF3)
Anhang I (normativ) Offener Kunststoffbrand (Polyurethan) (TF4)
Anhang J (normativ) Offener Flüssigkeitsbrand (n-Heptan) (TF5)
Anhang K (informativ) Informationen zur Ausführung des Rauchkanals
Anhang L (normativ) Rauchwarnmelder, die für den Einbau in bewohnbare Freizeitfahrzeuge geeignet sind — Prüfung der Temperaturwechselbeständigkeit
Anhang M (informativ) Information zur Ausführung der Messionisationskammer
Anhang N (normativ) Prüfanordnung der Funkverbindung
Anhang O (normativ) Berechnung der erwarteten Batterielebensdauer
Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie)
Literaturhinweise

Stichworte

  • Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Norm, Gerätenorm, Produktnorm
  • Funkrauchmelder

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DIN EN 14604 Rauchwarnmelder, Rauchmelder, Norm

Fachkfraft für Rauchmelder / Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder – Übersicht und Informationen

Übersicht Rauchwarnmelder

Rauchmelder / Rauchwarnmelder / Heimrauchmelder / Brandmelder

Rauchwarnmelder (auch: Heimrauchmelder) dienen dem Personenschutz im Brandfall. Sie erkennen einen Brand im frühen Stadium und lösen Alarm aus, damit sich Personen rechtzeitig in Sicherheit bringen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung eingeleitet werden können. Rauchwarnmelder sind für die Verwendung in Wohnungen und Wohnhäusern vorgesehen und sind in den meisten Bundesländern durch die Landesbauordnungen vorgeschrieben. Rauchwarnmelder haben im Unterschied zu Rauchmeldern eine eingebaute Sirene und Batterien und können damit selbständig alarmieren.

Rauchmelder hingegeben sind an eine Brandmeldeanlage (BMA) angeschlossen und lösen darüber definierte Notfallmaßnahmen aus. In Sonderbauvorschriften sind Brandmeldeanlagen mit einer Aufschaltung auf die Feuerwehr meistens für besonders gefährdete Gebäude vorgeschrieben (Flughäfen, Bahnhöfe, Universitäten, Schulen, Firmengebäude, Fabrikhallen, Altenwohnheime, Krankenhäuser).

Für Rauchwarnmelder sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien in der europäischen Produktnorm bzw. Gerätenorm DIN EN 14604 festgelegt. In der Anwendungsnorm DIN 14676 ist die Zertifizierung der Geräte nach DIN EN 14604 vorgeschrieben und der Einbau, Betrieb und die Instandhaltung geregelt.

Normen

Richtlinien

Hersteller und Anbieter

Weitere Informationen

 Stichworte

  • Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder, Heimrauchmelder
  • Geprüfte Fachkraft, Kompetenznachweis, Zertifizierung
  • Planung, Projektierung, Installation, Montage, Instandhaltung, Wartung, Prüfung
  • DIN 14676, DIN EN 14694, VdS 3515
  • Rauchmelder retten Leben

Rauchwarnmelder