Schlagwortarchiv für: Brandfall

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

Der TÜV-Verband hat den „Baurechtsreport 2023“ veröffentlicht. In diesem wird angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik vor Defiziten beim Brandschutz wichtiger Gebäudetypen wie den Sonderbauten gewarnt. Hierzu gehören unter anderem Hochhäuser, Beherbergungsstätten wie Hotels oder Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sowie Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Deren für den Brandschutz wichtige Elektro- und Gebäudetechnik wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung müssen von unabhängigen Sachverständigen regelmäßig geprüft werden.

Über alle Anlagentypen hinweg ist im Jahr 2022 gut jede vierte Anlage mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden (26,5 Prozent). Das ist ein Zuwachs von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert, seitdem der TÜV-Verband den „Baurechtsreport“ vor zehn Jahren erstmals herausgegeben hat. Für den aktuellen Report wurden rund 68.800 Anlagen im laufenden Betrieb geprüft und weitere 13.400 vor der ersten Inbetriebnahme.

Zudem wurden weitere sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz betrachtet. Die Sachverständigen der TÜV-Organisationen stellten im vergangenen Jahr bei 26,3 Prozent der Feuerlösch- und Sprinkleranlagen wesentliche Mängel fest (plus 0,4 Punkte). Den größten Zuwachs bei der Mängelquote mit plus 3,3 Punkten verzeichneten die Starkstromelektroanlagen auf 19,5 Prozent. Bei den Alarmierungsanlagen stieg der Anteil um 0,5 Punkte auf 28,4 Prozent und bei den CO-Warnanlagen um 1,3 Punkte auf 14,0 Prozent. CO-Warner sind vor allem in Parkhäusern und Tiefgaragen relevant. Leichte Verbesserungen der Mängelquoten gab es nur bei den Anlagen für die Sicherheitsbeleuchtung mit minus 0,3 Punkten auf 24,2 Prozent und bei der Sicherheitsstromversorgung („Notstromaggregate“) mit minus 0,1 Punkten auf 26,3 Prozent.

Die Ursache der steigenden Mängelquote sieht der TÜV-Verband unter anderem in der immer komplexer werdenden Gebäudetechnik, die Brandschutzanlagen anfälliger für Störungen mache. Im Brandfall müssen einzelne Elemente wie Brandmeldung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren – auch wenn sie von unterschiedlichen Fachfirmen verbaut wurden. Hinzu kommen Zeit- und Kostendruck auf Baustellen und der Fachkräftemangel. Außerdem sind bei Bauwerken zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu berücksichtigen. Der TÜV-Verband stellt den Baurechtsreport 2023 zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung.

TÜV-Baurechtsreport 2023: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

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Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Neues ZVEI-Faktenblatt zu Kabeln und Leitungen

Ein neues Faktenblatt „Kabel und Leitungen unter der Bauproduktenverordnung: Kabel und Leitungen außerhalb des Anwendungsbereichs der BauPVO“ des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) erläutert, wie mit Kabeln und Leitungen zu verfahren ist, die nicht in den Anwendungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) fallen. Kabel und Leitungen fallen nur dann in den Anwendungsbereich der BauPVO, wenn sie dauerhaft in Bauwerken installiert werden und eine Auswirkung auf den Brandschutz des Bauwerks haben. Zudem müssen sie von einer harmonisierten Norm erfasst werden, die unter der Bauproduktenverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) gelistet ist.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden entsprechend ihrem Brandverhalten in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Die bis jetzt geltenden Brandklassen für Kabel und Leitungen (A1, A2, B1, B2, B3) werden durch sieben neue Klassen gemäß EN 50575 ersetzt. Die neuen Brandklassen prüfen auf Energiegehalt, Flammenausbreitung, Raucherzeugung, Säuregehalt, Wärmefreisetzung und Tropfenbildung. Sie gehen von „Aca“ (nicht brennbar) bis „Eca“ (normal entflammbar).

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 „Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ festgelegt.

Der Hersteller ist unter anderem verpflichtet, die Leistungserklärung zu erstellen, eine technische Dokumentation als Grundlage hierzu zu erstellen, die CE-Kennzeichnung anzubringen, sicherzustellen, dass seine Produkte ein Kennzeichen zu ihrer Identifizierung tragen, seinen Namen und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung anzugeben sowie eine Leistungserklärung und technische Dokumentation zehn Jahre aufzubewahren.

Händler müssen vor der Bereitstellung auf dem Markt unter anderem sicherstellen, dass das Produkt mit der CE-Kennzeichnung (Etikett) versehen ist, die Leistungserklärung in der geforderten Sprache zur Verfügung gestellt ist, das Produkt ein Kennzeichen (Etikett) zur Identifizierung trägt und der Herstellername und Postanschrift auf dem Bauprodukt beziehungsweise der Verpackung angegeben sind. Für bereits vor dem Stichtag bezogene Lagerware des Handels, gelten diese neuen Pflichten nicht.

Das Faktenblatt kann als PDF auf der Webseite des ZVEI kostenfrei heruntergeladen werden.

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DGUV: Betrieblicher Brandschutz

DGUV: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

Im Dezember 2020 ist die vollständig überarbeitete Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) erschienen. Sie enthält Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen sowie für das Verhalten im Brandfall.

Die Broschüre richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte. Sie bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteurinnen und Akteure im Brandfall.

Die vorliegende Schrift ist eine vollumfängliche Aktualisierung der DGUV Information 205-001 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“ (Stand November 2013) und beinhaltet auch die DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten (BGHW-Kompakt, Merkblatt 19 – Stand ­Dezember 2010)“, die mit dem Erscheinen dieser DGUV Information zurückgezogen wird. Das PDF ist kostenfrei als Download verfügbar.

Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

Eine gedruckte Version ist ab Ende Februar 2021 erhältlich. Herausgegeben wird sie von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) im Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz.

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Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4

Neue DIN VDE 0833-4

Sprachalarmierung im Brandfall nach DIN VDE 0833-4

Sprachalarm im Bahnhof nach DIN VDE 0833-4Zum 1. Mai 2015 endete die Koexistenzphase der DIN VDE 0833-4 „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“. Daraus ergeben sich Änderungen für Planer und Betreiber.

Bisher war es aufgrund der unklaren Verantwortlichkeiten schwer sicherzustellen, dass nach der Errichtung einer Sprachalarmanlage (SAA) die geforderte Sprachverständlichkeit tatsächlich erreicht wird. Dieses ist jedoch erforderlich, um die Wirksamkeit der SAA sicherzustellen. Deshalb fordert die aktuelle DIN VDE 0833-4, dass die maßgeblichen akustischen Parameter wie Nachhallzeit und Störgeräuschpegel vom Planer mit dem Betreiber abgestimmt, festgeschrieben und im Rahmen der Planung dokumentiert werden.

Autor: Dipl.-Ing. Andreas Simon, Sachverständiger für Beschallungsanlagen, Graner + Partner Ingenieure

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Schlagworte

DIN VDE 0833-4, Brandfall, SAA, Sprachalarm, Sprachverständlichkeit

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Übersicht Notwendige Flure - Fluchtwege - Brandschutz

Notwendige Flure – Übersicht

Notwendige Flure – Übersicht

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Als notwendiger Flur wird der horizontale Flucht- und Rettungsweg zwischen Nutzungsräumen oder Aufenthaltsräumen und dem Treppenraum oder ins Freie bezeichnet. Das heißt, die notwendigen Flure bilden die Verbindung zum sicheren Ort im Brandfall und sind erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Nutzungsraum nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Sie sind abhängig anzuordnen von:

  • der Gebäudeklasse
  • der Größe der Nutzungseinheit
  • der Art der Nutzung
  • der Lage der Räume (z.B. Keller)

Die notwendigen Flure müssen von anderen Räumen feuerwiderstandsfähig und raumabschließend getrennt und gegen das Einbrechen von Feuer und Rauch geschützt sein.

Für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 werden notwendige Flure benötigt. Bei Sonderbauten, wie z.B. Hochhäusern muss auf besondere Anforderungen an die Flure geachtet werden, die in den entsprechenden Verordnungen oder Richtlinien (z.B. Muster-Hochhaus-Richtlinie) festgelegt sind.

Flure sind in der Regel nicht notwendig in:

  • Wohneinrichtungen und Nutzungseinheiten, die kleiner als 200 m² sind, und in
  • Nutzungseinheiten von Büros und Verwaltungen, deren Nutzfläche in einem Geschoss weniger als 400 m² beträgt.

Normen und Vorschriften

Für notwendige Flure gelten eine Reihe von Normen und Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Notwendiger Flur, Fluchtweg, Rettungsweg, Treppenraum, Hochhaus-Richtlinie

Brandschutzklappe nach DIN EN 15650

Übersicht zu Brandschutzklappen

Übersicht zu Brandschutzklappen

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die meisten öffentlichen Gebäude sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet, die für die entsprechende Luftreinhaltung sorgen. Als sicherheitstechnisches Bauteil werden dort Brandschutzklappen oder auch Feuerschutzklappen in Lüftungsanlagen in Wände oder Decken eingebaut. Sie dienen der Verhinderung des Ausbreitens von Feuer und Rauch in andere Gebäudeteile, Geschosse oder Brandabschnitte. Wenn die Lüftungsanlage in Betrieb ist, bleibt die Brandschutzklappe geöffnet, damit die Luft durch die Anlage zirkulieren kann. Dank des Schmelzlots schließt die Klappe im Falle eines Brandes automatisch. Meist passiert dies ab einer in der Lüftungsleitung übersteigenden Temperatur von ca. 72 °C. Falls anlagenbedingt eine Temperatur von über 72 °C vorliegt, schließt die Brandschutzklappe erst ab 90 °C.

Durch das Schließen der Brandschutzklappe können die Flucht- und Rettungswege der weiteren Gebäudeteile länger rauch- und feuerfrei gehalten werden. Die Feuerwiderstandsdauer wird erhöht und dadurch der Personenschutz gesteigert.

Bei ferngesteuerten und motorisierten Ausführungen kann sich das Klappenblatt auch durch Empfang eines Signals, das von der Brandmeldeanlage ausgesendet wird, schließen. Zum Beispiel nach der Aktivierung durch einen Rauchmelder. Wenn das Klappenblatt geschlossen ist, hält die Brandschutzklappe die Trennung der Abschnitte für einen garantierten Zeitraum aufrecht.

Auf Veranlassung des Eigentümers/Betreibers der Lüftungsanlage muss die Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe unter Berücksichtigung der Grundmaßnahmen zur Instandhaltung nach DIN EN 13306 in Verbindung mit DIN 31051 mindestens 1/2-jährlich nach dem Einbau erfolgen.

Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert. In Deutschland ist eine Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) notwendig. Der Einsatz ist in den Bundesländern durch die baurechtliche Einführung der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie (M-LüAR) geregelt.

Normen und Vorschriften

Für Brandschutzklappen gelten folgende technische Normen und rechtliche Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

Brandschutzklappe, Brandschutz, Lüftungsanlage, Feuerschutzklappe, Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Brandfall, DIN EN 15650, DIN EN 13306, DIN 31051, DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3, Lüftungsanlagen-Richtlinie, LüAR, Leitungsanlagen-Richtlinie, LAR, Feuerwiderstand, Instandhaltung

Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen nach DIN EN 671 und DIN 14462

Seminar Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3

Seminar Wandhydranten – Befähigte Person zur Prüfung nach DIN EN 671-3

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das Fachwissen zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen gemäß DIN EN 671-3 und DIN 14462 für einen funktionssicheren Zustand der Anlagen.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Wandhydranten – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024

Das Online-Seminar dauert einen Tag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

  • 17. Juni 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 26. August 2024 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04. November 2024 – Online-Seminar – freie Plätze

Teilnahmegebühr

450,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Prüfung und Zertifikat bei bestandener Prüfung.

Seminarbeschreibung

Um im Brandfall die Funktionsfähigkeit sowie die Sicherheit bei der Bedienung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen zu gewährleisten, müssen die Anlagen nach DIN EN 671-3 und DIN 14462 regelmäßig geprüft und instand gehalten werden. Diese Aufgabe darf nur durch eine Befähigte Person gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und anerkannten Regeln der Technik (TRBS 1203) erfolgen.

Nutzen

Im Seminar werden die aktuellen Vorschriften für den normgerechten Betrieb und die Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen sowie die Änderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vermittelt. Die Teilnehmer erwerben gemäß DIN EN 671-3 die Befähigung, die regelmäßige Prüfung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen selbständig durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Wandhydranten nach DIN EN 671-3“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Dieses Seminar ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit jeweils 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz und im Brandschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Technische Mitarbeiter und Betriebspersonal für haustechnische Anlagen
  • Verantwortliche Personen, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Arbeitsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte
  • Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen, Facility Manager
  • Brandschutzfirmen und Feuerwehren

Voraussetzungen

Sie erfüllen die in der BetrSichV §2 und TRBS 1203 genannten Anforderungen an Befähigte Personen. Voraussetzungen dafür sind

  • eine themenrelevante Berufsausbildung,
  • erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde; Kenntnisse der Anlagen) sowie
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine zeitnahe entsprechende berufliche Tätigkeit.

Eine Tätigkeit im Brandschutzbereich und entsprechendes technisches Grundlagenwissen werden vorausgesetzt.

Inhalte

  • Rechtliche Anforderungen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Angewandte Normen: DIN EN 671-3, DIN EN 694, DIN 14461, DIN 14462, TrinkwV
  • Löschwasser- und Trinkwasserhygiene gemäß VDI 6023, DIN 1988 und EN 1717
  • Aufbau, Bauteile und Technikkunde der verschiedenen Löschwasseranlagen und Wandhydranten
  • Durchführung der Funktionsprüfung
  • Instandsetzung, Wartung und Instandhaltung
  • Benötigte Werkzeuge und Prüfmittel
  • Betreiberpflichten
  • Dokumentationen und Kontrollbuch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Sebastian Gelfert ist zertifizierter Fachplaner und Sachverständiger für Brandschutz.
  • Detlef Mertens ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter und Managementbeauftragter in den Städtischen Kliniken Köln.
  • Stefan Sandmann betreut große Unternehmen als externer CFPA Dipl. Brandschutzbeauftragter und ist Verbandsführer sowie Referent für Brandschutz.
  • Sven Traber (JS Sicherheitstechnik) ist langjähriger Dozent für Brand- und Rauchschutztüren/-toren sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Wandhydranten – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Das Seminar war sehr informativ bezüglich Gesetze und Vorschriften. Das Gesamtpaket zum Thema Wandhydraten hat mir gut gefallen. Außerdem war die Onlineunterstützung top.“
    Maik Reschke, Arbeitssicherheit und Brandschutz Maik Reschke, München
  • „Die Veranstaltung war sehr gut strukturiert. Der Referent hat das Seminar hervorragend ausgeführt. Es war mehr als nur informativ und ich habe viel mitgenommen.“
    Frank Sommermeyer, F. Sommermeyer Services, Berlin
  • „Das Seminar war sehr lehrreich und interessant. Insgesamt einige neue Erkenntnisse dazu gewonnen. Die Folien haben das Thema gut zusammengefasst.“
    Ronny Messinger, VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen, Leipzig
  • „Die Inhalte waren sehr lehreich und informativ, eigene Erfahrungen werden miteingebracht.“
    Christian Peters, Werkfeuerwehr BMW Leipzig
  • „Das Seminar gefällt mir sehr gut. Man wird anschaulich an das Thema herangeführt, auch wenn es nur online durchgeführt wird. Es gibt jetzt schon eine gewisse Ausführungssicherheit.“
    Dexter Lionel Brings, Piepenbrock Instandhaltung GmbH & Co. KG, Bremen
  • „Dies war mein erstes Online Seminar. Der Vorteil ist, dass man nicht mehr durch die Gegend fahren muss und sich in einen kleinen Raum setzen muss. Ich finde diese Variante wesentlich angenehmer und besser.“
    Alexander Horlacher, Carnea Anlagentechnik GmbH, Neu-Isenburg
  • „Das Online-Seminar finde ich sehr interessant und anschaulich dargestellt. Die Verdeutlichungen mit Beispielen haben mir sehr gut gefallen und dass der Verkaufsaspekt im Hintergrund steht. Dies war bei anderen Schulungen deutlich anders. Keinem Kunden wird was aufgeschwatzt. Sehr gut ist auch, dass die Sichtweise der Feuerwehr dargestellt wird.“
    Markus Moos, Harz Brandschutz u. Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Bitburg
  • „Es hat viel Spaß gemacht. Habe vieles dazu gelernt.“
    Mario Wegner, Kliewe GmbH, Hamburg

Weitere Informationen

Stichworte
Wandhydranten, Löschwasserleitungen, Löschwasseranlagen, Brandschutz, Prüfung, Trinkwasserverordnung, Wartung, Instandhaltung, DIN EN 671-3, DIN 14462, DIN EN 694, DIN 14461, TrinkwV, Fachkraft, Sachkunde, Sachkundige Person, Befähigte Person, Verantwortliche Person, Seminar, Online-Seminar, 2023, 2024

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