Digitalfunk in Gebäuden
Die Freifeldversorgung des Digitalfunks BOS, dem Funknetz, in dem Feuerwehren und andere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) kommunizieren, versorgt viele Gebäude automatisch mit. Manche Bauwerke sind jedoch so beschaffen, dass sie nicht von Funkwellen durchdrungen werden.
In solchen Gebäuden sind Objektversorgungsanlagen (OV-Anlagen) erforderlich. Die Errichtung und der Betrieb der Anlagen liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer oder -betreiber. Schon vor dem Beginn der Errichtung einer OV-Anlage muss daher der Kontakt zur Autorisierten Stelle für den Digitalfunk des jeweiligen Bundeslandes hergestellt werden, um das Verfahren zur Genehmigung einer OV-Anlage und der benötigten Frequenzen einzuleiten.
Ob Neubauten mit der Technik ausgestattet werden müssen, wird auf Grundlage des Landesbaurechts und in Abstimmung mit der zuständigen BOS entschieden. Für die Umrüstung von analogen Bestandsanlagen gibt es in den Ländern unterschiedliche Rahmenbedingungen. Verantwortliche sollten sich auch bei Bestandsgebäuden darüber informieren, ob eine Umrüstung dieser sicherheitsrelevanten Technik ratsam ist.
Autorin: Linda Haazipolo, Sachbearbeiterin im Stabsbereich 1 – Kommunikation, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)