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Bleileitungen im Trinkwasser: Was sich ab Januar 2026 ändert

Bleileitungen im Trinkwasser: Was sich ab Januar 2026 ändert

Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein striktes Verbot für Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. Alle Leitungen und bleihaltigen Teilstücke müssen bis zu diesem Stichtag entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden. Für Planer, Hausverwaltungen, Installateure und Betreiber bedeutet das eine sofortige Bestandsaufnahme, die Kennzeichnung betroffener Stränge sowie die Planung von Austausch- oder Stilllegungsmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Verwendung von zertifizierten, bleifreien Werkstoffen
  • Lückenlose Dokumentation aller Arbeitsschritte
  • Sicherstellung von Abstimmung mit Gesundheitsamt und Wasserversorger
  • Fristverlängerungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Die novellierte Trinkwasserverordnung, die bereits im Juni 2023 in Kraft getreten ist, setzt damit einen weiteren Meilenstein für den Gesundheitsschutz. Eigentümer und Vermieter tragen hierbei die volle Verantwortung. Bei etwaigen Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Es gibt bereits Fälle, bei denen verschiedene Schadensersatzansprüche durchgesetzt wurden. Auch Verkäufer einer Wohnimmobilie müssen eine klare Dokumentation von Bleileitungen offenlegen. Ein Verschweigen kann laut Landgericht Lübeck zu einem erheblichen Schadensersatz führen.

Empfehlung:
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu handeln: Neben der Austauschpflicht besteht ab 2026 auch eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Nutzern und Mietern. Eine Trinkwasseranalyse schafft Klarheit, besonders in älteren Gebäuden oder bei unklarer Installationshistorie. Die Analyse geschieht hierbei nicht aus Alarmismus, sondern dient vor allem als rechtssichere Vorsorge. Akkreditierte Labore bieten Interessierten Trinkwasseranalysen gemäß Trinkwasserverordnung an und unterstützen auch bei der Prüfung und Umsetzung.

Autor: Andre Heilmann, Head of Sales Clean Water Testing, Eurofins

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Risiken für die Trinkwassergüte in Gebäuden

Auf Basis der EU-Trinkwasserrichtlinie von Ende 2021 hat sich der deutsche Gesetzgeber entschieden, die bisherige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vollständig neu aufzusetzen. Die novellierte TrinkwV ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und setzt damit eine zentrale Vorgabe der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Betreiber sind künftig verpflichtet, frühzeitig potenzielle Gefährdungen für die Trinkwassergüte in Gebäuden zu erkennen, um darauf reagieren zu können.

Grundsätzlich müssen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann diese Fristen unter genau definierten Umständen verlängern. Zudem wird am 12. Januar 2028 ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser eingeführt, der an allen Entnahmestellen einzuhalten ist. Daher ist es für Planer wichtig, nur noch Produkte für die Trinkwasserinstallation auszuschreiben, die den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes entsprechen. Nur so kann dieser neue Grenzwert für Blei sicher eingehalten werden. Die neue TrinkwV soll durch geeignete Maßnahmen das Vertrauen der Verbraucher in die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch stärken.

Autor: Dr. Peter Arens, Hygienespezialist, Schell GmbH & Co. KG

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