Neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 für Building Information Modeling
Das neue Blatt 10 der VDI-Richtlinie 2552 unterstützt Planer bei der BIM-gerechten Erstellung von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und einem BIM-Abwicklungsplan (BAP). Auftraggeber in BIM-Projekten sollten die benötigte Informationsfülle und -tiefe in den AIA möglichst genau beschreiben.
Für ihre Erstellung enthält das Blatt 10 verlässliche Regeln. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BAP. Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung. Ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Blatt 10 setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt ihre Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen.
Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Anforderung der Daten, die er für seine Zwecke benötigt. Die AIA beinhaltet die Informationsfülle und die Informationstiefe, die gebraucht wird. Für ihre Erstellung gelten eigene Regeln, die sich in dieser Richtlinie wiederfinden. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BAP. Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, und ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Der BAP gehört zu den Kernelementen der Methode BIM. Auch der BAP ist Gegenstand der vorliegenden VDI-Richtlinie, die sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte und Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen richtet.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Februar 2021 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Januar 2020. Sie kann zum Preis ab 60,70 Euro unter www.beuth.de bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.