Schlagwortarchiv für: Besondere Vertragsbedingungen

BIM-Datenhoheit

BIM-Datenhoheit

Mit Einführung der BIM-Methodik (Building Information Modeling) und der wachsenden Bedeutung von Daten sollten Bauherren für die Eigentümer von Immobilien die Rechte an Daten und Modellen sichern, zum Beispiel über Besondere Vertragsbedingungen (BVB-BIM).

Während der Fokus bis zur Übergabe bei den Bestandsdaten (Merkmale und Klassifikationen von Objekten sowie Beziehungen zu anderen Objekten) auf Bauprodukten liegt, sind im Betrieb mit Fokus auf Leistungs-/Prüfgegenständen nur ein Teil bzw. andere Attribute und Details für das FM-Handover relevant. Beim FM-Handover werden die Daten aus der Bauplanungs- und Ausführungsphase in die Bewirtschaftungsphase übernommen. Zusätzlich interessieren Betreiber Prozessdaten (Auftrags-, Zustands- und Verbrauchsdaten), um beispielsweise die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung oder die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien belegen zu können.

Daten im BIM-Projekt

Es ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich, immer wieder wechselnde Facility Management-Dienstleister mit einer Datenerfassung zu beauftragen. Und bei Neubauten oder wesentlichen Änderungen sollten auch die Belange des Betreibers über Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und einen BIM-Abwicklungsplan (BAP) frühzeitig in den Prozess eingebracht werden. Sie regeln die gemeinsame Arbeit der Projektbeteiligten an dem digitalen Zwilling des zu erstellenden Bauwerks.

Autor: Ulrich Pieper, Seniorberater, Dr. Odin GmbH und Leiter des Arbeitskreises BIM im RealFM e.V.

Weitere Informationen