Schlagwortarchiv für: Belüftung

Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass die EnEV eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen die leider nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower Door Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier leider vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt. (lw) www.dgwz.de/aufzugsschachtentrauchung

Autor: Lars Walter (lw), Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Aufzug, Energieverbrauch

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Trox GmbH

TROX GmbH

Heinrich-Trox-Platz
47504 Neukirchen-Vluyn
Telefon 02845 202-0
Fax 02845 202-265
trox-de@troxgroup.com
www.trox.de

TROX ist auf dem Weltmarkt führend in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Komponenten, Geräten und Systemen zur Belüftung und Klimatisierung von Räumen. Mit 34 Tochtergesellschaften in 29 Ländern auf fünf Kontinenten, 20 Produktionsstätten und weiteren Importeuren und Vertretungen ist das Unternehmen in über 70 Ländern vor Ort. Aktuell erwirtschaftet die TROX GROUP weltweit mit rd. 4.560 Mitarbeitern einen Umsatz von 600 Mio. Euro.

Produkte und Leistungen

Ganzheitliche Klima- und Lüftungslösungen: In der Technischen Gebäudeausrüstung ist das Zusammenspiel der Systemkomponenten das A und O. TROX bietet alles aus einer Hand. Durch optimale Abstimmung von RLT-Gerät, Klima- und Lüftungskomponenten und Systemen wird die Energieeffizienz maximiert, gleichzeitig der Abstimmungsbedarf für die Konzipierung und den Bau einer Anlage minimiert.

Planer-Ansprechpartner

65 Vertriebsingenieure stehen bundesweit als Ansprechpartner zur Verfügung: www.trox.de

 

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Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016

Pressemitteilung Nr. 2016-04

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Mai 2016

Neuer Planerbrief informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung

Am 2. Mai 2016 ist der Planerbrief 08 erschienen. Themen der Ausgabe Mai-Juni 2016 sind der Brandschutz in Krankenhäusern, die Fachmesse Anga Com für Breitband, Satellit und Kabel in Köln, die Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht, die Anforderungen der neuen Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR), die dynamische Fluchtwegsteuerung und die neue Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

Mit dem Planerbrief informiert die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Der nächste Planerbrief 09 erscheint am 1. Juli 2016.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ wurde 2013 gegründet und hat ihren Sitz in Bad Homburg.

Ansprechpartnerin

Sarah Richter
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon    06172 98185-30
Telefax    06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Schlagworte

Planerbrief, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, Brandschutz, Lüftung, Belüftung, Aufzugsschacht, Entrauchung,  Krankenhaus, Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, M-LüAR, Fluchtwegsteuerung, Vergabeordnung, Bauleistungen, VOB/A

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Neuer Planerbrief 08 – Mai-Juni 2016 informiert zu Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung. www.planerbrief.de

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    Titelbild Planerbrief 08 - Mai-Juni 2016
    Bildquelle: DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief 08, Ausgabe Mai-Juni 2016, informiert über Brandschutz, Fluchtwegsteuerung und Aufzugsschachtentrauchung.

Weiterführende Informationen

www.planerbrief.de

Aufzugsschachtentrauchung

Übersicht zu Aufzugsschachtentrauchung

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV), welche 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde, schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass das GEG eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen, die nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower-Door-Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt.

Normen und Vorschriften

Für Aufzugsschatentrauchung gelten eine Reihe von Normen, Technischen Regeln und Rechtsvorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichwörter

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Aufzug, Energieverbrauch, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen