Schlagwortarchiv für: BEG EM

Novelliertes Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ vom 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet.

Das neue GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung 65 % Erneuerbare Energien nutzt.

Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gilt diese Vorgabe in Abhängigkeit von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 (in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 30. Juni 2028 (in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern). Die Fristen sind gekoppelt mit den im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und im Bedarfsfall repariert werden.

Die Regelungen des GEG sind technologieoffen ausgestaltet. Folgende Optionen stehen für den Heizungstausch/-einbau zur Verfügung: Der Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Hybridheizung (Wärmepumpe oder solarthermische Anlage in Kombination mit Gas- oder Ölheizung oder Biomasseheizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und Gasheizungen, die nachweislich mindestens 65 % Biomethan oder biogenes Flüssiggas nutzen. Für Gasheizungen, die auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden können, muss ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegen.

Gasheizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen ab 2029 steigende Anteile Biomethan oder andere grüne Gase nutzen: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.

Das GEG enthält Härtefallregelungen, nach der eine Ausnahme von der Heizpflicht mit Erneuerbaren Energien auf Antrag möglich ist.

Um den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien zu unterstützen, sieht das Gesetz zukünftig eine stärker sozial ausgerichtete Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Neben Förderzuschüssen ist die Vergabe von zinsvergünstigten Krediten vorgesehen. Die entsprechende Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) wird überarbeitet.

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch „Wärmepumpen“

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-11 vom 17. Mai 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. Das Handbuch dient als Entscheidungshilfe für TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater. Es enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab 2024 jährlich mindestens 500.000 neue Wärmepumpen zum Heizen von Häusern installiert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen es sechs Millionen werden. „Durch umweltfreundliche Energiequellen, niedrige Emissionswerte, eine lange Lebensdauer und geringe jährliche Betriebskosten sollen Wärmepumpen einen wertvollen Beitrag im Rahmen der Energiewende leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Hersteller ihre Produktionskapazitäten kräftig nach oben schrauben“, kommentiert Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Sanierung mit umweltfreundlichen und effizienten Wärmepumpen wird gemäß Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Zusätzlich gibt es eine Unterstützung für den Austausch von funktionierenden Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen mit einem Heizungstausch-Bonus von 10 Prozent.

Im DGWZ-Planerhandbuch werden alle Informationen für die Entscheidungsfindung zusammengestellt. Das Planerhandbuch „Wärmepumpen“ kann kostenlos bei der DGWZ über die Website www.dgwz.de/planerhandbuch oder per E-Mail an planerhandbuch@dgwz.de angefordert werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“. #Wärmepumpen #Wärmewende #Energiewende #GEG www.dgwz.de/neues-planerhandbuch-waermepumpen

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DGWZ veröffentlicht Planerhandbuch "Wärmepumpen"

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Bildunterschrift: Die DGWZ veröffentlicht im Juli das Planerhandbuch „Wärmepumpen“.

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Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Neustart der BAFA-Förderung für Luft/Luft-Wärmepumpen

Luft/Luft-Wärmepumpen sind nun wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen. Damit können diese nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft/Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird der FGK-Status-Report 60/Version 2 Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft/Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein Hydraulischer Abgleich erforderlich ist.

Luft/Luft-Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 sind energieeffiziente Heizgeräte – sowohl für Neubauten als auch für eine einfache Nachrüstung im Bestand. Grundsätzlich sind diese Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Im Februar 2023 kam es jedoch wegen Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle dazu, dass die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen gestrichen wurden.

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Neue BEG-Förderrichtlinien seit Januar 2023

Die zweite Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen umfassen neben einem erleichterten Zugang zur BEG, erhöhte Förderboni, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen.

Antragsberechtigt sind nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter, sondern alle Investoren. Zukünftig werden auch wieder Materialkosten bei einer Sanierung in Eigenleistung gefördert. Bei einer defekten Heizung werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik gefördert. Dabei ist die Förderung auf ein Jahr begrenzt. Gefördert wird zudem der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, die mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

Für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent). Eine Heizungsoptimierung von fossilen Heizungsanlagen (Öl- und Gasheizung) kann nur noch gefördert werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre alt sind. Biomasseheizungen müssen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden, um eine Förderung zu erhalten.

Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den nächsten Jahren angehoben. Wärmepumpen in ungeeigneten Gebäuden werden nicht gefördert, wenn sie nicht mindestens eine rechnerische Jahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und von 3,0 ab 2024 erreichen. Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Ab 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig. Darüber hinaus müssen förderfähige Wärmepumpen seit Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Eine Ausnahme bilden Wärmepumpen, die über das Medium Luft heizen. Hier müssen die Wärmemengen gemessen werden. Die Grenzwerte für Geräuschemissionen des Außengeräts von förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen ab 2024 um 5 dB und ab 2026 um 10 dB niedriger als der gesetzliche Grenzwert liegen. Zudem werden zum Januar 2024 die Effizienzanforderungen bei Wärmepumpen, konkret des jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrads (ETAs), gesteigert. Ab 2025 müssen Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können.

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BEG im Wandel

Förderung für Gebäude

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit August 2022 neue Förderbedingungen. Dies betrifft Komplettsanierungen, die noch laufende Neubauförderung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen. Im Wesentlichen wurden im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) die Fördersätze gesenkt, alle Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein Heizungs-Tauschbonus von zusätzlich 10 % zum regulären Fördersatz eingeführt. Im nächsten Schritt soll die Förderung für den Gebäudeneubau ab 2023 neu ausgerichtet werden.

Neben der Veränderung der Förderbedingungen wurde die Antragstellung übersichtlicher. Anträge für Komplettsanierungen sind an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu richten. Hier liegt der Fokus nun auf zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschüssen. Für Förderungen von Einzelmaßnahmen wie z.B. die Erneuerung von Türen, Fenstern oder Heizungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.  

Die Struktur der BEG bleibt unverändert und gliedert sich in die drei Teilprogramme: Wohngebäude (BEG WG) für die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden, Nichtwohngebäude (BEG NWG) für die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden. Die Förderprogramme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen, kommunale Unternehmen, Kommunen sowie gemeinnützige Organisationen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2021-09 vom 13. Juli 2021

Mit der Förderung von Investitionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sollen künftig noch stärkere Anreize zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 gesetzt werden. Hierfür sind im Rahmen der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Neufassungen der Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) am 8. Juni 2021 sowie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Die Bündelung der Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vereinfacht die Antragstellung und bietet einen besseren Zugang zu den Förderungen, indem sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Zudem wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss- als auch als Kreditförderung angeboten. Für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sogenannte EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) eingeführt und die Förderquote angehoben. Eine erhöhte Förderung erhalten ebenso Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung (Zertifikat mit Qualitätssiegel „Nachhaltig Bauen“ des BMI) mit sogenannter NH-Klassifizierung. Zugleich wird die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung ausgeweitet.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften und Contractor-Geber.

Für weitere Fragen stehen die KfW (www.kfw.de/beg) und das BAFA (www.bafa.de/beg) mit ihren Info-Centern zur Verfügung.

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Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner

Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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Neufassungen der Bundes-Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft getreten. #BEG www.dgwz.de/neue-foerderung-fuer-effiziente-gebaeude

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Neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude in Kraft

Bildquelle: SAINT-GOBAIN ISOVER G+H AG
Bildunterschrift: Die Bundesförderung für Gebäude beinhaltet auch eine energieeffiziente Dämmung von Dächern.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/beg-em-wg-nwg

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Zukünftig wird energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden finanziell stärker gefördert. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Neufassungen der drei Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Bundesanzeiger am 7. Juni 2021 bekannt gemacht. Die BEG EM ist am 8. Juni 2021, die BEG WG und die BEG NWG sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten ersetzen sie – jeweils gemeinsam mit den Richtlinien für die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG und BEG EM – die Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln für die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite zur Gewährung von Tilgungszuschüssen und für die Bereitstellung von Zuschüssen im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden („EBS“) vom 20. Juli 2016.

Die aktualisierte „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) des BMWi fördert unter anderem die Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden, den Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren, sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie für Contractoren.

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Schlagwortarchiv für: BEG EM

Planerhandbuch Wärmepumpen

Planerhandbuch Wärmepumpen – Mediadaten für Hersteller

Planerhandbuch Wärmepumpen – Mediadaten für Hersteller

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Buchungsschluss für Hersteller zur Veröffentlichung im Planerhandbuch Wärmepumpen ist der 3. Juli 2023.

Hersteller-Angebot Planerhandbuch Wärmepumpen (PDF)

Buchungsformular Planerhandbuch Wärmepumpen (PDF)

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit veröffentlicht im Juli 2023 das Planerhandbuch Wärmepumpen. Das Planerhandbuch enthält die Unternehmensprofile und Ansprechpartner der führenden Hersteller, deren Wärmepumpen die Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ erfüllen. Weiterhin werden die Funktionsweise, Normen und Vorschriften zu Wärmepumpen sowie wissenschaftliche Studien benannt.

Das gedruckte Planerhandbuch im DIN-lang-Format wird persönlich an 6.000 Adressaten verschickt. Das sind TGA-Fachplaner, die Öffentliche Hand sowie Betreiber von Gebäuden, Meister in der Wärme-, Kälte-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik, SHK-Installateure sowie Sachverständige und Energieberater.

Interessenten bekommen zudem kostenlos ein Informationspaket mit den Informationen der Hersteller zugeschickt.

Zu einem Gesamtpreis von 3.200 Euro zzgl. 19 % MwSt. bieten wir den Herstellern von Wärmepumpen folgendes Angebot zur Teilnahme an der Aktion an:

  • Redaktioneller Eintrag mit dem Firmenprofil Ihrer Firma mit Logo und Bild
  • Versand an über 6.000 fachliche Ansprechpartner
  • Versand des Informationspakets „Wärmepumpen“ an interessierte Rücksender mit Informationsmaterialien der beteiligten Hersteller
  • Datenschutzkonforme Adressen aller Teilnehmer zur einmaligen Verwendung für Ihre individuelle Nachbereitung

Zusätzlich können für 270 Euro zzgl. 19 % MwSt. zwei weitere Leistungen gebucht werden:

  • Eine frei gestaltbare Anzeige im DIN lang-Format im Planerhandbuch (105 x 210 mm)
  • Einen Internet-Eintrag mit Ihrem Firmenprofil auf der SEO-optimierten DGWZ-Website

Die DGWZ veröffentlicht regelmäßig Planerhandbücher zu aktuellen TGA-Gewerken und mit Ausstellerprofilen im Rahmen von Planerrundgängen auf den Weltleitmessen für Gebäudetechnik ISH und Light + Building.

Die Planerhandbücher von 2014 bis 2023 finden Sie hier:

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