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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-12 vom 13. Juni 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) ist seit Mai 2023 als Anbieter in die öffentliche Bildungsträgerliste zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) aufgenommen worden. Damit ist das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ als förderfähige Qualifizierungsmaßnahme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt.

Pro Schulungstag und Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Antragsberechtigt für Schulungen sind Handwerksunternehmen aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Kälte-Klima sowie Schornsteinfeger und Planungsunternehmen für die technische Gebäudeausrüstung. Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks anbieten oder auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Personen, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter der Rubrik „Formulare“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Das BAFA fördert gezielt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Bereich Wärmepumpen qualifizieren lassen. Die bereits gut ausgebildeten Kräfte im Handwerk, in der Beratung und Planung werden so bei der Neuausrichtung unterstützt und für die Wärmewende fit gemacht.

Mit der BAW wird die Teilnahme von Fachkräften an Maßnahmen zur kurzfristigen Weiterqualifizierung zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand durch das BAFA gefördert. Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert. #Aufbauprogramm #Wärmepumpe #Handwerk #Planung #Energieberatung www.dgwz.de/foerderung-seminar-waermepumpen

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BAFA-Förderung für DGWZ-Seminare für Wärmepumpen

Bildquelle: Stiebel Eltron
Bildunterschrift: DGWZ-Seminare werden durch die Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) gefördert.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/foerderung-waermepumpen

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Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe - BAW

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Förderung der Teilnahme an Schulungen zum Thema Wärmepumpen im Gebäudebestand

Einführung | Förderhöhe | Antragsstellung | PublikationenWeitere Informationen

Einführung

Die Teilnahmeausgaben für das DGWZ-Seminar „Wärmepumpen – Sachkunde nach VDI 4645“ können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert werden. Dieses Förderprogramm ist speziell darauf ausgerichtet, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Mitarbeiter im Bereich Heizungswärmepumpen zu schulen. Es handelt sich also nicht um die Förderung von Wärmepumpen.

Förderfähig sind die Ausgaben für Schulungsanbieter nur, wenn die Anbieter auf der öffentlichen Bildungsträgerliste beim BAFA aufgeführt sind. Die Bildungsträgerliste für das Aufbauprogramm Wärmepumpe finden Sie hier.

Das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ ist Teil des Klimaschutzgesetz-Sofortprogramms Gebäude, das darauf abzielt, die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen. Es fördert den vermehrten Einbau von Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden. Das Ziel ist es, ab 2024 jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen in Betrieb zu nehmen. Allerdings fehlen qualifizierte Fachkräfte, um dieses Ziel zu erreichen. Daher werden Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte gefördert, die von gelisteten Schulungs- und Coachinganbietern angeboten werden.

Förderhöhe

Pro Schulungstag und pro Teilnehmer liegt der maximale Förderbetrag bei 250 Euro. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller/Antragstellerin begrenzt.

Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online anhand des elektronischen Antragsformulars, das auf der Webseite des BAFA unter „Antragsformular des Aufbauprogramms für Wärmepumpen“ hinterlegt ist. Der Antrag kann ausschließlich unter Nutzung des Elster-Unternehmenskontos gestellt werden. Per Post eingereichte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden.

Der Antrag besteht aus:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eigenerklärung zu allen De-minimis-Beihilfen, die der Antragstellerin / dem Antragsteller im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährt wurden
  • Verschiedenen Eigenerklärungen

Wichtig: Nach Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen beginnen, sondern erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid zugegangen ist. Das BAFA prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid zu. Der Zuwendungsbescheid ist für 12 Monate gültig. Anträge können noch bis einschließlich 30. September 2025 eingereicht werden, danach läuft das Förderprogramm aus.

Alle weiteren wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im „Merkblatt zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren“.

Antragsberechtigt für Schulungen sind:

  • Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima,
  • Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung,
  • Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten.

Förderfähige Schulungen in Anspruch nehmen, dürfen:

  • Meister und Gesellen der oben genannten Gewerke,
  • fachlich ausgebildete Unternehmensangehörige der Planungsbüros,
  • unternehmensangehörige Gebäudeenergieberater des Handwerks bzw. auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistete Energieberater.

Stichwörter

BAFA, Aufbauprogramm Wärmepumpe, BAW, Wärmepumpe, Bundesförderung, Klimaschutzgesetz-Sofortprogramm