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Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Neues Förderprogramm: 300 Millionen Euro für die Ladeinfrastruktur vor Ort

Seit dem 12. April 2021 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis zum Jahresende Förderanträge für die Installation von Ladesäulen vor Ort stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesverkehrsministerium zur Antragstellung auf. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im sogenannten Windhundverfahren bewilligt – also nach dem Auftragseingang. Mit der neuen Förderrichtlinie soll vor allem der Use Case „Zwischendurchladen“ gestärkt werden.

Förderfähig sind nur KMUs nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist zudem Strom aus erneuerbaren Energien. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022. Konkret gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 kW bis 22 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort,
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.

Die Anträge müssen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden. Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

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