Schlagwortarchiv für: Baurecht

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Sichere Lagerung von Lösungsmitteln

Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.

Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.

Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH

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Neue HOAI 2021

HOAI 2021

Am 1. Januar tritt die HOAI 2021 in Kraft. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen nun zur Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Honorare.

Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorarmindest- und -höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte. Da es die anerkannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen gibt, gilt nach wie vor: Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Jetzt müssen Leistungsbilder und Honorartafeln modernisiert werden, da diese auf zehn Jahre alten Preisen basieren.

Autor: Jörg Thiele, Präsident, Verband Beratender Ingenieure (VBI)

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Schlagwortarchiv für: Baurecht

Bauvertrag (Baurecht)

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregelt

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregeltBauherren, Architekten, Planer, Errichter und Hersteller müssen in 2016 die geplanten Änderungen des Bauvertrags- und Mängelhaftungsrechts umsetzen. Ein neues Gesetz dazu soll im Sommer verabschiedet werden und Ende 2016 in Kraft treten. Alle Baubeteiligten sollten sich nach Verabschiedung unverzüglich mit den umfangreichen Neuerungen vertraut machen.

Der Gesetzentwurf nimmt erstmals den Begriff des Bauvertrags und die Pflichten von Architekten und Ingenieuren in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf. Eingeführt werden unter anderem ein Anordnungsrecht des Bauherrn und das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Neu geregelt werden die fiktive Abnahme und Teilabnahmen für Architekten und Ingenieure. Bauunternehmen sollen bei mangelhaftem Baumaterial nicht mehr auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben.

Weiterführende Informationen

Stichwörter

Bauvertrag, Baurecht, Bauherr, Architekt, Planer, Gesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Bauvertragsrecht, Vergütung, Mängelhaftung, Baubeschreibung, Neuregelung, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Bauordnung, Bauplanung, Novelle, Bauvertragsrecht

Seminar: Verträge für Bauleistungen optimal einsetzen

Baurecht Vertrag Bauleistung Bauvertrag VOB HOAIDas Seminar macht Architekten, Planer, Errichter und Bauherren mit den grundlegenden Vertragsarten für Bauleistungen vertraut und versetzt sie in die Lage, die einzelnen Vertragsarten optimal zu nutzen und typische Fehler zu vermeiden.

Seminar: Programm und Anmeldung (PDF)

Termin

Das Seminar dauert einen Tag von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19 % MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Getränke und Mittagessen.

Beschreibung

Wer Bauleistungen erbringt oder einfordert, sollte die unterschiedlichen Vertragstypen sicher beherrschen. In der kaufmännischen oder technischen Ausbildung lernt man aber nur wenig über das deutsche Vertragsrecht.

Nutzen

Dieses Seminar hilft Ihnen, Verträge für Bauleistungen richtig abzuschließen und zu beurteilen und typische Fehler zu vermeiden. Anhand zahlreicher Musterbeispiele werden Sie in die Lage versetzt, Verträge richtig einzuordnen und Vor- und Nachteile sicher zu bestimmen. Die Seminarunterlagen mit Checklisten sind eine wertvolle Hilfe für die tägliche Praxis im Baurecht.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Zeiten und Lehrinhalte.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Fachplaner, Architekten, Errichter, Gebäudebetreiber, Behörden
  • Mitarbeiter aus den Planungsabteilungen von Unternehmen

Inhalte

  • Wie Sie mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern die richtigen Verträge für Bauleistungen abschließen
  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Einführung VOB, Werklieferungsvertrag
  • Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten der Verträge
  • Vor- und Nachteile der einzelnen Verträge
  • Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten
  • Leistungsstörungen im Vertragsgeschäft
  • Konsequenzen von Pflichtverletzungen
  • Rechtsschutz
  • Formulierungen richtig nutzen
  • Praktische Übungen

Dozent

Dr. Josef Christian Wirth (Kanzlei Helms/Renner/Wirth, Hannover) ist Rechtsanwalt und Notar.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

  • 5. November 2015 – Frankfurt am Main – freie Plätze

Stichworte

  • Bauleistungen, Bauvertrag, Baurecht, Vertragsrecht, Kaufvertrag, Werkvertrag, Vergabeordnung, VOB, Auftrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Werklieferungsvertrag
  • Lehrgang, Seminar, Schulung, Kurs, Training, Fortbildung, Weiterbildung

Seminar, Schulung: Vertragsrecht für Bauleistungen in der Praxis

Seminar: Neue HOAI 2013

HOAI 2013 - Neue Honorarordnung für Architekten und IngenieureTipps für Architekten, Ingenieure und Planer für ihre Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung nach der neuen Honorarordnung HOAI 2013 und die Änderungen zur HOAI 2009.

Seminareinladung und Programm (PDF)

Termine

1-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder klicken Sie zur Online-Anmeldung auf einen der oben genannten Termine.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Beschreibung

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI 2013, ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige HOAI 2009 ab. Sämtliche Verträge der Architekten und Ingenieure unterliegen seitdem zwingend dem neuen Preisrecht. Dennoch ist die Durchsetzung und Sicherung der Honorare für Architekten und Planer gegenüber ihren Auftraggebern weiterhin die zentrale Fragestellung. Bei der Vertragsgestaltung müssen nun die vollständig überarbeiteten Leistungsbilder der neuen HOAI, insbesondere für Gebäude, Innenräume, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung berücksichtigt werden. Auch der Allgemeine Teil wurde grundlegend überarbeitet. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen für die Vertragsgestaltung und die Honorarberechnung von Planungsleistungen.

Nutzen

Architekten, Ingenieure und Planer erhalten professionelle Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013. Das Seminar ist eine anerkannte Fortbildung von vielen Architekten- und Ingenieurkammern mit bis zu 8 Fortbildungspunkten. Die Teilnehmer erhalten Tipps für die konkrete Vertragsgestaltung und Honorarberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und können diese gleich in die Praxis umsetzen. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die geänderte Honorarabrechnung gelegt und der rechtssichere Umgang mit dem Honorarrecht geschult. Weiterhin geht das Seminar praxisorientiert auf die geänderten Leistungsbilder und die wesentlichen Aspekte des Baurechts und des Haftungsrechts in diesem Zusammenhang ein.

Anerkannte Fortbildung der Architektenkammern

Dieses Seminar wird von folgenden Architektenkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Baden-Württemberg
    Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden in allen Fachrichtungen anerkannt.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Architektenkammer erkennt das Seminar als Fortbildungsveranstaltung an.
  • Bremen
    Die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hamburg
    Die Hamburgische Architektenkammer vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hessen
    Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen können für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte erhalten.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkannt das Seminar als Fortbildung mit 5,5 Fortbildungsstunden an.
  • Niedersachsen
    Die Architektenkammer Niedersachsen hat keine kontrollierte Fortbildungspflicht. Deshalb werden für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte vergeben. Mit dem Seminar kann jedoch der Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung für die Eintragung in die Architektenliste erbracht werden.
  • Rheinland-Pfalz
    Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfügt nicht über ein Punktesystem zur Anerkennung von Fortbildungen. Mit der Teilnahmebestätigung des Seminars können jedoch Absolventen, die sich in die Kammer eintragen lassen möchten, die Fortbildung nachweisen.
  • Sachsen
    Das Seminar wurde von der Architektenkammer Sachsen in die „Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen“ eingetragen.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Anerkannte Fortbildung der Ingenieurkammern

Aufgrund einer gemeinsamen Beschlussfassung aller Ingenieurkammern werden Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes anerkannt sind, auch von den Ingenieurkammern anderer Bundesländer anerkannt.

Dieses Seminar wird von folgenden Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Bayern
    Bayerische Ingenieurkammer-Bau erkennt 7 Zeiteinheiten für den Fachbereich Projekt- und Objektmanagement an.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Ingenieurkammer erkennt das Seminar mit 8 Punkten an.
  • Niedersachsen
    Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt keine Anerkennungen von Fortbildungsveranstaltungen durch.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen. Grundkenntnisse oder erste Erfahrungen mit der HOAI und dem Preisrecht erleichtern jedoch das Verständnis.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweilige Architekten- und Ingenieurkammer kann angefragt werden.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure und Planer aller Fächer,
  • Bauingenieure, Elektroplaner, Fachplaner, Gebäudeplaner, Haustechniker, Statiker,
  • Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner und Umweltplaner.

Inhalte

  • Aufbau und Struktur der neuen HOAI 2013
    • Wesentliche Inhalte im Überblick
    • Die wichtigsten Änderungen zur HOAI 2009
  • Der Architekten- und Ingenieurvertrag
    • Gestaltung, Abrechnung, Abwicklung
  • Verbindliches Preisrecht versus Vertragsfreiheit
    • Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung und der Honorarberechnung
    • Praktische Tipps und juristische Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung der Honorare
    • Das Bauhandwerkersicherungsgesetz, § 648a BGB
  • Rechtliche Grundlagen
    • Baurecht, Vertragsrecht, Preisrecht, Haftungsrecht
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Beispielfälle und Konsequenzen
  • Die überarbeiteten Leistungsbilder
    • Grundleistungen, besondere Leistungen, Beratungsleistungen
    • Neue Leistungsbilder für Gebäude, raumbildender Ausbau, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung
  • Honorarvereinbarung
    • Übersicht über die Honorarbestandteile
    • Honorarsätze, Pauschalhonorar, Zeithonorar
    • Änderungen bei der Einordnung der Honorarzonen
    • Erhöhung der Honorartafeln
    • Honorarerhöhung bei Planungsänderungen
    • Honorare für Beratungsleistungen
    • Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, Instandhaltungszuschlag, Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz

Dozent

Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein für Architekten- und Baurecht, Hamburg), Lehrbeauftragter an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), Dozent u.a. beim Bund Deutscher Architekten (BDA), Großbanken und Softwarehersteller und Autor des HOAI 2009-Kommentars im C.H. Beck Verlag und der mehrteiligen Kommentierung zur HOAI 2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • HOAI 2013, HOAI 2009
  • Honorarordnung für Architekten und Planer
  • Ingenieure, Bauherren
  • Referentenentwurf, Novelle, Neuerungen, Änderungen
  • Vertragsrecht, Baurecht, Preisrecht

Veranstaltungstyp HOAI 2013

Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung

Recht

Recht

  • Arbeitsrecht
  • Bauvertrag, Bauleistungen, Baurecht
  • Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken (Seminar)
  • Corporate Compliance
  • Haftung, Produkthaftung, Produktsicherheit, Schadenersatz, Gewährleistung
  • Leistungsverzug, Lieferverzug, Mängelrüge
  • Urheberrecht, Patentrecht, Patentschutz, Produktpiraterie, Plagiate, Copyright, geistiges Eigentum

Weiterführende Informationen

Recht, Patentrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Baurecht