Schlagwortarchiv für: Bauherren

Wilhelmina Katzschmann ist Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer sowie Vizepräsidentin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Bremst der Baustoffmangel den Aufschwung?

Die Pandemie bescherte uns Lockdown, Schließung, Kurzarbeit und Homeoffice. Jetzt sollte man meinen, dass es wieder aufwärtsgeht und wir durchstarten können. Doch in der Baubranche herrscht ein bislang beispielloser Engpass: Baustoffe fehlen und es kommt immer wieder zu Lieferschwierigkeiten von Anlagen und Geräten.

Auch die rasant gestiegenen Preise führen mitunter dazu, dass den Bauherren inmitten der Bauphase das Geld ausgeht. Das Konstruktionsvollholz verteuerte sich beispielsweise im Mai 2021 um 83,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (Destatis, 5.7.2021).

Aber nicht nur unkalkulierbare Baupreissteigerungen machen uns in der TGA-Branche zu schaffen. Auch nicht mehr einholbare Terminverschiebungen und dadurch weit verspätete Inbetriebnahmen und hohe Nutzungsausfälle bereiten uns Sorgen.

Denn die Arbeiten in der TGA werden vor allem ausgebremst, weil manchmal der eine entscheidende Chip fehlt, der aus Fernost nicht geliefert wird. Dann ist zum Beispiel der Regelbaustein für die Lüftungsanlage nicht verfügbar. Lieferfrist: 6-9 Monate. Hier würde ich mir wünschen, dass die Produktion wieder verstärkt nach Deutschland zurückgeholt wird.

Die Auswirkungen der Pandemie sollten uns dafür sensibilisieren, wo „global“ sinnvoll ist und wo wir besser (wieder) „lokal“ planen sollten – auch wenn es vermeintlich einige Euros mehr kostet.

Autorin: Wilhelmina Katzschmann, Vorstandsmitglied Bundesingenieurkammer (BIngK), Vizepräsidentin Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

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Neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 für Building Information Modeling

Neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 für Building Information Modeling

Das neue Blatt 10 der VDI-Richtlinie 2552 unterstützt Planer bei der BIM-gerechten Erstellung von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und einem BIM-Abwicklungsplan (BAP). Auftraggeber in BIM-Projekten sollten die benötigte Informationsfülle und -tiefe in den AIA möglichst genau beschreiben.

Für ihre Erstellung enthält das Blatt 10 verlässliche Regeln. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BAP. Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung. Ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Blatt 10 setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt ihre Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen.

Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Anforderung der Daten, die er für seine Zwecke benötigt. Die AIA beinhaltet die Informationsfülle und die Informationstiefe, die gebraucht wird. Für ihre Erstellung gelten eigene Regeln, die sich in dieser Richtlinie wiederfinden. Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BAP. Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, und ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Der BAP gehört zu den Kernelementen der Methode BIM. Auch der BAP ist Gegenstand der vorliegenden VDI-Richtlinie, die sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte und Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung im Zusammenhang mit BIM-Prozessen richtet.

Neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 für Building Information Modeling

Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Februar 2021 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Januar 2020. Sie kann zum Preis ab 60,70 Euro unter www.beuth.de bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

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Neue HOAI 2021

HOAI 2021

Am 1. Januar tritt die HOAI 2021 in Kraft. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen nun zur Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Honorare.

Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorarmindest- und -höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte. Da es die anerkannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen nicht zu Dumpingpreisen gibt, gilt nach wie vor: Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Jetzt müssen Leistungsbilder und Honorartafeln modernisiert werden, da diese auf zehn Jahre alten Preisen basieren.

Autor: Jörg Thiele, Präsident, Verband Beratender Ingenieure (VBI)

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VDI 6026-1: Dokumentation von Projekten der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)

Die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) hat die Richtlinie VDI 6026 Blatt 1 „Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen“ herausgegeben.

Die Richtlinie verdeutlicht, wie die zur Projektabwicklung erforderlichen Unterlagen für die beteiligten Kreise wie z.B. Architekten, Fachplaner, Bauherren, ausführende Unternehmen und Betreiber inhaltlich beschaffen sein müssen. Der Inhalt der zu erstellenden Unterlagen ist in gewerkebezogenen Dokumentationstabellen zusammengefasst und konkretisiert.

Mit der VDI 6026 Blatt 1 soll es möglich sein, TGA-Prozesse zu standardisieren und zu beschleunigen. Die frühzeitige und angemessene Dokumentation der verschiedenen Bauabschnitte soll die Arbeit und den Übergang in den nächsten Abschnitt erleichtern. Sie hilft gegebenenfalls auch bei der Fehlersuche und bei der Nachbearbeitung abgeschlossener Phasen. Die Richtlinie dient als Arbeitshilfe für Fachplaner und Architekten, Bauherren und Bauingenieure, sowie für Behörden und andere beteiligte staatliche Stellen. Grundlage der VDI 6026 Blatt 1 sind die VDI 4700, die HOAI, die VOB und die DIN 276.

Gebäude werden heutzutage unter immer dynamischeren Bedingungen entwickelt und errichtet. Mittels digitaler Technologien wie BIM greifen die verschiedenen Gewerke schon zu einem frühen Zeitpunkt der Bauphase ineinander. Später ermöglicht fortgeschrittenes Facility Management (FM) ein vernetztes Betreiben der Einrichtungen. In jeder Lebensphase des Gebäudes ist ein zuverlässiges und möglichst frühes Erstellen und Bereitstellen von Unterlagen wichtig, um Arbeitsabläufe und Vernetzungen zu optimieren. Die Richtlinie ist im Juli als Entwurf erschienen.

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Checklisten: Projekt- und Bauherren-Erstgespräche

Projekt- und Bauherren-Erstgespräche

Anregungen zur Gesprächsführung für Ingenieur- und Architekturbüros geben die Checklisten des QualitätsVerbundes Planer am Bau.

Was wurde mit dem Kunden/Bauherrn eigentlich besprochen? Um welche Baumaßnahme handelt es sich genau? Wie ist die korrekte Adresse des Objektes? Sind bereits Planungsunterlagen vorhanden? Und in welchem Kostenrahmen kann ich mich bewegen?

Die Basis eines jeden Projekts ist das erste Gespräch mit dem Kunden respektive dem Bauherren. Deshalb ist die Protokollierung eines solchen Gesprächs entscheidend für jedes Projekt und daher ein wichtiger Aspekt im Muster-QualitätsManagement-Handbuch vom QualitätsVerbund Planer am Bau.

Ziel eines ersten Gesprächs mit dem Kunden ist es, seine Wünsche zu erfragen und zu erfassen. Die Ergebnisse werden dann protokolliert und fließen in die Planung ein. Dadurch sichern sich beide Seiten – Kunde und Planer – ab. Das Erstgespräch gewährleistet unter anderem die Einhaltung der Kosten und Termine nach Projektbeginn. Wesentliche Gesprächspunkte sind Planungsvorgaben, Wünsche, Ziele, Kostenrahmen und Terminrahmen.

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Seminar: Neue HOAI 2013

HOAI 2013 - Neue Honorarordnung für Architekten und IngenieureTipps für Architekten, Ingenieure und Planer für ihre Honorarabrechnung und juristische Empfehlungen für die Vertragsgestaltung nach der neuen Honorarordnung HOAI 2013 und die Änderungen zur HOAI 2009.

Seminareinladung und Programm (PDF)

Termine

1-Tages-Seminar von 10:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Teilnahmegebühr

420,- € zzgl. 19% MwSt.
inkl. 1-Tages-Seminar, Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung und Mittagessen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99 oder klicken Sie zur Online-Anmeldung auf einen der oben genannten Termine.

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Beschreibung

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI 2013, ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten und löst die bisherige HOAI 2009 ab. Sämtliche Verträge der Architekten und Ingenieure unterliegen seitdem zwingend dem neuen Preisrecht. Dennoch ist die Durchsetzung und Sicherung der Honorare für Architekten und Planer gegenüber ihren Auftraggebern weiterhin die zentrale Fragestellung. Bei der Vertragsgestaltung müssen nun die vollständig überarbeiteten Leistungsbilder der neuen HOAI, insbesondere für Gebäude, Innenräume, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung berücksichtigt werden. Auch der Allgemeine Teil wurde grundlegend überarbeitet. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen für die Vertragsgestaltung und die Honorarberechnung von Planungsleistungen.

Nutzen

Architekten, Ingenieure und Planer erhalten professionelle Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung ihrer Honorare mit der neuen HOAI 2013. Das Seminar ist eine anerkannte Fortbildung von vielen Architekten- und Ingenieurkammern mit bis zu 8 Fortbildungspunkten. Die Teilnehmer erhalten Tipps für die konkrete Vertragsgestaltung und Honorarberechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und können diese gleich in die Praxis umsetzen. Hierbei wird ein Schwerpunkt auf die geänderte Honorarabrechnung gelegt und der rechtssichere Umgang mit dem Honorarrecht geschult. Weiterhin geht das Seminar praxisorientiert auf die geänderten Leistungsbilder und die wesentlichen Aspekte des Baurechts und des Haftungsrechts in diesem Zusammenhang ein.

Anerkannte Fortbildung der Architektenkammern

Dieses Seminar wird von folgenden Architektenkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Baden-Württemberg
    Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg mit einem Umfang von 7 Unterrichtsstunden in allen Fachrichtungen anerkannt.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Architektenkammer erkennt das Seminar als Fortbildungsveranstaltung an.
  • Bremen
    Die Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hamburg
    Die Hamburgische Architektenkammer vergibt für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte.
  • Hessen
    Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen können für die Teilnahme 7 Fortbildungspunkte erhalten.
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern erkannt das Seminar als Fortbildung mit 5,5 Fortbildungsstunden an.
  • Niedersachsen
    Die Architektenkammer Niedersachsen hat keine kontrollierte Fortbildungspflicht. Deshalb werden für Veranstaltungen keine Fortbildungspunkte vergeben. Mit dem Seminar kann jedoch der Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung für die Eintragung in die Architektenliste erbracht werden.
  • Rheinland-Pfalz
    Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfügt nicht über ein Punktesystem zur Anerkennung von Fortbildungen. Mit der Teilnahmebestätigung des Seminars können jedoch Absolventen, die sich in die Kammer eintragen lassen möchten, die Fortbildung nachweisen.
  • Sachsen
    Das Seminar wurde von der Architektenkammer Sachsen in die „Liste der anerkannten Fortbildungsveranstaltungen“ eingetragen.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Anerkannte Fortbildung der Ingenieurkammern

Aufgrund einer gemeinsamen Beschlussfassung aller Ingenieurkammern werden Fortbildungsveranstaltungen, die von einer Ingenieurkammer eines Bundeslandes anerkannt sind, auch von den Ingenieurkammern anderer Bundesländer anerkannt.

Dieses Seminar wird von folgenden Ingenieurkammern als Fortbildung anerkannt:

  • Bayern
    Bayerische Ingenieurkammer-Bau erkennt 7 Zeiteinheiten für den Fachbereich Projekt- und Objektmanagement an.
  • Brandenburg
    Die Brandenburgische Ingenieurkammer erkennt das Seminar mit 8 Punkten an.
  • Niedersachsen
    Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt keine Anerkennungen von Fortbildungsveranstaltungen durch.
  • Schleswig-Holstein
    Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein erkennt die Veranstaltung mit der Register-Nr. FB132250022513 an.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen. Grundkenntnisse oder erste Erfahrungen mit der HOAI und dem Preisrecht erleichtern jedoch das Verständnis.

Abschluss

Die Teilnehmer erhalten eine qualifizierte Teilnehmerbescheinigung mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten. Die Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweilige Architekten- und Ingenieurkammer kann angefragt werden.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure und Planer aller Fächer,
  • Bauingenieure, Elektroplaner, Fachplaner, Gebäudeplaner, Haustechniker, Statiker,
  • Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Freiraumplaner und Umweltplaner.

Inhalte

  • Aufbau und Struktur der neuen HOAI 2013
    • Wesentliche Inhalte im Überblick
    • Die wichtigsten Änderungen zur HOAI 2009
  • Der Architekten- und Ingenieurvertrag
    • Gestaltung, Abrechnung, Abwicklung
  • Verbindliches Preisrecht versus Vertragsfreiheit
    • Handlungsspielräume in der Vertragsgestaltung und der Honorarberechnung
    • Praktische Tipps und juristische Empfehlungen für die Durchsetzung und Sicherung der Honorare
    • Das Bauhandwerkersicherungsgesetz, § 648a BGB
  • Rechtliche Grundlagen
    • Baurecht, Vertragsrecht, Preisrecht, Haftungsrecht
    • Aktuelle Rechtsprechung
    • Beispielfälle und Konsequenzen
  • Die überarbeiteten Leistungsbilder
    • Grundleistungen, besondere Leistungen, Beratungsleistungen
    • Neue Leistungsbilder für Gebäude, raumbildender Ausbau, Technische Ausrüstung, Ingenieurbauleistung und Tragwerksplanung
  • Honorarvereinbarung
    • Übersicht über die Honorarbestandteile
    • Honorarsätze, Pauschalhonorar, Zeithonorar
    • Änderungen bei der Einordnung der Honorarzonen
    • Erhöhung der Honorartafeln
    • Honorarerhöhung bei Planungsänderungen
    • Honorare für Beratungsleistungen
    • Bauen im Bestand, Umbauzuschlag, Instandhaltungszuschlag, Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz

Dozent

Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek (Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein für Architekten- und Baurecht, Hamburg), Lehrbeauftragter an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), Dozent u.a. beim Bund Deutscher Architekten (BDA), Großbanken und Softwarehersteller und Autor des HOAI 2009-Kommentars im C.H. Beck Verlag und der mehrteiligen Kommentierung zur HOAI 2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • HOAI 2013, HOAI 2009
  • Honorarordnung für Architekten und Planer
  • Ingenieure, Bauherren
  • Referentenentwurf, Novelle, Neuerungen, Änderungen
  • Vertragsrecht, Baurecht, Preisrecht

Veranstaltungstyp HOAI 2013

Seminar, Kurs, Training, Lehrgang, Schulung, Weiterbildung, Fortbildung