Schlagwortarchiv für: Bauherr

Der Planer als neutrale Instanz

Einerseits sind die Fachplaner zur Neutralität, Compliance und Beratung verpflichtet. Dabei zeichnet sie aus, niemandem den Vorzug zu geben. Andererseits sind steigende energetische Anforderungen bei Gebäuden häufig verbunden mit einem deutlich erhöhten Technikeinsatz. Dies bedeutet gleichzeitig häufig komplexe Vernetzungen verschiedener Systeme. Doch der Nutzer, der kaum noch Fachpersonal findet, sollte am Ende alles bedienen können. Zudem sind Normengremien oft besetzt mit Lobbyisten, woraus natürlich meist steigende Anforderungen und ein stets steigender Einsatz von Produkten und Komplexität resultieren. Doch sollte der Fokus nicht eher auf Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit liegen? Erschwerend kommt hinzu: Fehlende Verantwortungsübernahme bei vielen Beteiligten führt auch eher zur „Hosenträger- und Gürtel-Mentalität“ bei der Umsetzung von Anforderungen.

Ein Spagat wäre einfach möglich, indem man Produkthersteller und ausführende Firmen früher in die Planung einbezieht. Dies widerspricht aber der Neutralität. Für diesen Konflikt bezahlt der Bauherr, indem man viele, teilweise unnötige Schnittstellen und Kostenexplosionen vorprogrammiert. Endlose Diskussionen, Nachträge und Streitigkeiten. Aus meiner Sicht ein sehr teurer Preis für die Neutralität. Weniger Kosten bedeuten natürlich auch weniger Honorar. Ein Dilemma.

Autor: Dr. Peter Burnickl, Gründer und CEO, Burnickl Ingenieur GmbH

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Bauherr

Bauvertrag (Baurecht)

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregelt

Bauvertrag wird gesetzlich neu geregeltBauherren, Architekten, Planer, Errichter und Hersteller müssen in 2016 die geplanten Änderungen des Bauvertrags- und Mängelhaftungsrechts umsetzen. Ein neues Gesetz dazu soll im Sommer verabschiedet werden und Ende 2016 in Kraft treten. Alle Baubeteiligten sollten sich nach Verabschiedung unverzüglich mit den umfangreichen Neuerungen vertraut machen.

Der Gesetzentwurf nimmt erstmals den Begriff des Bauvertrags und die Pflichten von Architekten und Ingenieuren in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auf. Eingeführt werden unter anderem ein Anordnungsrecht des Bauherrn und das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Neu geregelt werden die fiktive Abnahme und Teilabnahmen für Architekten und Ingenieure. Bauunternehmen sollen bei mangelhaftem Baumaterial nicht mehr auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben.

Weiterführende Informationen

Stichwörter

Bauvertrag, Baurecht, Bauherr, Architekt, Planer, Gesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, Bauvertragsrecht, Vergütung, Mängelhaftung, Baubeschreibung, Neuregelung, Bauantrag, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Bauordnung, Bauplanung, Novelle, Bauvertragsrecht