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TGA und Denkmalschutz

Im Februar 2025 wurde die neue Richtlinie VDI/WTA 3817 Blatt 3 veröffentlicht. Sie ist Teil der überarbeiteten Fassung der Richtlinie VDI 3817 und bietet praxisorientierte Empfehlungen für die Integration technischer Gebäudeausrüstung in denkmalgeschützte und denkmalwerte Gebäude.

Die Richtlinie liefert Handlungsanleitungen und Checklisten für die Planung und Ausführung technischer Maßnahmen in den Bereichen Sanitärtechnik, Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik und Gebäudeautomation. Ziel ist es, einen Interessensausgleich zwischen dem Erhalt der historischen Bausubstanz und der Installation moderner Gebäudetechnik zu ermöglichen. Dabei werden die Anforderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt, um Baumängel und Planungsfehler zu vermeiden.

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Brandschutz im Baudenkmal

Brandschutz im Baudenkmal

Ereignisse wie der Brand in der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar im Jahr 2004, aber auch jüngere internationale Brandereignisse zeigen, dass ein wirksamer und risikogerechter Brandschutz im Interesse des Denkmalschutzes liegt. Werden Baudenkmäler modernisiert oder umgenutzt, ist es gängige Praxis, auch den Brandschutz auf den Prüfstand zu stellen. Damit die jeweiligen Schutzziele des Brandschutzes sowie der Denkmalpflege auch mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden können, ist ein individuelles und risikogerechtes Brandschutzkonzept mit gezielter Maßnahmendefinition erforderlich.

Häufige Herausforderungen bestehen darin, dass die historischen Bauarten einschließlich Materialisierung, die Ausgestaltung der Rettungswege und die Brandabschnitte nicht den aktuellen Anforderungen an einen risikogerechten Brandschutz genügen. Darüber hinaus gilt es, moderne Anforderungen an ein energieeffizientes Bauen, Arbeitsschutz und Barrierefreiheit sowie Interessen der Liegenschaftsbesitzer an eine Nutzung mit möglichst hoher Flexibilität als weitere Aspekte zu berücksichtigen.

Bei der Diskussion von Maßnahmen und deren Einfluss ist es allerdings häufig strittig, welcher Umfang das richtige Maß darstellt. Hier ist es notwendig, die erforderlichen Maßnahmen mit Blick auf die o. g. Schutzziele risikogerecht abzuleiten. Dabei sind die Erfüllung der Schutzziele des Brandschutzes auf der einen Seite als auch die Veränderung auf das Erscheinungsbild im Kontext der denkmalpflegerischen Schutzziele auf der anderen Seite gleichwertig zu berücksichtigen.

Zur Ableitung konkreter Maßnahmen ist eine Risikoanalyse sinnvoll wie sie z. B. im Arbeitsheft 13 „Brandschutz im Baudenkmal“ aufgeführt ist. Dieses ist von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben und soll einen Leitfaden für ein denkmalschutzgerechtes und risikogerechtes Vorgehen bei der Planung und Ausführung von Brandschutzmaßnahmen liefern.

Autor: Dr. Matthias Siemon, Geschäftsführender Gesellschafter, Kasburg Siemon Ingenieure KIG

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