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Der perfekte barrierefreie Aufzug?

Der perfekte barrierefreie Aufzug?

Barrierefreiheit ist längst gesetzlich verankert und doch zeigt die Praxis: Nicht jeder „barrierefreie“ Aufzug erfüllt auch tatsächlich die Bedürfnisse seiner Nutzerinnen und Nutzer. Dieses Dilemma stellt Menschen, für die ein Aufzug unverzichtbar ist, vor große Herausforderungen.

Ein Grund dafür sind uneinheitliche Vorgaben. Zudem ist das, was auf dem Papier barrierefrei erscheint, im Alltag oft unzureichend. Das Zusammenspiel mit angrenzenden Flächen – z. B. in engen Vorräumen oder bei Türbreiten – wird häufig unterschätzt. Akustische Etagenansagen oder hohe Kontraste auf Bedientableaus fehlen häufig. Auch werden Bedienelemente nicht immer im vorgeschriebenen Bereich zwischen 85 und 110 cm Höhe montiert – diese werden somit unbedienbar für Menschen im Rollstuhl.

Diese Defizite entstehen selten aus Ignoranz, sondern aus fehlender Kenntnis oder mangelhafter Abstimmung in der Planung. Genau hier kommt die Technische Gebäudeausrüstung ins Spiel: Nur wenn TGA-Fachplaner frühzeitig eingebunden werden, lassen sich barrierefreie Konzepte technisch korrekt und nutzungsorientiert umsetzen.

Mein Appell: Barrierefreiheit ist nicht mit der Norm erfüllt. Sie beginnt mit Empathie für reale Nutzungssituationen – und braucht Fachexpertise, um sie in die gebaute Realität zu übersetzen.

Autor: Marc-Oliver Schach, Communications Manager DACH, Kone GmbH

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Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Rauchwarnmelder zukunftssicher betreiben

Die zehnjährige Lebensdauer von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden ist beruhigend, schränkt jedoch die Flexibilität bezüglich zukünftiger Entwicklungen etwas ein. Bei Neu- und Ersatzbeschaffungen sollten deshalb aktuelle und kommende Anforderungen sorgfältig geprüft werden. Modular aufgebaute Produktsortimente und herstellerübergreifende Standards helfen dabei, allen Ansprüchen gerecht zu werden.

Bei Rauchwarnmelder-Installationen müssen zunehmend unterschiedliche Anforderungen wie Ferninspektion, Barrierefreiheit und die Anbindung an gebäudetechnische Systeme berücksichtigt werden. Zur Ferninspektion werden Melder gemäß Verfahren C der DIN 14676-1 benötigt, die aktuell jedoch nicht vernetzbar sind. Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 und die Anbindung an die Gebäudetechnik lassen sich dagegen nur mit (funk) vernetzbaren Meldern sinnvoll realisieren. Mit einem modularen Produktsortiment einschließlich eines vollkompatiblen Meldersockels lassen sich einzelne Melder einfach austauschen. Mit interoperablen Standards wie dem „Open Metering System“ (OMS) lassen sich Rauchwarnmelder leicht in andere gebäudetechnische Systeme integrieren.

Autor: Thorsten Teichert, Business Development Manager, Ei Electronics GmbH

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