Schlagwortarchiv für: Aufzugsnotruf

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Neue Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-17 vom 7. September 2023

Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen und ersetzt damit die zuletzt gültige Fassung vom November 2019. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin.

Das aktualisierte Einheitsblatt des Vereins Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister, einschließlich Interventionsdienst und Wartungsunternehmen. Für Aufzüge gelten zudem weitere Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem, welche in der TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ konkretisiert sind. Diese gelten für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge mit Personenbeförderung nach der 2014/33/EU:2014-02-26 „Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge“. Für Aufzüge nach der Maschinenrichtlinie gelten reduzierte Anforderungen. Es wird jedoch empfohlen, für diese Art von Aufzugsanlagen die gleichen Punkte zu erfüllen, wie für Aufzüge nach der Aufzugsrichtlinie.

Änderungen ergeben sich vor allem aus dem Kapitel 4.6 „Sonderthemen“. Dieses wird nun in 4.6 „Routineruf“ und 4.7 „Technische Meldungen“ aufgeteilt. So muss das Notrufsystem nach DIN EN 81-28:2022-08 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Aufzüge für den Personen- und Gütertransport – Teil 28: Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge“ zu Prüfzwecken regelmäßig das Eingangssignal eines Alarms automatisch simulieren (Routineruf) und nachfolgend eine Verbindung zur Aufzug-Notrufempfangsstelle über den selben Kommunikationsweg, wie er auch für den Notruf verwendet wird, aufbauen. Die Häufigkeit des Routinerufs kann vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden, darf jedoch nach EN 81-28 drei Tage nicht überschreiten. Das Fehlschlagen des Routinerufs wird im Fahrkorb angezeigt und der Betreiber muss sicherstellen, dass zusätzliche geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Da der Routineruf die Überwachung des gesamten Übertragungsweges einschließt, ist eine weitere darüberhinausgehende Überwachung des Übertragungsweges nicht erforderlich.

Bei Unterschreiten der Mindestkapazität oder dem Ausfall der Ersatzstromversorgung muss eine Information an die Aufzug-Notrufleitzentrale erfolgen. Bei Erhalt dieser Meldung müssen geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Eingang einer technischen Defektmeldung des Notrufsystems muss die Aufzug-Notrufleitzentrale geeignete Maßnahmen einleiten.

Die VDMA 15324:2023-06 liefert damit einen Leitfaden zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen, die durch Zweiwege-Kommunikationssysteme ausgelöst werden. Zudem dient das Dokument als Empfehlung für die Befreiung von Personen aus Aufzugsanlagen und den Umgang mit eingehenden Meldungen in Leitstellen. Die VDMA 15324:2023-06 kann über den Beuth-Verlag zum Preis von 27,60 Euro inkl. MwSt. bezogen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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VDMA 15324:2023-06 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen. #Aufzugnotruf #Leitstelle #Aufzug www.dgwz.de/neue-richtlinie-vdma-15324

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Neue VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Bildquelle: Schindler Deutschland
Bildunterschrift: Zum 1. Juni 2023 ist eine aktualisierte Fassung der Technischen Regel VDMA 15324 „Behandlung und Verarbeitung von ‚Aufzugs-Notrufen‘, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ erschienen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/themen/bau-gebaeudetechnik/aufzugsanlagen

Fernnotruf für Aufzüge im Bestand muss nachgerüstet werden

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt seit 2015 fest, dass sowohl bestehende als auch neu installierte Aufzüge künftig über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich im Notfall eine Sprechverbindung zwischen Fahrstuhl und Leitstelle herstellen lässt. Die verwendeten Systeme müssen den technischen Anforderungen des Norm-Entwurfs DIN EN 81-28 entsprechen. Für die Nachrüstpflicht im Bestand gilt eine Frist bis 2020. Betreiber tun aber gut daran, die Installation nicht auf die lange Bank zu schieben. Denn wenn eingeschlossene Personen nicht schnell genug befreit werden können, haften Betreiber schon heute.

Autor: Michael Schenkelberg, Leiter Vertrieb und Marketing, Schneider Intercom GmbH

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TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Übersicht | Norm bestellen | Inhalt |Weitere Informationen | Stichworte

Übersicht

Diese Technische Regel gilt für Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen festgelegt, die bei der sicheren Nutzung von Aufzugsanlagen zu beachten sind, um den Bestimmungen der BetrSichV zu entsprechen.

Die TRBS 3121 präzisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Sofern die Technischen Regeln befolgt werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die relevanten Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine alternative Lösung, ist sicherzustellen, dass mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter gewährleistet wird.

Die aktuell gültige technische Regel für Betriebssicherheit 3121:2018-10-10 ist im Oktober 2018 in Kraft getreten.

Norm bestellen

Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1TRBS 3121:2018-10-10 – Norm bestellen

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Pflichten des Arbeitgebers

Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lasten-
aufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufauf-
zügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Aufzugsanlagen - Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2024 – 2025

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 06. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03. März 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 30. Juni 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05. Dezember 2024 – Köln – freie Plätze
    Hotel Begardenhof | Brückenstraße 41 | 50996 Köln
  • 23. Januar 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 27. Februar 2025 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 27. März 2025 – Dresden – freie Plätze
    Ringhotel Residenz Alt Dresden | Mobschatzer Straße 29 | 01157 Dresden
  • 15. Mai 2025 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Engel | Niendorfer Straße 55 | 22529 Hamburg

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung).

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betreiber von Aufzugsanlagen,
  • Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  • Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  • Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  • Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  • Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  • Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  • Betrieb einer Aufzugsanlage
  • Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  • Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Unfallgefahren
  • Personenbefreiung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nezha Ezzouine ist Ingenieurin für Aufzugstechnik und Geschäftsführerin von EZ Ingenieurbüro. Sie betreut Aufzugsanlagen von der Planung bis zum Bau und Management.
  • Frank Rothe ist Maschinenbauingenieur und Kundendienstleiter, Leitung Modernisierung und Service bei Brosch Standardlift GmbH.
  • Dennis Weiskamp ist Elektrotechnikermeister und Geschäftsführer der Sobbe GmbH Aufzüge.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, Personenbefreiung, TRBS 3121, DIN EN 81, DGUV Information 209-053, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, Beauftragte Person, Seminar, 2024, 2025

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Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Übersicht zur Richtlinie VDMA 15324 zur Behandlung und Verarbeitung von Aufzugs-Notrufen

Einführung | Weitere Informationen

Einführung

Am 1. Juni 2023 wurde eine aktulaisierte Version der VDMA-Richtlinie 15324 mit dem Titel „Behandlung und Verarbeitung von Notrufen in Aufzügen, ausgelöst durch das Zweiwege-Kommunikationssystem“ veröffentlicht. Diese Aktualisierung tritt an die Stelle der bisher gültigen Version, die im November 2019 veröffentlicht wurde.

Das aktualisierte Einheitsblatt, das vom Verein Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) herausgegeben wurde und dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen angehört, richtet sich an Betreiber von Aufzugsanlagen für den Personentransport und deren Dienstleister. Hierzu gehören auch Interventionsdienste und Wartungsunternehmen. Zusätzlich zu den Anforderungen der VDMA-Richtlinie gibt es spezifische Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Bezug auf Zweiwege-Kommunikationssysteme für Aufzüge. Diese Vorschriften werden in der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121:2018-10-10 „Technische Regeln für Betriebssicherheit – Betrieb von Aufzugsanlagen“ näher erläutert. Diese Vorschriften sind verbindlich für alle Aufzüge, die der Überwachungspflicht unterliegen und Personen befördern, wie es in der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments festgelegt ist.

Weitere Informationen

Stichworte

Aufzugsnotruf, Aufzug, Notrufe, VDMA 15324:2023-06, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Zwei-Wege-Kommunikationssystem, Aufzugsanlagen, TRBS 3121, 2014/33/EU, Personenbeförderung, Richtlinie, Technische Regel, VDMAEinheitsblatt