Schlagwortarchiv für: Aufzugsganlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen

Laut TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ müssen Betreiber von Aufzugsanlagen sicherstellen, dass eingeschlossene Personen jederzeit und möglichst schnell befreit werden können. Auch bei regelmäßiger Wartung können Aufzüge ausfallen und der Fahrkorb stecken bleiben. Der Betreiber muss eine qualifizierte Person beauftragen, welche die Aufzugsanlagen überwacht, regelmäßige Kontrollen durchführt und Personen im Falle einer Einklemmung befreit. Beauftragte Personen, früher Aufzugswärter, sind speziell geschult. Sie müssen zusätzlich zum theoretischen Sachkundenachweis eine praktische anlagenbezogene Einweisung durch ein Aufzugsunternehmen am zu betreuenden Aufzug nachweisen, bevor sie eingesetzt werden können. Nach einer erfolgreichen Personenbefreiung darf die Aufzugsanlage erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung behoben wurde und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.

Autorin: Rea Saleh, Referentin Veranstaltungsorganisation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Aufzugsganlagen

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

DIN EN ISO 25745-2
Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2: Energieberechnung und Klassifizierung von Aufzügen

Übersicht | Inhalt | Norm bestellen | Weitere Informationen

Übersicht

Dieser Teil von ISO 25745 legt Folgendes fest: a) ein Verfahren zur Schätzung des Energieverbrauchs auf der Grundlage von gemessenen Werten, Berechnung oder Simulation; auf jährlicher Basis bei Treibscheiben-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen und auf Basis einer Einzelanlage; b) Systeme zur Klassifizierung von neuen, bestehenden und modernisierten Seil-, Hydraulik- und Trommel-/Kettenaufzügen auf Basis einer Einzelanlage. Dieser Teil von ISO 25745 gilt für Personen- und Lastenaufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit über 0,15 m/s und behandelt nur die Energieeffizienz während der Betriebsphase innerhalb des Lebenszyklus von Aufzügen. Für andere Aufzugsarten (zum Beispiel Kleingüteraufzüge, Plattformaufzüge) kann dieser Teil von ISO 25745 als zweckdienlich herangezogen werden. Dieser Teil von ISO 25745 behandelt keine Energieaspekte, welche die Messungen, Berechnungen und Simulationen beeinflussen, wie zum Beispiel die folgenden: a) Beleuchtung des Schachts; b) Einrichtungen für die Heizung und Kühlung im Fahrkorb; c) Beleuchtung des Triebwerksraums; d) Heizung, Lüftung und Klimatisierung des Triebwerksraums; e) nicht-aufzugsrelevante Anzeigesysteme, Videoüberwachungskameras und so weiter; f) nicht-aufzugsrelevante Überwachungssysteme (zum Beispiel Gebäudemanagementsysteme und so weiter); g) Auswirkungen einer Gruppensteuerung auf den Energieverbrauch; h) Umgebungsbedingungen; i) Energieverbrauch über Steckdosen. Dieses Dokument (EN ISO 25745-2:2015+A1:2023) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 178 „Lifts, escalators and moving walks“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN ISO 25745:2015-10 wurden zur Berücksichtigung von Aufzügen mit Expresszone folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich, Anmerkung 2 gestrichen; b) Abschnitt 3.2, Definition ersetzt; c) Abschnitt 5.2.2 „Durchschnittliche Fahrstrecke“, vollständig ersetzt; d) Anhang C, neue Symbole aufgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Die aktuell gültige Norm DIN EN ISO 25745-2:2024-05 ist im Mai 2024 in Kraft getreten und ersetzt DIN EN ISO 25745-2:2015-10.

Inhalt

DIN EN ISO 25745-2 – Energieeffizienz von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen – Teil 2 – Inhaltsverzeichnis

Inhalt
Nationales Vorwort

Änderungen
Frühere Ausgaben

Europäisches Vorwort
Anerkennungsnotiz
Anerkennungsnotiz
Vorwort der Änderung
Einleitung
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe

Durchschnittlicher Zyklus
Expresszone
Lastfaktor
kurzer Zyklus
Fahrt(en)

Datenerfassungs- und Analyse-Werkzeuge
Berechnung des Energieverbrauchs Verfahren

Berechnung des Energieverbrauchs für das Fahren je TagNutzung und Anzahl der Startvorgänge je Tag
Durchschnittliche Fahrstrecke
Durchschnittlicher Energieverbrauch je Meter Fahrt
Energieverbrauch beim Starten/Anhalten
Energieverbrauch für eine Fahrt im durchschnittlichen Zyklus mit leerem Fahrkorb
Täglicher Energieverbrauch für das Fahren
Berechnung des täglichen Energieverbrauchs im Stehen (Bereitschaft/Stillstand) Fahrzeit je Tag
Bereitschafts-/Stillstandszeit je Tag
Zeitanteile der Bereitschafts-/Stillstands-Modi
Täglicher Energieverbrauch beim Stehen (Bereitschaft/Stillstand)
Gesamter täglicher Energieverbrauch
Gesamter jährlicher Energieverbrauch
Verfahren zur Bestimmung des täglichen Energieverbrauchs von Energie speichernden Systemen

Klassifizierung der Energieeffizienz eines Aufzugs

Begründung
Leistungsstufe für das Fahren
Leistungsstufen bei Bereitschaft/Stillstand
Klassifizierung der Energieeffizienz des Aufzugs

Spezifischer Energieverbrauch für eine Fahrt im Referenzzyklus
Bericht
Spezifische Nutzungskategorien (informativ)
Beispielberechnung (informativ)

Aufzugs-Parameter
Daten, die durch Messung, Simulation oder Berechnung ermittelt wurden
Daten aus Tabellen
Berechnung
Aufzug entspricht Klasse B

Formelzeichen (informativ)
Literaturhinweise
Literaturhinweise (informativ)

Norm bestellen

Die Norm kann unter folgendem Link bestellt werden.

Weitere Informationen

Stichworte
2024, DIN EN ISO 25475-2, Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen

TRBS 3121
Betrieb von Aufzugsanlagen

Übersicht | Regel herunterladen | Inhalt | Weitere Informationen

Übersicht

Diese Technische Regel gilt für Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Es werden sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen festgelegt, die bei der sicheren Nutzung von Aufzugsanlagen zu beachten sind, um den Bestimmungen der BetrSichV zu entsprechen.

Die TRBS 3121 präzisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Sofern die Technischen Regeln befolgt werden, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die relevanten Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine alternative Lösung, ist sicherzustellen, dass mindestens ein gleichwertiges Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter gewährleistet wird.

Die aktuell gültige technische Regel für Betriebssicherheit 3121:2018-10-10 ist im Oktober 2018 in Kraft getreten.

Regel herunterladen

TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen (PDF)

Inhalt

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Pflichten des Arbeitgebers

Anhang 1 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen- und Lasten-
aufzügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV

Anhang 2 Empfehlungen gemäß § 21 Absatz 6 Nummer 2 BetrSichV für die nach
dem Stand der Technik sichere Verwendung von Personen-Umlaufauf-
zügen gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe c BetrSichV

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, TRBS 3121, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Aufzugswärter)

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | ReferentenAnmeldung | Teilnehmerstimmen | Weitere Informationen

Das Seminar informiert Betreiber von Aufzugsanlagen über die Sicherheitsanforderungen gemäß TRBS 3121 sowie über den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und die erforderlichen Maßnahmen zur Personenbefreiung.

Seminareinladung

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025 – 2026

Das Seminar dauert einen Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 15. Dezember 2025 – Online-Seminar – wenige freie Plätze
  • 23. Februar 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 13. Mai 2026 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 05. Februar 2026 – Frankfurt – freie Plätze
    Das Spenerhaus Tagungshotel | Dominikanergasse 5 | 60311 Frankfurt am Main
  • 12. März 2026 – München – freie Plätze
    Premier Inn München City Ost | Kronstadter Straße 6-8 | 81677 München
  • 28. April 2026 – Hamburg – freie Plätze
    Hotel Panorama | Billstedter Hauptstraße 44-48 | 22111 Hamburg

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
inkl. Seminar, Unterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen, Prüfung und Sachkundenachweis.

Seminarbeschreibung

Aufzugsanlagen werden als potenziell gefährliche Anlagen betrachtet und unterliegen daher einer Überwachungspflicht. Der Betreiber hat die Verantwortung, die Aufzugsanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, regelmäßige Überwachungen durchzuführen und erforderliche Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten unverzüglich einzuleiten. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen müssen getroffen werden.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass Notrufe aus den Aufzugskabinen angemessen und zeitnah behandelt werden und dass eine sichere Befreiung der Personen erfolgt. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass der Betreiber mindestens eine „Beauftragte Person für Aufzüge“ benennt, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zu gewährleisten.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die Aufgaben einer Beauftragen Person, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Aufzugsanlagen zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies dient dem Schutz der Nutzer und der Vermeidung von Unfällen. Mögliche Sicherheitsrisiken sollen identifizieren werden und geeignete Maßnahmen zur Behebung von Mängeln ergriffen werden. Die Teilnehmer erlernen die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen und das technische Fachwissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen. Zudem erlangen Sie die Fachkunde, um Personenbefreiungsmaßnahmen sachgerecht einzuleiten und durchzuführen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung das qualifizierte DGWZ-Zertifikat „Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Hinweis: Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung).

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 1 VDSI-Punkt im Arbeitsschutz anerkannt.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Betreiber von Aufzugsanlagen,
  • Mitarbeiter aus dem Facility Management,
  • Hausmeister, Haustechnisches Personal, Hausverwaltungen,
  • Mitarbeiter von Wartungsunternehmen, Feuerwehren und öffentlichen Einrichtungen,
  • Betriebsschlosser, -techniker, – elektriker,
  • Instandhaltungs- und Servicepersonal,
  • Mitarbeiter in Vertrieb, Planung und Konstruktion,
  • Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar gibt es keine besonderen Voraussetzungen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Vorschriften und Normen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3), Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3121 und 2181
  • Betrieb einer Aufzugsanlage
  • Grundlagen der Aufzugstechnik, Seilaufzug, Hydraulikaufzug
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers und der beauftragten Person
  • Aufbau und Funktion von Sicherheitseinrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen bei der Aufzugskonstruktion
  • Unfallgefahren
  • Personenbefreiung
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nezha Ezzouine ist Ingenieurin für Aufzugstechnik und Geschäftsführerin von EZ Ingenieurbüro. Sie betreut Aufzugsanlagen von der Planung bis zum Bau und Management.
  • Frank Rothe ist Maschinenbauingenieur und Kundendienstleiter, Leitung Modernisierung und Service bei Brosch Standardlift GmbH.
  • Dennis Weiskamp ist Elektrotechnikermeister und Geschäftsführer der Sobbe GmbH Aufzüge.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Online-Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar: Wandhydranten - Befähigte Person zur Prüfung nach DIN-EN-671-3 Seminar Aufzugsanlagen – Beauftragte Person – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Großer Wissenszuwachs mit einfachen Worten vermittelt. Sehr verständlich und eingängig. Es wird angemessen auf Gefahren und Risiken hingewiesen.“
    Magnus Lobentanzer, B&O Service Hessen GmbH
  • „Das Seminar war sehr informativ, hat mir geholfen mein Wissen aufzufrischen sowie zu befestigen. Besonders hat mir die Infrastruktur gefallen ( Anfahrt, Seminarraum).“
    Jens Wuttke, Stadt Leipzig, Museum der bildenden Künste

Weitere Informationen

Stichworte
Aufzug, Fahrstuhl, Aufzugsganlagen, Aufzugswart, Aufzugswärter, Aufzugsnotruf, Personenbefreiung, TRBS 3121, DIN EN 81, DGUV Information 209-053, Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Technische Regel für Betriebssicherheit, Beauftragte Person, Seminar, 2025, 2026

Wie gefällt Ihnen diese Seite?

3.7