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Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

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Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen

Vor der Planung oder Modernisierung neuer Aufzüge steht die Bedarfserhebung. Bei komplexen Aufzugsanlagen beispielsweise in Krankenhäusern kann sich eine genauere Betrachtung bis in die Betriebsorganisationsplanung erstrecken. Die Verbindung gelenkter Prozesse mit einer durchdachten Fördertechnik führt zu passgenau gesteuerten Aufzugsanlagen, deren Betrieb auch langfristig wirtschaftlich ist.

Bei der Bewirtschaftung aller gewerblich genutzten Aufzugsanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen vor. Sie können den Anstoß für eine Nutzwertbetrachtung oder bei sanierungsbedürftigen Aufzugsanlagen für eine Modernisierung geben.

Autor: Eduard Eberling, Bereichsleiter Aufzugsplanung, Fact Gruppe

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