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Belüftung und Entrauchung im Aufzugsschacht

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt eine immer dichtere Gebäudehülle vor, um den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu senken. In diesem Zusammenhang werden Planer und Architekten immer wieder vor die Anforderung gestellt, die technisch notwendigen Öffnungen so auszuführen, dass die EnEV eingehalten wird.

Gerade beim Aufzugsschacht und der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnung zur Entrauchung und Belüftung gibt es noch immer verschiedene Herangehensweisen die leider nicht immer mit den gültigen Normen und Richtlinien vereinbar sind. Zum Beispiel wird teilweise beim Blower Door Test die Öffnung vom Aufzugsschacht temporär abgedichtet und nach dem Test wieder geöffnet oder die Öffnung vom Aufzugsschacht ins Freie wird komplett weggelassen. Beim Weglassen der Öffnung wird hier leider vergessen, dass der Schacht nicht nur entraucht, sondern auch belüftet werden muss. Durch die fehlende Öffnung im Schachtkopf findet keine ausreichende Lüftung der Kabine im Störungsfall des Aufzuges statt. Dies hat zur Folge, dass die CO2-Konzentration in der Kabine schon innerhalb der ersten zehn Minuten gesundheitsgefährdende Ausmaße erreichen kann.

Durch den Einsatz moderner Systeme zur kontrollierten Entrauchung und Belüftung von Aufzugsschächten können die Sorgen der Architekten und Planer einfach gelöst werden. Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung sind so konzipiert, dass die Öffnung mit einem Lamellenfenster oder einer Jalousieklappe temporär verschlossen wird und somit der unkontrollierte Verlust von Heiz- und Klimaenergie entscheidend reduziert wird.

Die Systeme sind so ausgelegt, dass mittels Rauchdetektoren, Temperatursensoren oder der direkten Kommunikation mit der Aufzugssteuerung der Bedarf zum Öffnen des Fensters individuell ermittelt wird. Besonders zu beachten ist, dass neben der Entrauchung ein Öffnen des Fensters im Störungsfall des Aufzuges sichergestellt ist. Nur so erfolgt ein Luftaustausch in der Kabine und die Personen werden geschützt.

Der Einsatz von herkömmlichen Lichtkuppeln ist nicht möglich, denn auch bei Regen muss das Fenster geöffnet werden können ohne das Wasser in den Schacht dringt. (lw) www.dgwz.de/aufzugsschachtentrauchung

Autor: Lars Walter (lw), Geschäftsführer, B.A.S.E. Gebäudetechnik GmbH

Weiterführende Informationen

Aufzugsschachtentrauchung, Entrauchung, Lüftung, Belüftung, Energieeinsparverordnung, EnEV, Aufzug, Energieverbrauch

Sicherheit und Komfort für Aufzüge

Moderner Aufzug nach DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50Beim Bau von Aufzugsanlagen müssen zukünftig höhere Anforderungen beachtet werden. Die Sicherheitsstandards für Personen- und Lastenaufzüge werden durch die neuen Normen DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50 erhöht und der Komfort für die Nutzer gesteigert.

Die Normenreihe DIN EN 81 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Anfang 2015 sind zwei neue Normen der Reihe in Kraft getreten und werden nach der Übergangsfrist zum 1. September 2017 verbindlich. Die DIN EN 81-20:2014-11 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2015-02 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Bei Aufzugsanlagen muss nun mehr Platz durch größere Schutzräume in Schachtkopf und Schachtgrube eingeplant werden, möglichst ohne Schachtabmessungen zu vergrößern. In der Kabine ist eine hellere Beleuchtung gefordert und Aufzugstüren haben größere Kräfte als bisher auszuhalten. Bei Glastüren soll die Gefahr verringert werden, dass Kinderhände eingeklemmt werden. Alle Aufzüge müssen mit Lichtgittern an den Türen ausgestattet werden und eine gute Haltegenauigkeit erreichen. (gs) www.dgwz.de/din-en-81

Autor: Dr. Gerhard Schiffner (gs), Head of Codes & Safety, ThyssenKrupp Elevator AG

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