Schlagwortarchiv für: Aufzüge

Die Zukunft der Aufzugstechnik ist digital

Die Digitalisierung im Aufzugsmarkt schreitet kontinuierlich voran, eröffnet neue Chancen, aber auch Risiken und bringt neue Geschäftsmodelle hervor, die durchaus das Potential haben, Althergebrachtes zu verdrängen. Diese Entwicklung hat sich auch im April 2022 auf der Interlift in Augsburg, einer der weltweit bedeutendsten Messen im Aufzugsbau, bestätigt.

Building Information Modeling (BIM) ist mittlerweile im Aufzugbau fester Bestandteil geworden. So kommunizieren Aufzüge und Serviceroboter miteinander, um letzteren auch die vertikale Gebäudedimension zu eröffnen.

Industrial Internet of Things (IIot) für Aufzüge beschränkt sich nicht mehr nur auf Monitoringfunktionen, die auch mit der Fernanbindung einer Steuerung zu erreichen wären. Stattdessen sind inzwischen raffinierte Konzepte etabliert, die, gepaart mit künstlicher Intelligenz, dem Ziel der zustandsorientierten Instandhaltung (Predictive Maintenance) über tatsächliche Verschleißerkennung an Komponenten schon sehr nah kommen. Darauf stützen sich neue Aufzug-Managementkonzepte, die den Betreibern ungeahnte Anlagenverfügbarkeit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz versprechen.

Die eigentlich recht konservative Aufzugbranche hat sich in Sachen Digitalisierung zu einem sehr agilen Marktumfeld entwickelt. Für alle Beteiligten gilt es nun die zukunftsweisenden und ausbaufähigen Lösungen zu identifizieren und nutzbar zu machen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

Weitere Informationen

VDI 3810 Blatt 6:2022-01: Pflichten beim Betreiben von Aufzügen

Betreiberpflichten für Aufzüge

Die Richtlinienreihe VDI 3810 legt die Anforderungen fest, die für das sachgerechte und professionelle Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen gelten. Blatt 6 der Reihe benennt die Pflichten beim Betreiben von Aufzügen. Sie gilt für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Aufzügen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wonach Aufzüge sicher und ordnungsgemäß betrieben werden müssen. Das setzt eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandsetzung voraus, um insbesondere Personenschäden zu vermeiden.

Als überwachungsbedürftige Aufzüge gelten Personen- und Lastenaufzüge und Autoaufzüge nach Aufzugrichtlinie, und Aufzüge nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie, darunter insbesondere Güteraufzüge mit Personentransport, Plattformaufzüge und Treppenschrägaufzüge, sowie Aufzüge, welche vor dem Inkrafttreten der Aufzug- und Maschinenrichtlinie gefertigt wurden. Insgesamt gibt es rund 675.000 Aufzüge in Deutschland.

VDI 3810 Blatt 6 informiert Arbeitgeber und Dienstleistende sowie Eigentümer und weitere Verantwortliche im Zusammenhang mit dem Aufzugbetrieb über die verschiedenen Aspekte beim Betreiben von Aufzügen: Risikoanalyse und Prüfung- und Wartungsintervalle, Aufsichtspflichten und Notrufsysteme und anzeigepflichtige Ereignisse. Die Richtlinie enthält auch die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die darin enthaltenen Dokumente.

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Hinweise dienen auch dem Einhalten der Arbeitgeberverantwortung und der Betreiberpflichten. Gesichtspunkte der Sicherheit und des Arbeit- und Umweltschutzes sind ebenfalls abgedeckt. Wirtschaftliche Faktoren werden mit einbezogen, für diese siehe auch VDI 4707.

Weitere Informationen

Vor Hackerangriffen schützen

Vor Hackerangriffen schützen

Moderne Aufzüge können Gegenstand von Hackerangriffen werden. Die Aufzüge werden durch Sensoren überwacht und sind per Internet oder Mobiltelefonnetz mit der Außenwelt verbunden. Wartungsfirmen überwachen online, ob der Aufzug ordnungsgemäß funktioniert und starten die Software bei technischen Problemen über das Internet neu.

Diesen Weg können auch Cyberkriminelle nutzen, um sich Zugang zum System zu verschaffen oder den Aufzug von außen zu steuern. Im schlimmsten Fall könnte auf die gesamte technische Gebäudeausrüstung zugegriffen werden. Daher sollten Aufzugsanlagen von der Haustechnik abgekoppelt sein und in das Sicherheitskonzept des Betreibers integriert werden.

Autor: Ulf Theike, Chief Digital Officer in der Geschäftsführung, TÜV NORD Systems

Weitere Informationen

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung von Aufzügen

Vor der Planung oder Modernisierung neuer Aufzüge steht die Bedarfserhebung. Bei komplexen Aufzugsanlagen beispielsweise in Krankenhäusern kann sich eine genauere Betrachtung bis in die Betriebsorganisationsplanung erstrecken. Die Verbindung gelenkter Prozesse mit einer durchdachten Fördertechnik führt zu passgenau gesteuerten Aufzugsanlagen, deren Betrieb auch langfristig wirtschaftlich ist.

Bei der Bewirtschaftung aller gewerblich genutzten Aufzugsanlagen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen vor. Sie können den Anstoß für eine Nutzwertbetrachtung oder bei sanierungsbedürftigen Aufzugsanlagen für eine Modernisierung geben.

Autor: Eduard Eberling, Bereichsleiter Aufzugsplanung, Fact Gruppe

Weitere Informationen

Aufzugnotruf – Pflicht zur Nachrüstung bis Ende 2020

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2020-04 vom 3. September 2020

Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Basis hierfür ist die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die seit 2015 festlegt, dass sowohl bestehende als auch neuinstallierte Aufzüge ab dem 1. Januar 2021 über Fernnotruf-Systeme verfügen müssen. Darunter fallen Anlagen, die Personen befördern, sowie Plattformlifte oder Befahranlagen mit über drei Metern Förderhöhe, wenn darin Personen eingeschlossen werden können.

Aufzüge mit Notglocke, Klingel oder sonstigen „Notruf“-Lösungen sind somit nicht mehr zulässig. Über das Zweiwege-Kommunikationssystem können Personen im Aufzug rund um die Uhr eine Sprechverbindung zu einem Notdienst bzw. einer Notrufzentrale herstellen. Die Kommunikation ist dann in beide Richtungen möglich. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden.

Bestehende Anlagen können in der Regel bereits mit relativ einfachen Mitteln nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einer Gegensprechanlage oder einem fest angebrachten Telefon. Die technische Basis bieten häufig GSM-Mobilfunk-Geräte. Das jeweilige Serviceunternehmen stellt dabei auch die SIM-Karte, so dass für den Betreiber eine Anschlusskoordination entfällt und keine monatlichen Telefonrechnungen zu bearbeiten sind. Damit erfüllen Betreiber die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere Personenbefreiung. Die genauen Anforderungen an das Zweiwege-Kommunikationssystem und den Notruf sind in den TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ unter Ziffer 3.4.3 verzeichnet.

1.695 Zeichen (mit Leerzeichen), zur freien Verwendung, Beleg erbeten

Über die DGWZ

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Ilka Klein
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

Tweet-Vorschlag
Bis zum 31. Dezember 2020 muss jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. #Aufzugnotruf www.dgwz.de/aufzugnotruf

Download
www.dgwz.de/aufzugnotruf-nachruestung-bis-2020

  • Pressemitteilung: Nr. 2020-04 (PDF)
  • Bild: Aufzugnotruf-Nachruestung-nach-BetrSichV.jpg

    Bildquelle: Schneider Intercom
    Bildunterschrift: Ab 2021 müssen alle Personenaufzüge nach BetrSichV über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/aufzugnotruf

Neu oder sanieren?

Modernisierungsansätze reichen vom klassischen Austausch einzelner Komponenten über modulare Ersatzlösungen bis hin zum Ersatz des gesamten Aufzugssystems. Die Lösungsvarianten müssen projektbezogen betrachtet und auf den Betreiber individuell zugeschnitten werden. Wichtige Aspekte wie Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Fachplaner und Aufzugsfirmen tendieren daher vermehrt zu einer kundenspezifischen Modernisierungslösung. Diese wird auf der Basis einer fachkundigen Begutachtung der Bestandsanlage unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen (BetrSichV) und der Einhaltung eines sicheren Betriebszustandes entwickelt.

Autor: Markus Heilemann, Technischer Leiter, LiftEquip GmbH Elevator Components

Weitere Informationen:

Vorausschauende Instandhaltung von Aufzügen

Im Gegensatz zur Präventiven Instandhaltung basiert bei Aufzügen die Vorausschauende Instandhaltung, engl. Predictive Maintenance (PdM), nicht auf Zeitintervallen, Betriebsstunden-, Tür- und Fahrtzählern. Stattdessen werden durch eine Verschleißüberwachung voraussehbare Defekte verhindert, Ausfallzeiten planbar und damit die Anlagenverfügbarkeit erhöht. Das verringert die Unterhaltungskosten.

Die Diskussion um das Internet der Dinge lenkt den Fokus auf die Vorausschauende Instandhaltung von komplexen Maschinen, zu denen auch Aufzüge gehören. Wie so oft gibt es eine gute Portion Hype und Optimismus auf Seiten der Technologieexperten und Skepsis bzw. sogar Widerstand von Wartungsorganisationen und erfahrenen Technikern. Dieser Widerstand lässt sich gut nachvollziehen, wird die aktuellen Entwicklungen am Aufzugsmarkt aber nicht aufhalten.

Ein gesundes Maß an Skepsis ist dennoch angebracht. Für komplexe Maschinen wie Aufzüge ist es heute noch nicht möglich, einfach Gigabyte an Mess- und Steuerungsdaten in die Cloud zu übertragen und auf die Magie der Künstlichen Intelligenz (KI) zu setzen, in der Hoffnung, dass daraus sinnvolle Wartungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Die Steuerungen der Maschinen über das Internet an eine Cloud anzubinden, ist nicht weit entfernt von der bereits vor mehr als 20 Jahren praktizierten Datenfernübertragung für Aufzugsteuerungen. Diese Methode ermöglicht im Wesentlichen nur eine Präventive Instandhaltung und beschränkt sich mangels offener Protokolle auf die Aufzugsteuerungen eines Herstellers. Die Anbindung der Aufzugsteuerung an die Cloud bietet nicht mehr Informationen über den Aufzug als sie auch dem Techniker vor Ort vorliegen. Natürlich ist der Zugriff, die Verwaltung und die Verknüpfung mit Supportdokumenten aber viel komfortabler. Eine Vorausschauende Instandhaltung mit all ihren Vorteilen ist dies aber noch nicht.

Nur wenn das Domänenwissen um Aufzüge, das messtechnische Wissen und das Wissen von Datenanalysten um Algorithmen und Statistik zusammengebracht werden, wird eine effiziente, wirtschaftliche und vor allen Dingen funktionsfähige Lösung geschaffen.

Autor: Tim Ebeling, Geschäftsführer, Henning GmbH & Co. KG

Weitere Informationen:

Neue TRBS 3121 für Betrieb von Aufzügen

Seit Oktober 2018 regelt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 die Pflichten des Arbeitgebers für den Betrieb von Aufzügen.

Weitere Informationen:

Schlagwortarchiv für: Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Normen und Richtlinien für Aufzüge

Einführung | Normen und Vorschriften | Normen kaufen | Weitere Informationen | Stichwörter

Einführung

Die Normen und Richtlinien, die beim Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung von Aufzügen zu beachten sind, werden regelmäßig vom Gesetzgeber überarbeitet und teils neu erstellt. Die aktuell gültige Normenreihe ist die DIN EN 81-20/50.

Die Normenreihe DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“. Die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“ definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt vor, welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Die neuen Normen ersetzen die EN 81-1 und EN 81-2.

Normen und Vorschriften

Normenreihe DIN EN 81-20/50

  • DIN EN 13015 – Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • DIN EN 81-1/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-2/2 – Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
  • DIN EN 81-20 – Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 – Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-28 – Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-58 – Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
  • DIN EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
  • DIN EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 81-72 – Feuerwehraufzüge
  • DIN EN 81-80 – Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge

Europäische Richtlinien

  • RL 2014/33/EU – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  • RL 2006/42/EG – Richtlinie des europäischen Parlamentes und Rates über Maschinen

VDI – Vorschriften

  • VDI 2566 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum
  • VDI 3810 – Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Aufzüge
  • VDI 4707 – Aufzüge – Energieeffizienz
  • VDI/VDMA 4705 – Aufzüge Notrufmanagement

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 1121 – Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
  • TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2181 – Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenauf-nahmemitteln
  • TRBS 3121 – Betrieb von Aufzugsanlagen

Weitere Gesetze

Normen kaufen

Weitere Informationen

Stichwörter

DIN EN 81-20/50, Aufzüge, Normen, Normenreihe, Vorschriften, Technische Regeln