Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
Am 16. Februar 2017 ist die Fortbildungs- und Praktikumsordnung der Architektenkammer Berlin in Kraft getreten. Damit haben nun auch die Architekten in Berlin ein Punktesystem für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und den Nachweis ihrer Fortbildungen. Mitglieder von Architekten- und Ingenieurkammern sind zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Nachweis und Verantwortung für die Fortbildung ist von den Kammern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ein bundeseinheitlicher Kriterienkatalog zur Fortbildungsanerkennung existiert nicht. Gefordert wird vielmehr ein Themen- und Fachbezug mit hinreichender „wissenschaftlicher Tiefe“ oder „praktischer Relevanz“.
Neben den Kammern vergibt auch der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) Weiterbildungspunkte mit den Themenschwerpunkten Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz sowie Managementsysteme und Security. Abhängig von Dauer, Inhalt und Themenspektrum werden ein bis vier VDSI-Punkte vergeben. Die Anerkennung muss vorab vom Veranstalter beantragt werden.
Autor: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Weitere Informationen
- Aus- und Fortbildung der Architektenkammer Berlin
- Fortbildungs- und Praktikumsordnung der Architektenkammer Berlin vom 24. November 2016 (in Kraft getreten am 16. Februar 2018)
- VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.
- Planerbrief 17 – September-Oktober 2018
- Planerbrief – Übersicht