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Neues Datenschutzrecht als Chance nutzen

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Unternehmen bleibt somit noch sechs Monate Zeit, um sich auf die Anforderungen der neuen Datenschutzrichtlinie vorzubereiten. Die damit verbundene Unternehmensanalyse kann Chancen und Wettbewerbsvorteile bieten.

Eine der wesentlichen Änderungen der EU-DSGVO gegenüber des bisher gültigen Bundesdatenschutzgesetzes ist die signifikante Anhebung der Bußgelder für den Fall eines Verstoßes. Grobe Verstöße werden dann mit bis zu 20 Millionen Euro bzw. vier Prozent des Jahresumsatzes geahndet. Hiervon sind auch KMU nicht ausgenommen. Auch sie müssen die erweiterten Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten respektieren und ihre Dokumentationspflichten erfüllen. Eine strukturierte Erfassung aller datenschutzrelevanten Prozesse im Unternehmen ist dabei unabdingbar. Auf Basis dieser Analyse lassen sich Prozessoptimierungen erarbeiten und Potenziale zur Nutzung der Daten für Big-Data-Analysen und Smart Services identifizieren. So kann die EU-DSGVO zum Anlass genommen werden, um ein Unternehmen in Richtung Digitalisierung weiterzuentwickeln.

Autor: Nicolas Fähnrich, Identitätsmanagement, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

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