Schlagwortarchiv für: Arbeitsstättenverordnung

Das richtige Licht im Homeoffice

Das richtige Licht im Homeoffice

Das Homeoffice wird auch nach der Pandemie die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen prägen. Neben ergonomisch geeigneten Büromöbeln spielt die Beleuchtung eine wichtige Rolle. So eignen sich für das Arbeitszimmer Deckenleuchten oder Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten. Morgens fördert helles, kühles Licht mit hohen Blauanteilen (mind. 5.300 Kelvin) die Konzentration. Zur Entspannung am Abend wird das Licht rötlicher und gedämpfter (z. B. 2.700 Kelvin). Die Grundbeleuchtung sollte zu starke Kontraste von Arbeitsplatz und Umgebung vermeiden, das schont die Augen.

Bei ständiger Heimarbeit verlangt der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung und DIN EN 12464, Teil 1). Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte am Arbeitsplatz zum Einsatz. In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Als Faustformel gilt für den Leuchtenkauf: etwa 1.000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Verordnung über Arbeitsstätten (Volltext bei Juris)

Inhalt

§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
§ 5 Nichtraucherschutz
§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
§ 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

Weiterführende Informationen

Stichworte

  • Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstätte, Verordnung, Gesetz, ArbStättV

Arbeitsstättenverordnung