Schlagwortarchiv für: Arbeitsstättenverordnung

Neue ASR A2.3 erschienen

Änderungen der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ veröffentlicht

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2024-24

Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf die Fassung von März 2022.

Die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen wurden präzisiert. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinisch genutzten Bereichen.

Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen und der gesamte Text wurde redaktionell überarbeitet.

Neben der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ wurden auch Änderungen an den ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ sowie an der ASR A4.4 „Unterkünfte“ vorgenommen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
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Schlagworte
ASR, A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsleitsysteme, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheit, Technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrichtlinie

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Im November 2024 sind Änderungen an der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen.
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Pressemitteilung: PM-2024-24-Aenderungen-ASR-A2.3-Fluchtwege-Notausgaenge.pdf (PDF)

Neue ASR A2.3 erschienen

Bild: ASR-A2-3-Fluchtwege-Notausgaenge-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: Im November 2024 traten Änderungen der ASR in Kraft.

Weiterführende Informationen
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Neue ASR A2.3 erschienen

Neue ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ erschienen

Im November 2024 wurden Änderungen an den ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume“ und ASR A4.4 „Unterkünfte“ veröffentlicht.

Die Neufassung der ASR A2.3 trat im März 2022 in Kraft. Die Änderungen von November 2024 beziehen sich auf diese Fassung. Betroffen sind die Regelungen zu dynamischen optischen Sicherheitsleitsystemen, die präzisiert wurden. Abschnitt 9 erhielt eine formale Überarbeitung der Struktur und wurde um spezifische Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergänzt, die technisch bedingt mit netzersatzfähigen Anlagen auf Verbrennungsmotorbasis betrieben werden, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen. Die Übergangsregelung für bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wurde auf Gebäude beschränkt, deren Bau bis zum 30. April 2025 abgeschlossen ist oder deren Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde. Außerdem wurden zwei zusätzliche Normen in die Literaturhinweise aufgenommen, um die fachlichen Änderungen zu unterstützen. Ferner wurden im gesamten Text redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und bieten praktische Orientierung für die Gestaltung und den Betrieb von Arbeitsplätzen. Sie definieren verbindliche Mindeststandards für Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz. Durch die ASR erhalten Unternehmen klare Leitlinien, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und praxisgerecht umzusetzen, und tragen so aktiv zur Schaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsumgebungen bei. Die Verantwortung für die ASR liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) für Erarbeitung und Aktualisierung der ASR zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgt schließlich für die Bekanntmachung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Das richtige Licht im Homeoffice

Das richtige Licht im Homeoffice

Das Homeoffice wird auch nach der Pandemie die Arbeitsorganisation vieler Unternehmen prägen. Neben ergonomisch geeigneten Büromöbeln spielt die Beleuchtung eine wichtige Rolle. So eignen sich für das Arbeitszimmer Deckenleuchten oder Stehleuchten, die nach dem Prinzip des Human Centric Lighting (HCL) arbeiten. Morgens fördert helles, kühles Licht mit hohen Blauanteilen (mind. 5.300 Kelvin) die Konzentration. Zur Entspannung am Abend wird das Licht rötlicher und gedämpfter (z. B. 2.700 Kelvin). Die Grundbeleuchtung sollte zu starke Kontraste von Arbeitsplatz und Umgebung vermeiden, das schont die Augen.

Bei ständiger Heimarbeit verlangt der Gesetzgeber ähnliche Bedingungen wie im Büro (Arbeitsstättenverordnung und DIN EN 12464, Teil 1). Für Leseaufgaben fordert die Norm eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Dafür kommt eine verstellbare Schreibtischleuchte am Arbeitsplatz zum Einsatz. In der direkten Umgebung setzt die Norm noch 300 Lux an. Als Faustformel gilt für den Leuchtenkauf: etwa 1.000 Lumen für Schreibtischleuchten und für die angrenzende Umgebung ca. 600 Lumen. LED-Leuchten mit HCL-Funktion haben deutlich mehr Lumen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Schlagwortarchiv für: Arbeitsstättenverordnung

Seminar Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore - Befähigte Person zur Prüfung

Übersicht zu kraftbetätigten Fenstern, Türen, Tore

Übersicht zu Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

EinführungNormen und Vorschriften | Publikationen | Weitere Informationen

Einführung

Bei Kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren handelt es sich um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel durch den Antrieb eines Motors bewegt werden können. Der Antrieb von kraftbetätigten Einrichtungen ermöglicht es, Fenster, Türen und Tore bedarfsgerecht zu steuern und auch schwere und große Flügel zu öffnen und zu schließen. Aufgrund ihres erhöhten Bedienkomforts kommen Kraftbetätigte Fenster, Türen und Toren an vielen verschiedenen Orten zum Einsatz, wie beispielsweise im Gesundheitssektor, in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in öffentlichen Gebäuden. Dort gewährleisten Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore einen effizienten und sicheren Betrieb und tragen zusätzlich zur Barrierefreiheit bei.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Kraftbetätigten Türen und Toren:

  • Drehflügeltür
  • Pendeltor
  • Falttor
  • Schiebetor
  • Hub-/Senktor
  • Sektionaltor (Deckengliedertor)
  • Rolltor
  • Kipptor
  • Faltkipptor
  • Schranke

Normen und Vorschriften

Für Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gelten eine Reihe von technischen Normen und rechtlichen Vorschriften:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichworte
kraftbetätigte Türen, Tore, Fenster, Türsysteme, Türanlagen, Drehflügeltüren, Schiebetüren, Faltflügeltüren, Karusseltüren, Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Schiebetore, Fensterflügel, Kippfenster, Klappfenster, Drehfenster, Fensterantriebe, Prüfung, Wiederholungsprüfung, Überprüfung, ASR A 1.7, ASR A 1.6, Arbeitsstättenregeln, Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, DIN EN 12635, DIN EN 16005, DIN EN 12453, DIN EN 13241, DIN EN 12604, Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, DGUV Information, 208-022, 208-026, 208-014, 308-006

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Übersicht

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten

Einleitung | Inhalt | Volltext | Weitere Informationen

Einleitung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Gestaltung und dem Betrieb von Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV) regelt im Sinne des Arbeitsschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Arbeitsstätten. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Räumlichkeiten und Arbeitsumgebungen sicherzustellen, in denen sie ihre Tätigkeiten ausüben. Dabei berücksichtigt die Verordnung sowohl bauliche und technische Aspekte als auch soziale und organisatorische Maßnahmen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung ist die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber verpflichtet, Risiken in Arbeitsstätten systematisch zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei orientiert sich die Verordnung am Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene, um eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Zusätzlich enthält sie konkrete Mindestanforderungen für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Sanitärräumen und sozialen Einrichtungen.

Die Arbeitsstättenverordnung basiert auf der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie 89/654/EWG und wurde im Laufe der Jahre mehrfach an aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen angepasst. Die zuletzt überarbeitete Fassung trat am 3. Dezember 2016 in Kraft und trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Arbeitsstätten“. Der Kurztitel „Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV“ wurde beibehalten.

Inhalt

§ 1 Ziel, Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
§ 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
§ 5 Nichtraucherschutz
§ 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
§ 7 Ausschuss für Arbeitsstätten
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

Volltext der Arbeitsstättenverordnung

Volltext der Arbeitsstättenverordnung als PDF-Datei zum Herunterladen:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – PDF

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Stichworte
Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, Arbeitsstätte, Verordnung

Neue ASR A2.3 erschienen

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

Technische Regel für Arbeitssttätten (ASR), Arbeitstättenregel
Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

ASR A2.3 Fluchtwege und NotausgängeASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge (PDF)

Weitere Informationen

Stichworte
ASR, A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Arbeitssicherheit, Arbeitsstättenverordnung, Technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenrichtlinie