Sichere Lagerung von Lösungsmitteln
Lösungsmittel sind Gefahrstoffe, die in der Regel brennbar und flüchtig sind. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen für die Lagerung zu treffen, die überwiegend durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 vorgegeben werden.
Bei Säuren oder Laugen ist beispielsweise auf die Medienbeständigkeit der Auffangwanne zu achten. Bei entzündbaren Medien sind gesetzliche Brandschutzvorschriften zu berücksichtigen. Liegt eine explosionsfähige Atmosphäre vor, ist die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU einzuhalten. Sollen verschiedene Medien gelagert werden, sind die Zusammenlagerungsvorschriften gemäß TRGS 510 zu beachten.
Autorin: Maren Matzeik, Marketing Managerin Engineered Solutions, Denios Direct GmbH
Weitere Informationen
- TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA)
- ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- Whitepaper „Gefahrstofflager richtig planen“, Denios SE
- Übersicht zu Gefahrstofflagerung
- Übersicht zu Arbeitsschutz
- Planerbrief 39 – Januar-Februar 2023
- Planerbrief – Übersicht