Schlagwortarchiv für: Arbeitsschutz

DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2026-03
vom 22. Januar 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet ihr gesamtes Seminarangebot mit Schwerpunkten auf der technischen Gebäudeausrüstung, Persönlichkeitsentwicklung sowie der Betriebs- und Arbeitssicherheit ab sofort auch als Inhouse-Seminare an.

Im Rahmen der Inhouse-Seminare übernimmt die DGWZ die fachliche und organisatorische Leitung, während die Auftraggeber über den Zeitpunkt, den Ort sowie die spezifischen inhaltlichen Schwerpunkte entscheiden. Die Inhalte werden dabei auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter abgestimmt.

Die Durchführung der Veranstaltungen orientiert sich an den etablierten Standards der DGWZ. Dies schließt die Bereitstellung von Fachreferenten, die Erarbeitung der Seminarunterlagen sowie die Ausstellung von Abschluss-Zertifikaten ein. Sofern gesetzliche Prüfungen für die Teilnehmer erforderlich sind, werden diese ebenfalls direkt am Schulungsort abgenommen. Die organisatorische Vorbereitung, die Abstimmung mit den Referenten sowie die Information der Teilnehmer vorab werden durch die DGWZ koordiniert.

Die Durchführung von Seminaren innerhalb des eigenen Betriebes wirkt sich auf die logistische Planung aus, da Reiseaufwand und Übernachtungskosten entfallen. Zudem ermöglicht dieses Format einen einheitlichen Wissensstand innerhalb einer Belegschaft oder Abteilung, da die Mitarbeiter die Lehrinhalte gemeinsam erarbeiten. Nach Abschluss des Seminars stellt die DGWZ zusätzliche Unterlagen zur Nachbereitung bereit, und die Referenten stehen für fachliche Rückfragen zur Verfügung.

Unternehmen haben die Möglichkeit, individuelle Anfragen zu spezifischen Themen oder aus dem bestehenden Portfolio zu stellen. Nach Übermittlung der Rahmendaten, wie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und dem gewünschten Zeitraum, erstellt die DGWZ ein entsprechendes Angebot. Weitere Informationen zu Inhouse-Seminaren der DGWZ finden Sie unter https://www.dgwz.de/inhouse. Als Ansprechpartner für die Abstimmung und Beratung steht Herr Johannes Dressler telefonisch unter 06172 98185-85 oder per E-Mail unter inhouse@dgwz.de zur Verfügung.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 12061348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
www.dgwz.de/presse

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an. www.dgwz.de/inhouse-seminare-pm

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DGWZ bietet ab sofort Inhouse-Seminare an

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Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/inhouse

Neues Seminarprogramm 2026

Neues Seminarprogramm 2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2026 veröffentlicht. Sie bietet bundesweit 450 Online- und Präsenz-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Zusätzlich umfasst das Programm zehn weitere Themen zur Persönlichkeitsentwicklung. Neu aufgenommen wurden die Seminare „Kipp- und Absetzbehälter – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 214-016 und 214-017“, „Flurförderzeuge – Befähte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68“ und „Fettabscheider – Sachkunde nach DIN 4040-100“. Die DGWZ bietet ein breites Spektrum produkt- und herstellerneutraler Seminare für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter, verantwortliche Personen, Fachkräfte haustechnischer Abteilungen, Führungskräfte sowie Projektmanager und Mitarbeiter. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten mit Praxisbezug geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Arbeitsschutz: Gesunde Luft in der Industrie

Arbeitsschutz: Gesunde Luft in der Industrie

Am neuen Standort der Firma Pfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbH wurde der Arbeitsschutz von Beginn an konsequent in die Gebäudeplanung integriert. Von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Absaugsysteme vergingen rund acht Monate.

Für zwei Hallen wurde ein umfassendes Absaugsystem installiert, das punktuelle Erfassung und zentrale Hallenlüftung nach dem Schichtenlüftungsprinzip kombiniert. So wird Schweißrauch und Staub direkt an sechs Absaugstellen pro Halle erfasst, zusätzlich sorgt die intelligente Hallenlüftung für eine saubere Luftqualität. Dies schützt die Mitarbeiter nachhaltig und schafft ein sicheres Arbeitsumfeld.

Die Auslegung der Anlagen erfüllt die aktuellen Normen und Vorschriften: Für die Halle mit Edelstahlbearbeitung war eine Ausführung mit W3-Prüfzeugnis gemäß TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ erforderlich. Damit ist ein Umluftbetrieb bei einem Abscheidegrad von 99,9 % möglich und die Anforderungen an den Umgang mit krebserzeugenden Edelstahlstäuben werden zuverlässig erfüllt.

Das Projekt zeigt, wie Arbeitsschutz von Anfang an Teil einer vorausschauenden Gebäudeplanung sein kann.

Autor: Jenny Göser-Eckert, Corporate Communications Specialist, ESTA Apparatebau GmbH & Co. KG

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-22
vom 11. Juli 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025/2026 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit über 330 Präsenzveranstaltungen und 210 Online-Seminare.

Das firmen- und produktneutrale Seminarangebot legt seinen Schwerpunkt auf Themen rund um Planung, Errichtung und Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu hinzugekommen ist der Bereich Persönlichkeitsentwicklung mit Seminaren wie „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ sowie „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Das Seminarangebot der DGWZ umfasst 41 Themen. Die Seminare werden sowohl als Präsenzveranstaltungen als auch als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen sowie Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Die Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung richten sich an alle Personen, die ihre berufliche Entwicklung aktiv vorantreiben möchten. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Presse-Ansprechpartner
Sidney Grunenberg
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung. www.dgwz.de/seminarprogramm-2025-2026-pm

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Pressemitteilung: PM-2025-22-DGWZ-Seminarprogramm-2025-2026.pdf

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025/2026 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Persönlichkeitsentwicklung

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025/2026

Neues Seminarprogramm 2025/2026

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025/2026 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 328 Präsenz- und 211 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz, Brandschutz sowie zum Thema Persönlichkeitsentwicklung an. Das Seminarprogramm umfasst damit 41 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurden Seminare zur Persönlichkeitsentwicklung darunter unter anderem die Seminare „Zeitmanagement und Selbstorganisation“, „Konfliktmanagement“ und „Führen ohne Vorgesetztenfunktion“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Führungskräfte, Projektmanager, Selbstständige, Mitarbeiter, Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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Neue Regelungen zum Umgang mit Asbest

Am 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, die den Umgang mit Asbest in bestehenden Gebäuden neu regelt. Kernstück der neuen Verordnung ist ein risikobasierter Ansatz, das so genannte Ampelmodell. Dieses teilt Tätigkeiten mit Asbest in drei Risikobereiche ein: grünes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 10.000 Fasern/m³), gelbes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung unter 100.000 Fasern/m³) und rotes Risiko (Asbestfaserstaubbelastung über 100.000 Fasern/m³). Je nach Einstufung sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die neue Gefahrstoffverordnung 2024 erlaubt nun bestimmte Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien mit geringer und mittlerer Gefährdung unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung bleiben Fachbetrieben vorbehalten. Gebäude, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, gelten als potenziell asbestbelastet, wodurch eine Informationspflicht für Auftraggeber eingeführt wurde. Unternehmen müssen das Baujahr bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und bei Unsicherheiten eine Erkundung veranlassen. Neue Anforderungen an die Sachkunde betreffen neben Aufsichtspersonen nun auch Beschäftigte, die Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien ausführen, für die eine Übergangsfrist von drei Jahren gilt. Außerdem wurden neue Verbote eingeführt, darunter das Überdecken von Asbestzement-Wänden, -Decken und -Böden sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestflächen. Die Meldepflicht für Arbeiten mit Asbest an die Arbeitsschutzbehörde bleibt bestehen.

Autorin: Sidney Grunenberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-01 vom 03. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 230 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm ist das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet die Seminare zu 34 Themen zur Sachkunde, Fachkraft und zur Befähigten Person an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

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Pressemitteilung: PM-2025-01-DGWZ-Seminarprogramm-2025.pdf (PDF)

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025
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Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025

Neues Seminarprogramm 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 230 Präsenz- und 150 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Das Seminarprogramm umfasst damit 34 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Weitere Informationen

VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

Weitere Informationen

ZVEI-Merkblatt 82015 zu Gefährdungsbeurteilungen an Entrauchungsanlagen

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V. hat im Juni 2024 das Merkblatt 82015-06-24 „Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung“ veröffentlicht. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert über die formalen Anforderungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen zielen darauf ab, potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu identifizieren sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Sie sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.

Insbesondere bei Entrauchungsanlagen ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant, da die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung auf Dächern oder an Fassaden stattfinden.

Das Merkblatt steht beim ZVEI zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Schlagwortarchiv für: Arbeitsschutz

Übersicht zu Steigleitern

Steigleitern

Übersicht Steigleitern

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Ortsfeste Steigleitern sind fest mit einem Bauwerk oder einer Anlage verbundene, vertikale Aufstiege. Sie stellen eine unverzichtbare Komponente der Gebäudeinfrastruktur dar, wenn ein regelmäßiger Zugang für Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten an höher- oder tiefergelegenen Stellen erforderlich ist. Da die Nutzung von Steigleitern aufgrund der vertikalen Fortbewegung und der potentiellen Absturzhöhe mit besonderen Risiken verbunden ist, unterliegen sie strengen normativen Anforderungen und regelmäßigen Prüfpflichten.

Einsatzbereiche

1. Industrieanlagen und Maschinenbau: Hier dienen Steigleitern als Zugang zu Wartungsplattformen, Silos, Krananlagen oder verfahrenstechnischen Behältern. Die Ausführung folgt meist der Norm für Maschinenzugänge, um eine sichere Bedienung der Anlage zu gewährleisten.

2. Hochbau und Dachzugänge: An Bürogebäuden, Logistikzentren oder öffentlichen Einrichtungen ermöglichen Steigleitern den gesicherten Aufstieg auf Dachflächen. Dies ist notwendig, um technische Anlagen wie Photovoltaiksysteme, Klimageräte oder Blitzschutzeinrichtungen zu warten.

3. Schacht- und Abwassertechnik: In der kommunalen Infrastruktur werden Steigleitern in Wartungsschächten, Kläranlagen oder Pumpstationen eingesetzt. Aufgrund der oft feuchten oder korrosiven Umgebung werden hier spezielle Anforderungen an die Materialbeständigkeit (z. B. Edelstahl oder GFK) gestellt.

4. Schornsteine und Masten: Für die Inspektion von Industrieschornsteinen oder Telekommunikationsmasten sind Steigleitern oft die einzige permanente Aufstiegsmöglichkeit über große Höhen hinweg.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Steigleitern

Welche Norm ist für meine Steigleiter maßgeblich?

Die Wahl der Norm hängt vom Einsatzzweck ab. Handelt es sich um den Zugang an einem Gebäude für Wartungszwecke, greift die DIN 18799. Dient die Leiter primär dem Zugang zu einer Maschine oder einer industriellen Anlage, ist die DIN EN ISO 14122-4 anzuwenden. Für Rettungswege im Brandfall gelten die Anforderungen an Notleiteranlagen nach DIN 14094.

Ab welcher Höhe ist ein Rückenschutz erforderlich?

Nach den aktuellen technischen Regeln ist ein Rückenschutz (Fallschutzkorb) bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Metern zwingend erforderlich. Bei sehr großen Höhen muss zudem ab einer Länge von 10 Metern eine Absturzsicherung in Form einer Steigschutzeinrichtung (Schienensystem mit Auffanggerät) oder eine Unterbrechung durch Ruhepodeste eingeplant werden.

Wie oft müssen Steigleitern geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 208-032) müssen ortsfeste Steigleitern regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.

Wer darf eine Steigleiter prüfen?

Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Dies ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Dürfen Steigleitern als Fluchtweg genutzt werden?

Ja, sofern sie als Notleiteranlagen nach DIN 14094-1 konzipiert sind. Diese unterliegen jedoch spezifischen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung, der Einstiegsbedingungen.

Weitere Informationen

Seminar-Ortsfeste-Steigleiter-Rueckenschutz-Befaehigte-Person-Pruefung

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminar Steigleitern und Steigeisengänge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Information 208-032

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt Fachwissen zur Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen. Die Teilnehmenden lernen, Mängel frühzeitig zu erkennen sowie Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit zu bewerten.

Hier entsteht ein neues Seminar…

Seminareinladung

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Kompakt-Seminar dauert einen Tag von 10:00 bis 16:30 Uhr bzw. als Online-Seminar von 9:00 bis 15:30 Uhr.

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 10. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 07. September 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 30. Oktober 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 17. Dezember 2026 – Frankfurt freie Plätze

Teilnahmegebühr

540,- € zzgl. MwSt.
1-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Steigleitern, Steigeisengänge und ortsfeste Leitern sind sicherheitsrelevante Bauteile in vielen Arbeitsbereichen und unterliegen strengen Anforderungen. Um ihre sichere Nutzung dauerhaft zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von Befähigten Personen geprüft werden. Neben der fachgerechten Durchführung der Prüfungen sind auch eine rechtssichere Dokumentation und das frühzeitige Erkennen typischer Mängel von zentraler Bedeutung.

Nutzen

Das Seminar vermittelt die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern fachgerecht durchführen zu können. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen, Normen und Vorschriften und lernen praxisnahe Prüfmethoden sowie die korrekte Dokumentation kennen. Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten den erforderlichen Sachkundenachweis.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern gemäß DGUV Information 208-032“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ingenieure, Techniker und Meister
  • Betriebs- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter aus Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsbereichen

Dieses Seminar wird allen Personen empfohlen, die als Befähigte Person wiederkehrende Prüfungen an Steigleitern, Steigeisengängen und ortsfesten Leitern durchführen oder den arbeitssicheren Zustand dieser Anlagen beurteilen sollen.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Steigleitern und Steigeisengänge dürfen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person nach TRBS 1203 sind entsprechende Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine abgeschlossene technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Hinweis:

Fest installierte Steigleitern gelten nicht als Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2. Das Seminar vermittelt daher keine Qualifikation zur Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Das Seminar richtet sich vorrangig an Personen mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen im Bereich Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A1.8, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572, DGUV-Regel 103-007, DGUV-Information 208-032, DIN EN ISO 14122, EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
  • Aufgaben, Rechte, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
  • Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen
  • Dokumentation
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Die Referenten sind Fachleute der Branche, Mitarbeiter aus den einschlägigen Normen- und Verbandsgremien, Mitarbeiter aus Forschung, Entwicklung und Vertrieb der führenden Hersteller sowie mit Praxisbezug und Vortragserfahrungen.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge Online-Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Steigleitern Steigeisengänge Seminar Steigleitern Steigeisengänge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte

Steigleitern, Steigeisengänge, Ortsfeste Leitern, DGUV-Information 208-032, DGUV-Regel 103-007, ASR A1.8, DIN 14094, DIN 18799, DIN 19572, DIN EN 14396, DIN EN ISO 14122, Steigschutzsysteme, Befähigte Person, Prüfung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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Herstellerverzeichnis für Flurförderzeuge

Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Hersteller und Anbieter von Flurförderzeugen

Einführung | Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge | Clark | Genkinger | Gesutra | Hubtex | Jungheinrich | Kion | Linde | Löwe | Still | Suffel | Toyota | Weitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind essenzielle Hilfsmittel zur Bewegung, zum Heben und Stapeln von Gütern in verschiedenen gewerblichen Bereichen. Sie werden vor allem in der Logistik, der Produktion, im Handel sowie in Lager- und Distributionszentren eingesetzt, wo sie für die Erhöhung der Umschlagleistung und den effizienten Materialfluss sorgen.

Der einwandfreie Betrieb dieser Geräte ist entscheidend für die termingerechte Abwicklung von Aufträgen und die Sicherheit im Lagerbetrieb. Betreiber sind für die regelmäßige Wartung, die jährliche UVV-Prüfung und die ordnungsgemäße Schulung (Staplerschein) des Fahrpersonals verantwortlich.

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge

Herstellerverzeichnis Flurförderzeuge (PDF)

 

Clark Europe GmbH

Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 33
47228 Duisburg

Telefon: 02065 499 13-0
E-Mail: info-europe@clarkmheu.com
Webseite: https://www.clarkmheu.com

Genkinger GmbH

Albstraße 49
72525 Münsingen

Telefon: 07381 186-0
E-Mail: info@genkinger.de
Webseite: https://www.genkinger.de/de/unternehmen/baka-und-genkinger

Gesutra GmbH

Straubinger Straße 20
28219 Bremen

Telefon: 0421 33636 -0
E-Mail: info@gesutra.de
Webseite: https://www.gesutra.de

Hubtex Maschinenbau GmbH & Co. KG

Werner-von-Siemens-Straße 8
36041 Fulda

Telefon: 0661 8382-0
E-Mail: info@hubtex.com
Webseite: https://www.hubtex.com

Jungheinrich Vertrieb Deutschland AG & Co. KG

Friedrich-Ebert-Damm 129
22047 Hamburg

Telefon: 040 6948-0
E-Mail: vertrieb-deutschland@jungheinrich.de
Webseite: https://www.jungheinrich.de

Kion Group AG

Thea-Rasche-Straße 8
60549 Frankfurt am Main

Telefon: 069 201100
E-Mail: info@kiongroup.com
Webseite: https://www.kiongroup.com

Linde Material Handling GmbH

Carl-von-Linde-Platz
63743 Aschaffenburg

Telefon: 06021 99-0
E-Mail: info@linde-mh.com
Webseite: https://www.linde-mh.com/en/

Löwe Spitzentechnologie GmbH

Empterweg 2
49152 Bad Essen

Telefon: 05221 1028820
E-Mail: info@loewe-motors.de
Webseite: https://www.loewe-motors.de/

Still GmbH

Berzeliusstraße 10
22113 Hamburg

Telefon: 040 7339 2040
E-Mail: info@still.de
Webseite: https://www.still.de/

Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG

Wailandtstraße 11
63741 Aschaffenburg

Telefon: 06021 861-0
E-Mail: suffel@suffel.com
Webseite: https://www.suffel.com/

Toyota Material Handling Deutschland GmbH

Hannoversche Straße 113
30916 Isernhagen

Telefon: 0511 7262-0
E-Mail: info@de.toyota-industries.eu
Webseite: https://toyota-forklifts.de

 

Weitere Informationen

Übersicht Flurförderzeuge

Flurförderzeuge

Übersicht Flurförderzeuge

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Flurförderzeuge (FFZ) sind eine essenzielle Kategorie von Arbeitsmitteln in der modernen Intralogistik und Lagerhaltung. Es handelt sich um radbewegliche, nicht schienengebundene Transportmittel, die zum Heben, Stapeln und Bewegen von Lasten auf ebenen, innerbetrieblichen Flächen dienen.

Der bekannteste Vertreter dieser Gerätekategorie ist der Gabelstapler. Zu der Gruppe der Flurförderzeuge gehören Handhubwagen, Schubmaststapler, fahrerlose Transportsysteme (FTS). Ihre Hauptaufgabe ist die Steigerung der Effizienz und die Sicherstellung eines reibungslosen Materialflusses in Lägern, Produktionshallen und Verteilzentren. Die Auswahl des richtigen Flurfördergeräts ist entscheidend für die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.

Einsatzbereiche

1. Lagerung und Kommissionierung

  • Hochregallager: Schubmaststapler und Hochhubwagen sind ideal für das Ein- und Auslagern von Paletten in große Höhen und auf engem Raum.
  • Kommissionierung: Niederhubkommissionierer und Horizontal-Kommissionierer ermöglichen das effiziente Sammeln von Einzelartikeln aus Regalen.
  • Blocklager: Gegengewichtsstapler (Verbrenner- oder Elektrostapler) sind das Mittel der Wahl für das Stapeln und den Transport schwerer Paletten über kurze und mittlere Strecken.

2. Innerbetrieblicher Transport

  • Horizontales Bewegen: Niederhubwagen (Ameisen), sowohl elektrisch als auch manuell, werden primär für den Transport von Paletten am Boden und das Be- und Entladen von Lkw eingesetzt.
  • Automatisierung: Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGVs) übernehmen zunehmend repetitive Transportaufgaben zwischen Produktionslinien und Lagerbereichen.

3. Sonderanwendungen

  • Geländeeinsatz: Geländestapler sind speziell für unebene Böden oder den Einsatz im Freien (z. B. auf Baustellen oder in Sägewerken) konzipiert.
  • Schmalgänge: Spezielle Schmalgangstapler arbeiten effizient in extrem engen Lagergassen und können Paletten beidseitig aufnehmen, ohne die Gasse verlassen zu müssen.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Flurförderzeugen

Was gehört alles zu den Flurförderzeugen?
Zu den Flurförderzeugen gehören alle nicht-schienengebundenen, radbeweglichen Geräte zum Heben, Stapeln und Transportieren von Lasten. Die Hauptgruppen sind: Gabelstapler (Gegengewichtsstapler), Hubwagen (Hand- und Elektro-Niederhubwagen), Schubmaststapler, Hochhubwagen, Kommissionierfahrzeuge und Fahrerlose Transportsysteme (FTS).

Was ist der Unterschied zwischen Hubwagen und Stapler?
Der Hubwagen dient primär dem horizontalen Transport von Lasten am Boden und kann diese nur minimal anheben. Der Stapler (z. B. Gabelstapler) dient zusätzlich zum Transport auch dem vertikalen Transport, sprich dem Stapeln von Lasten in große Höhen. Stapler benötigen in der Regel einen Staplerschein, Hubwagen nicht immer.

Wer darf Flurförderzeuge bedienen?
Das Bedienen von Flurförderzeugen, insbesondere von Gabelstaplern, ist nur Personen gestattet, die:
1. Mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Körperlich und geistig geeignet sind (betriebsärztliche Untersuchung).
3. Theoretisch und praktisch ausgebildet wurden (gemäß DGUV Vorschrift 68) und einen Fahrausweis (Staplerschein) besitzen.

Welche Antriebsarten gibt es bei Gabelstaplern?
Die gängigsten Antriebsarten sind:
Elektrostapler: Emissionsfrei und leise, ideal für Innenbereiche. Betrieben mit Blei-Säure- oder Lithium-Ionen-Batterien.
Verbrennungsmotorische Stapler: (Diesel oder Flüssiggas/LPG): Hohe Leistung, geeignet für den Außeneinsatz und schwere Lasten.

Welches Gesetz oder welche Vorschrift regelt den Betrieb?
In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), zusammen mit der DGUV Regel 108-004, die sichere Auswahl, den Betrieb und die Prüfung der Geräte sowie die Qualifikation der Bediener.

Weitere Informationen

Übersicht zu Persönlicher Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

Übersicht Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Einführung | Einsatzbereiche | Vorschriften | Hersteller | FAQWeitere Informationen

Einführung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bezeichnet jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen eine oder mehrere Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. PSA ist die letzte Maßnahme in der Hierarchie der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip: Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen). Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen die verbleibenden Gefährdungen nicht vollständig ausschließen können. Ziel ist die Verringerung des Risikos von Verletzungen, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz.

Einsatzbereiche und Arten der PSA

Kopfschutz:
Schutzhelme (Industriehelme), Anstoßkappen zum Schutz vor herabfallenden oder pendelnden Gegenständen, Stößen, Hitze, elektrischem Strom.

Augen- und Gesichtsschutz:
Schutzbrillen, Vollsichtbrillen, Gesichtsschirme zum Schutz vor Splittern, Staub, Flüssigkeitsspritzern, Chemikalien, UV-/IR-Strahlung, Schweißlichtbögen.

Gehörschutz:
Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschutz zum Schutz vor Lärmpegeln über (ab muss Gehörschutz getragen werden).

Atemschutz:
Filternde Halbmasken (FFP1, FFP2, FFP3), Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte zum Schutz vor Staub, Rauch, Dämpfen, Gasen, Aerosolen, Sauerstoffmangel.

Handschutz:
Schutzhandschuhe (z. B. Schnittschutz, Chemikalienschutz, Hitzeschutz) zum Schutz vor Schnittverletzungen, Abschürfungen, Chemikalien, Hitze/Kälte, Vibrationen.

Körperschutz (Rumpf):
Warnschutzwesten, Chemikalienschutzkleidung, Schürzen zum Schutz vor Hitze, Kälte, Flammen, Chemikalien, schlechter Sichtbarkeit (Warnschutz).

Fußschutz:
Sicherheitsschuhe (S-Klassen, z. B. S1, S3) zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen, spitzen Gegenständen (Durchtrittsicherheit), Rutschgefahr, statischer Aufladung.

Absturzsicherung:
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer zum Schutz vor Arbeiten in der Höhe, um einen Sturz zu verhindern oder dessen Folgen zu mindern.

Vorschriften

Hersteller

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Persönlicher Schutzausrüstung

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die PSA zu bezahlen?

Ja. Nach der PSA-Benutzungsverordnung muss der Arbeitgeber die PSA kostenlos zur Verfügung stellen und für deren Instandhaltung, Reinigung und Ersatz aufkommen.

Was bedeutet die CE-Kennzeichnung auf der PSA?

Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der relevanten EU-Verordnungen (insbesondere der PSA-Verordnung) entspricht. Bei komplexer PSA (Kategorie III) ist zusätzlich eine vierstellige Nummer einer benannten Stelle angegeben.

Welche Kategorien von PSA gibt es?

Die PSA-Verordnung teilt PSA in drei Kategorien ein, basierend auf der Schwere des Risikos, vor dem sie schützen soll:

  • Kategorie I (Geringes Risiko): Schutz gegen minimale Gefahren (z. B. einfache Gartenhandschuhe)
  • Kategorie II (Mittleres Risiko): Schutz gegen Risiken, die nicht in Kat. I oder III fallen (z. B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen)
  • Kategorie III (Hohes Risiko): Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden (z. B. Atemschutzmasken, PSA gegen Absturz, Chemikalienschutzanzüge). Für diese Kategorie ist eine jährliche Überprüfung durch eine benannte Stelle erforderlich.

Weitere Informationen

Übersicht Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Übersicht Gefährdungsbeurteilung

Einführung | Vorschriften | Zielsetzung | Schritte | Bereiche | Dokumentation | Weitere Informationen

Einführung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales und gesetzlich vorgeschriebenes Instrument im deutschen Arbeitsschutz. Sie dient der systematischen Ermittlung, Bewertung und Behebung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Vorschriften

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Die Pflicht zur Durchführung liegt beim Arbeitgeber, der für die ordnungsgemäße Erstellung und Aktualisierung verantwortlich ist. Fachkundige Personen können interne Mitarbeiter (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte) oder externe Dienstleister sein.

Zielsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt typischerweise in einem systematischen, sich wiederholenden Prozess:

  1. Vorbereitung: Festlegung von Zuständigkeiten und Arbeitsbereichen
  2. Ermittlung der Gefährdungen: Systematisches Erfassen aller potenziellen Gefahren
  3. Bewertung der Gefährdungen: Einschätzung des Risikos
  4. Ableitung von Maßnahmen: Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technische, organisatorische, persönliche Schutzmaßnahmen)
  5. Umsetzung der Maßnahmen: Durchführung der festgelegten Maßnahmen
  6. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung, ob die Maßnahmen die Gefährdung beseitigt oder das Risiko ausreichend minimiert haben
  7. Dokumentation: Schriftliche Festhaltung des gesamten Prozesses und der Ergebnisse

Bereiche potenzieller Gefährdungen

Eine Gefährdung kann sich ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biologische Entwicklungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, Viren)
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
  • psychische Belastung bei der Arbeit

Dokumentationspflicht

Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mindestens Folgendes enthalten:

  • Bewertung der Gefährdungen: Eine Beschreibung der identifizierten Risiken am Arbeitsplatz
  • Schutzmaßnahmen: Konkrete Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung, inklusive der zugeordneten Verantwortlichen und der Fristen für die Umsetzung
  • Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung: Ein Nachweis, dass die Maßnahmen durchgeführt wurden und wie wirksam sie sind
  • Datum: Das Datum der Erstellung und aller nachfolgenden Aktualisierungen

Weitere Informationen

DGUV Information 214-016 – Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

DGUV Information 214-016
Behälter für Absetzkipper – Sicherheit und Prüfung

Übersicht | Inhalt | Regel herunterladen | Weitere Informationen

Übersicht

Die DGUV Information 214-016 „Sicherer Einsatz von Absetzkippern“ gibt Empfehlungen zur Beschaffung, Auswahl, Ausrüstung und Benutzung von Absetzkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und zugehörigen Absetzbehältern. Sie gibt außerdem Hinweise zur Gefährdungsermittlung und zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, zur Unterweisung von Beschäftigten sowie zum Vermeiden von Gesundheitsgefahren und Unfällen beim Umgang mit Absetzkippern.

Die aktuell gültige Regel DGUV Information 214-016 ist im Februar 2017 in Kraft getreten und ersetzt die Regel DGUV Regel 114-010.

Inhalt

Begriffe
Absetzkipperfahrzeuge
Absetzkippeinrichtungen
Absetzbehälter
Zur Prüfung befähigte Person

Verantwortung
Grundsätzliches
Unternehmerpflichten
Gefährdungsbeurteilung
Arbeitnehmerpflichten
Mitbestimmung des Betriebsrates
Haftung
Eignung, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge des Fahrpersonals
Betriebsanweisungen

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzkipperfahrzeugen und Transportanhängern
Absetzkippeinrichtung
Fahrgestell
Befehlseinrichtungen
Bedienplatz
Hubarme
Hydraulische Einrichtungen
Kettenaufhängevorrichtungen
Abstützungen
Kipphaken
Fangseile oder -ketten
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen
Einrichtungen zur Sicherung des Behälters auf dem Fahrzeug
Pneumatische Einrichtungen
Einrichtungen zur Sicherung von Hilfsmitteln auf dem Absetzkipperfahrzeug

Sicherheitstechnische Hinweise zur Beschaffung von Absetzbehältern
Bauarten von Absetzbehältern
Bezeichnung von Absetzbehältern
Kipplager
Aufhängezapfen
Stapelsicherung
Bewegliche Anbauteile
Sonderbehälter

Allgemeines
Quetsch- und Scherstellen
Kennzeichnung

Sicherer Umgang mit Absetzbehältern
Auftragsannahme und -abwicklung
Aufnehmen von Absetzbehältern
Absetzen von Absetzbehältern
Transport von Absetzbehältern und Sicherheit im Straßenverkehr
Ladungssicherung
Kippen des Absetzbehälters
Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Auf dem Betriebshof

Wartung und Reparatur

Prüfung von Absetzkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Absetzbehältern
Auswahl der zur Prüfung befähigten Person
Prüfung der Absetzkipperfahrzeuge durch eine zur Prüfung befähigte Person
Prüfung der Absetzbehälter und Arbeitsmittel durch eine zur Prüfung befähigte Person
Sicht- und Funktionskontrolle durch den Fahrzeugführer
Nachweis der Prüfungen

Persönliche Schutzausrüstung

Anhang 1
Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln
Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Vorschriften
Regeln
Informationen
Grundsätze
Normen, VDE- und VDI-Bestimmungen

Anhang 2
Prüffristen

Anhang 3
Muster-Prüfbefund: Prüfung von Absetzbehältern durch eine zur Prüfung befähigte Person

Anhang 4
Muster-Checkliste: Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeuges vor Beginn der Arbeitsschicht durch das Fahrpersonal

Regel herunterladen

Die Vorschrift kann unter folgendem Link herutergeladen werden.

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutz, DGUV Information 214-016, Betriebssicherheit, Instandhaltung, Maschinen- und Anlagensicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Unternehmerpflichten

Flurförderzeuge Befähigte Person zur Prüfung DGUV Vorschrift 68 Gabelstapler Hubwagen

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminar Flurförderzeuge – Befähigte Person zur Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

Seminareinladung | Termine | Inhouse | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt das erforderliche Fachwissen für die sachgerechte Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Flurförderzeugen.

Seminareinladung

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2026

Das Seminar Flurförderzeuge dauert zwei Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Rechtliche Grundlagen
2. Tag: 9:00-15:30 Uhr – Anwendung und Prüfung

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 18.-19. Mai 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 20.-21. Juli 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 21.-22. September 2026 – Online-Seminarfreie Plätze
  • 03.-04. Dezember 2026 – Online-Seminar freie Plätze
  • 04.-05. November 2026 – Frankfurt freie Plätze

Inhouse

Dieses Seminar ist auch als Inhouse-Seminar buchbar. Weitere Informationen finden Sie hier.

Teilnahmegebühr

890,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Seminarbeschreibung

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind zentrale Arbeitsmittel der innerbetrieblichen Logistik. Ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit sind entscheidend für einen reibungslosen und sicheren Betriebsablauf. Um dies zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig von sachkundigen Personen geprüft werden.

Nutzen

Das Seminar vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen eingesetzt werden zu können. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen, die einschlägigen Vorschriften sowie die praktischen Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen kennen.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Meister, Ingenieure und Techniker
  • Betriebs-, Werkstatt- und Instandhaltungsleiter
  • Mitarbeiter in Logistik, Lagerhaltung und Fördertechnik

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig.

Flurförderzeuge dürfen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nur von Befähigten Personen geprüft werden. Voraussetzung für die Bestellung als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 sind die erforderlichen Fachkenntnisse (Sachkunde) sowie eine technische Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung und eine aktuelle Tätigkeit im entsprechenden Fachbereich.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und 68, TRBS 1203
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
  • Arten und Baugruppen von Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler, Schubmaststapler, Hubwagen)
  • Prüfung von Flurförderzeugen
  • Ablauf und Dokumentation
  • Erkennen und Beurteilen typischer Mängel
  • Prüfintervalle, Prüfumfang und Bewertungsmaßstäbe
  • Kennzeichnung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Praktische Beispiele und Schadensbilder
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

Horst Hoffmann ist Havariekommissar und Sachverständiger für Transport-, Verpackung-, Waren-, Lager-, Umzugsschäden sowie technische Anlagen und Maschinen.

Dipl.-Ing. Helen Mary McIntyre ist Diplom-Sicherheitsingenieurin, Schadensgutachterin, Fachkraft für Arbeitssicherheit und IHK-Prüferin.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Flurförderzeuge

Online-Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Flurförderzeuge

Seminar Flurförderzeuge – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Flurförderzeug, Gabelstapler, Hubwagen, Schubmaststapler, Prüfung, Befähigte Person, DGUV Vorschrift 68, Instandhaltung, Sachkunde, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Normen, Vorschriften, Gesetze, Seminar, Schulung, Lehrgang, Event, Veranstaltung, 2026

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Hersteller und Anbieter von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Hersteller und Anbieter von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Hersteller und Anbieter von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Einführung | Würth | Atlas | Bierbaum-Proenen | Born | Carl Nolte | Fitzner | Herock | Schäfer | Hultafors | Kiel | Korntex | Leipold | Lupos | Kübler | Rofa | Scheibler | Uvex | Weitere Informationen

Einführung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein zentraler Bestandteil moderner Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in nahezu allen Industriebereichen. Sie dient dem Schutz von Beschäftigten vor physischen, chemischen, biologischen und mechanischen Gefahren und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Arbeitssicherheit. Eingesetzt wird PSA insbesondere im Baugewerbe, in der Industrie, in Laboren, in der Medizin sowie bei Feuerwehr- und Rettungsdiensten. Ihre einwandfreie Funktion ist maßgeblich für die Sicherheit und Gesundheit der Anwender. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Schutzausrüstung bereitzustellen und deren regelmäßige Wartung, Prüfung und sachgemäße Verwendung sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegt PSA strengen Normen und Zertifizierungen, die ihre Schutzwirkung und Einsatzbereiche verbindlich festlegen.

Herstellerverzeichnis Persönliche Schutzausrüstung

Herstellerverzeichnis Aufzugsanlagen

Herstellerverzeichnis Persönliche Schutzausrüstung (PDF)

Adolf Würth GmbH & Co. KG

Reinhold-Würth-Straße 12-17
74653 Künzelsau-Gaisbach

Telefon: 07940 15-2400
E-Mail: info@wuerth.com
Website: https://www.wuerth.de/

Atlas GmbH & Co.KG

Frische Luft 159
44319 Dortmund

Telefon: 0231 9242 100
E-Mail: office@atlasschuhe.de
Website: https://www.atlasschuhe.de

Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG

Domstraße 55-73
50668 Köln

Telefon: 0221 16 56 0
E-Mail: info@bp-online.com
Website: https://www.bp-online.com/de-de/

Born GmbH

Poststraße 4
37351 Dingelstädt

Telefon: 036075 5060
E-Mail: info@born-germany.de
Website: https://born-germany.de/workjay/

Carl Nolte Technik GmbH

Mergenthalerstraße 11-17
48268 Greven

Telefon: 02571160
E-Mail: info@carlnolte.de
Website: https://www.carlnolte-arbeitsschutz.de/produkte/persoenliche-schutzausruestung-mit-system

Fitzner GmbH & Co. KG

Schillerstraße 53
32361 Pr. Oldendorf

Telefon: 05742-9303-0
E-Mail: info@fitzner.de
Website: https://www.fitzner.de/

Herock Deutschland GmbH

Am Nordpark 3
41069 Mönchengladbach

Telefon: 02161 949 900 9
E-Mail: info@herock.de
Website: https://www.herockworkwear.com/de

HS Hans Schäfer Mode GmbH

Hertzstraße 3
96129 Strullendorf/Bamberg

Telefon: 095 43 44 06-0
E-Mail: info@hans-schaefer.com
Website: https://www.hans-schaefer.com/

Hultafors Group Germany GmbH

Luisenstraße 1
32052 Herford

Telefon: 05221 14110-99
E-Mail: info@hultaforsgroup.de
Website: https://www.snickersworkwear.de/

Kiel & Co. GmbH

Vegesacker Heerstraße 142
28757 Bremen

Telefon: 0421 69201-0
E-Mail: info@kielundco.de
Website: https://www.kielundco.de/

Korntex GmbH

Carl-Zeiss-Straße 5
70736 Fellbach

Telefon: 0711 888 88 777
E-Mail: info@korntex.com
Website: https://korntex.de/de/

Leipold + Döhle GmbH

Thüringer Straße 22 A
37269 Eschwege

Telefon: 05651 7454-0
E-Mail: info@leipold-doehle.com
Website: https://www.leipold-doehle.com/

Lupos GmbH

Roentgenstraße 10
84130 Dingolfing

Telefon: 0160 96336056
E-Mail: dirk.bachschneider@lupos-safety.com
Website: https://www.lupos-safety.com/

Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG

Jakob-Schüle-Straße 11-25
73655 Plüderhausen

Telefon: 07181 8003-31
E-Mail: info@kuebler.eu
Website: https://www.kuebler.eu/

Rofa Bekleidungswerk GmbH & Co. KG

Fabrikstraße 23
48465 Schüttorf

Telefon: 05923 898 0
E-Mail: info@rofa.de
Website: https://www.rofa.de/

Scheibler Importgesellschaft mbH

Industriestraße 11
94330 Salching

Telefon: 09421 9627-0
E-Mail: info@scheibler-wear.de
Website: https://www.scheibler-wear.de/

Uvex Arbeitsschutz GmbH

Würzburger Straße 181-189
90766 Fürth

Telefon: 0911 97 36-0
E-Mail: safety@uvex.de
Website: https://www.uvex-safety.com/de/

Weitere Informationen

A+A 2025 Düsseldorf

A+A 2025 Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten Düsseldorf

A+A 2025 Düsseldorf

Anreise | Eintrittskarten | Produktkategorien | Aussteller | Besucher | Programm | Hallenplan | Themen | Veranstalter | Weitere Informationen

A+A 2025 Düsseldorf

A+A 2025 Düsseldorf – Weltleitmesse für sicheres und gesundes Arbeiten

04.-07. November 2025
Düsseldorf

Die A+A ist die weltweit führende Messe für Arbeitsschutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und findet vom 4. bis 7. November 2025 in Düsseldorf statt. Sie vereint als internationale Leitmesse alle relevanten Produkte, Lösungen und Dienstleistungen rund um persönliche Schutzausrüstung, Betriebssicherheit und Gesundheitsprävention. Auf mehreren Hallen des Düsseldorfer Messegeländes präsentieren sich über 2.000 Aussteller aus aller Welt auf einer Ausstellungsfläche von rund 80.000 m². Mit zuletzt mehr als 70.000 Fachbesuchern gilt die A+A als die wichtigste Branchenplattform für Entscheider aus Industrie, Handwerk und Verwaltung. Parallel zur Ausstellung läuft ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Kongressen, Sonderschauen und Live-Demonstrationen, das aktuelle Trends, Innovationen und gesetzliche Neuerungen beleuchtet.

Anreise

Eintrittskarten

Produktkategorien

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (1.314 Aussteller)
  • Corporate Wear / Workwear (204 Aussteller)
  • Components, Sourcing & Services (476 Aussteller)
  • Gesundheit bei der Arbeit (168 Aussteller)
  • Betriebliche Sicherheit (325 Aussteller)
  • Spezielle Ausrüstungen für Katastrophenschutz und Krisenmanagement (welche nicht durch die vorangegangenen Produktkategorien abgedeckt sind) (46 Aussteller)
  • Medien / Schulung / Organisationen (33 Aussteller)
  • Nachhaltigkeit (19 Aussteller)
  • Treffpunkt Sicherheit und Gesundheit (43 Aussteller)

Aussteller

Besucher

  • Sicherheitsfachkräfte & -beauftragte
  • Entscheider und Einkäufer aus Industrie, Handel und Handwerk
  • Betriebs- und Personalräte
  • Berufs- und Werkfeuerwehren
  • Rettungsdienste
  • Brand-, Katastrophen- und Umweltschutzbeauftragte
  • Planer und Errichter
  • Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und -psychologen
  • Gesundheitsmanager
  • Fachkräfte für Arbeitsorganisation
  • Mitarbeiter in technischen Prüfstellen und Gewerbeaufsichtsämtern
  • Mitarbeiter aus Ministerien, Einrichtungen, Verbänden, Kammern, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Programm

Hallenplan

Themen

  • Persönlicher Schutz / Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    Alles rund um Schutzkleidung, Helme, Handschuhe, Schutzbrillen etc.
  • Betriebliche Sicherheit
    Maschinensicherheit, Brandschutz, Elektrosicherheit, Objektschutz, Vorsorge gegen Gefahrstoffe usw.
  • Gesundheit bei der Arbeit
    Themen wie Ergonomie, Arbeitsmedizin, psychische Gesundheit, betriebliche Gesundheitsförderung, Hygiene & Sanitär, Erste Hilfe etc.
  • Trendthemen: Digitalisierung & Künstliche Intelligenz
    Digitalisierung von Sicherheitsprozessen, KI in der Gefährdungsbeurteilung, smarte Sensoren, Wearables, digitale Tools und Plattformen etc.
  • Nachhaltigkeit & Klimawandel
    Umweltgerechte Arbeitsplätze, nachhaltige Materialien (z. B. in Schutzkleidung), ressourcenschonende Prozesse etc.
  • Vision Zero & Präventionsstrategien
    Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten möglichst zu vermeiden; Strategien und Maßnahmen zur Prävention, auch speziell in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Neue Arbeitswelten / Arbeit der Zukunft
    Hybrides Arbeiten / mobiles Arbeiten, flexible Arbeitsformen, Veränderungen durch Technologie etc.
  • Corporate Fashion / Schutz- und Berufsbekleidung
    Wie Funktion, Sicherheit und Design zusammenkommen; ergonomisch sinnvolle, nachhaltige Kleidung etc.
  • Hygiene & Pandemievorsorge
    Aus Erfahrungen mit der Pandemie; Hygiene-Standards, Infektionsschutz, Sanitär, etc.

Veranstalter

Messe Düsseldorf GmbH
Messeplatz
40474 Düsseldorf

Tel: +49 211 4560-01
Fax: +49 211 4560-668
Website: www.messe-duesseldorf.de

Weitere Informationen

Stichworte
2025, A+A, Messe, Düsseldorf, Arbeitsschutz