Schlagwortarchiv für: Arbeitsschutz

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2025-01 vom 03. Januar 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 230 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm ist das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet die Seminare zu 34 Themen zur Sachkunde, Fachkraft und zur Befähigten Person an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare live durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Christoph Härtl
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung (TGA). www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung und Pressebild zum Download
www.dgwz.de/seminarprogramm-2025

Pressemitteilung: PM-2025-01-DGWZ-Seminarprogramm-2025.pdf (PDF)

DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2025
Bild: DGWZ-Seminarprogramm-2025-Presse.jpg
Bildquelle: DGWZ
Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2025 für Technische Gebäudeausrüstung.

Weiterführende Informationen
www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2025

Neues Seminarprogramm 2025

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für 2025 veröffentlicht. Die DGWZ bietet bundesweit 230 Präsenz- und 150 Online-Seminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz an. Das Seminarprogramm umfasst damit 34 Seminarthemen. Neu aufgenommen wurde das Seminar „Sicherheitsbeauftragte – Sachkunde nach DGUV 211-042“.

Die DGWZ bietet ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen an. Alle Seminare werden von qualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet.

Autor: Christoph Härtl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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VDI-EE 4031 Empfehlung zur Arbeitssicherheit

VDI-Empfehlung zur Arbeitssicherheit

Im August 2024 ist die neue VDI-EE 4031 erschienen. Die Expertenempfehlung verfolgt mit der darin vorgestellten „Vision Zero“ eine teamorientierte Arbeits- und Gesundheitsschutzkultur, die auf eine unfall- und krankheitsfreie Arbeitsumgebung abzielt. Die „Vision Zero“ wurde von der International Social Security Association (ISSA) konzipiert und richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit in mittelständischen und großen Unternehmen und stellt praktische Empfehlungen zur Verbesserung bestehender Arbeitsschutzprozesse bereit.

Die VDI-EE 4031 kann ab 67,60 EUR inkl. MwSt. erworben werden.

Weitere Informationen

ZVEI-Merkblatt 82015 zu Gefährdungsbeurteilungen an Entrauchungsanlagen

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI e.V. hat im Juni 2024 das Merkblatt 82015-06-24 „Hinweise zu Gefährdungsbeurteilungen für Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, Rauchabzug und Rauchfreihaltung“ veröffentlicht. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und informiert über die formalen Anforderungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

Gefährdungsbeurteilungen zielen darauf ab, potenzielle Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu identifizieren sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung zu ergreifen. Sie sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert.

Insbesondere bei Entrauchungsanlagen ist die Erfüllung aller geltenden Anforderungen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz besonders relevant, da die Arbeiten an Anlagen zur Rauchableitung, -abzug und -freihaltung auf Dächern oder an Fassaden stattfinden.

Das Merkblatt steht beim ZVEI zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2024-17 vom 23. Juli 2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2024 und das erste Halbjahr 2025 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 150 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Neu im aktuellen Programm sind die drei Seminare „Aufzugsanlagen – Beauftragte Person nach TRBS 3121“, „Krisenmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ sowie „Kälteanlagen – Befähigte Person zur Prüfung nach BetrSichV“.

„Die Anforderungen an Fachkräfte steigen kontinuierlich. Eine regelmäßige berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von verantwortlichen Personen und Fachkräften ist daher besonders wichtig und trägt dazu bei, dass ein rechtssicherer und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet wird“, so Eckart Roeder, Geschäftsführer der DGWZ. Die Referenten schulen stets nach den anerkannten Regeln der Technik (aRdT) und nach den aktuell gültigen technischen Normen und Rechtsvorschriften.

Die DGWZ bietet die Seminare zu mehr als 30 praxisnahen Themen an. Diese werden in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare durchgeführt. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Das aktuelle Seminarprogramm kann auf der Website www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2024/2025. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2024-2025

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2024/2025 veröffentlicht.

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www.dgwz.de/seminare

Neues Seminarprogramm 2024

Für 2024 umfasst das Seminarprogramm der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Alle Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Die Veranstaltungen finden sowohl in Präsenz als auch online statt. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind in beiden Formaten identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit

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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-21 vom 6. November 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das Seminarprogramm für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Angebot umfasst mehr als 380 Online- und Präsenzseminare rund um Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Brandschutz. Mit 27 praxisnahen Seminarthemen bietet die DGWZ bundesweit ein breites Spektrum an produkt- und herstellerneutralen Seminaren für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Errichter, Betreiber, Technische Leiter sowie Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

„Digitalisierung, Energie- und Ressourceneffizienz, Fachkräftemangel und stets neue Gesetze, Normen und Vorschriften stellen die TGA-Branche vor große Herausforderungen. Um Planung, Prüfung und Instandhaltung in den verschiedenen Gewerken fachgerecht und rechtssicher umsetzen zu können, bieten wir ein breites Portfolio an Fort- und Weiterbildungen, das kontinuierlich an die Marktbedürfnisse angepasst wird“, so Eckart Röder, Geschäftsführer der DGWZ. So wurden in den letzten Monaten mehrere Themen wie z.B. Ortsfeste elektrische Anlagen, Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder Beauftragte Person für Aufzugsanlagen nach TRBS 3121 neu in das Seminarangebot aufgenommen. Die ersten Veranstaltungen hierzu starten im Januar 2024.

Alle DGWZ-Seminare werden von hochqualifizierten Referenten aus der Branche mit Praxisbezug und Schulungserfahrung geleitet. Grundsätzlich werden die Schulungen als Präsenzveranstaltung und Online-Seminar angeboten. Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare gelten bei der DGWZ als gleichwertige Veranstaltungen. Die fachlichen Inhalte und das vermittelte Wissen sind identisch. Auch die schriftliche Prüfung, die Qualifikation und der erreichte Abschluss sind gleich.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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Dr. Barbara Löchte
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2024. #Seminare #TGA #Brandschutz www.dgwz.de/seminarprogramm-2024

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Bildunterschrift: DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm für 2024.

Weiterführende Informationen
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DGWZ veröffentlicht Seminarprogramm 2023/2024

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Programm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Die firmen- und produktneutralen Seminare beinhalten Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz.

Das aktuelle Programm wurde erweitert. Es beinhaltet nun die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen prüfen“. Die Seminare der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden, die Öffentliche Hand, Facility Manager, Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen.

Autorin: Dr. Barbara Löchte, Marketing Kommunikation, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

Weitere Informationen

DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2023/2024

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Pressemitteilung Nr. 2023-15 vom 16. August 2023

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hat das neue Seminarprogramm für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024 veröffentlicht. Das Seminarprogramm umfasst bundesweit mehr als 200 Präsenzveranstaltungen und über 120 Online-Seminare. Den Schwerpunkt des firmen- und produktneutralen Seminarangebotes bilden Themen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA), Brandschutz, Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Das aktuelle Programm beinhaltet die drei neuen Seminare „Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“, „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ sowie „Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen“.

Mit der neuen eintägigen Schulung nach der Richtlinie „Elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR)“ und der Norm DIN EN 13637:2015-12 „Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“ erhalten Teilnehmer die geforderte Sachkunde für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Fluchttüren. Das zweitägige Seminar „Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)“ vermittelt die Sachkunde nach DIN VDE 0105-100, um als Verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen tätig zu werden. Die Teilnahme an dem zweitägigen Seminar „Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen“ befähigt zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100-600.

Die DGWZ bietet die Seminare in der Regel als Präsenzveranstaltungen und als interaktive Online-Seminare an. Beide Formate sind gleichwertig und vermitteln dieselben fachlichen Inhalte und die Qualifikation zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten. Die erreichten Abschlüsse sind identisch. Die Weiterbildungen der DGWZ richten sich an Planer, Errichter, Betreiber von Gebäuden und die Öffentliche Hand sowie an Facility Manager und Verantwortliche Personen und Fachkräfte von haustechnischen Abteilungen. Weitere Informationen können unter www.dgwz.de/seminare abgerufen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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DGWZ veröffentlicht neues Seminarprogramm 2023/2024. #Seminare #TGA www.dgwz.de/neues-seminarprogramm-2023-2024

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Bildunterschrift: Die DGWZ hat das neue Seminarprogramm 2023/2024 veröffentlicht.

Weiterführende Informationen
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Neuer Planerbrief informiert über Elektrothermografie

Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)
Pressemitteilung Nr. 2023-07 vom 28. Februar 2023

Die aktuelle Ausgabe des Planerbriefs Nr. 40 vom März-April 2023 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) stellt die Elektrothermografie als ein Untersuchungsverfahren zur Früherkennung von Fehlerstellen in elektrischen Anlagen vor. Mittels Wärmebildkamera werden elektrische Bauteile und Anschlüsse thermisch geprüft und so Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt. Der Anwendungsbereich für Elektrothermografie deckt eine große Bandbreite ab und eignet sich auch für die Prüfung von Photovoltaikanlagen.

Darüber hinaus wird im aktuellen DGWZ-Newsletter thematisiert, wie Gewerbeimmobilien an die geänderten Nutzeranforderungen seit der Pandemie auszurichten sind, die Datensicherheit in Unternehmen gewährleistet werden kann, welche Beleuchtungskonzepte für Augenduschen in Produktionsstätten im Rahmen des Arbeitsschutzes geeignet sind und welche besonderen Anforderungen an notwendige Flure gemäß der Musterbauordnung (MBO) gestellt werden.

Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 41 erscheint am 1. Mai 2023. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de heruntergeladen werden.

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Über die DGWZ
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

Ansprechpartner
Dr. Barbara Löchte
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH
Louisenstraße 120
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon  06172 98185-30
Telefax   06172 98185-99
presse@dgwz.de
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Schlagworte
Planerbrief, Newsletter, Informationen, Technische Gebäudeausrüstung, TGA, 2023, Gebäudetechnik, Elektrothermografie, Photovoltaikanlagen, Datensicherheit, notwendige Flure, Musterbauordnung, MBO, Augenduschen, Arbeitsschutz, Gewerbeimmobilien, Planen, Errichten, Betreiben

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Neuer Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie. www.planerbrief.de

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www.dgwz.de/neuer-planerbrief-40

  • Pressemitteilung Nr. 2023-07 (PDF)
  • Bild: Elektrothermografie-Planerbrief-40.jpg

    Bildquelle:
    DGWZ
    Bildunterschrift: Der Planerbrief Nr. 40 vom März 2023 informiert über Elektrothermografie an elektrischen Anlagen.

Weiterführende Informationen
www.planerbrief.de

 

 

Schlagwortarchiv für: Arbeitsschutz

Seminar: Photovoltaikanlagen - Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminar Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar schult Planer, Errichter, Betreiber und Fachkräfte nach VDE 0126-23-1, damit sie Photovoltaikanlagen selbständig planen, installieren, instandhalten und prüfen können.

Seminareinladung

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 2 Tage:

1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 09:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 09:00-16:30 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 22.-23. Mai 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 17.-18. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 08.-09. September 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 03.-04. November 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 23.-24. April 2025 – Frankfurt – freie Plätze
  • 06.-07. Mai 2025 – Berlin – freie Plätze
  • 03.-04. Juni 2025 – Hamburg – freie Plätze
  • 01.-02. Juli 2025 – München – freie Plätze
  • 22.-23. Juli 2025 – Stuttgart – freie Plätze
  • 23.-24. September 2025 – Köln – freie Plätze
  • 07.-08. Oktober 2025 – Hannover – freie Plätze
  • 11.-12. November 2025 – Leipzig – freie Plätze
  • 02.-03. Dezember 2025 – Mannheim – freie Plätze

Teilnahmegebühr

825,- € zzgl. MwSt.
2-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Urkunde.

Seminarbeschreibung

Photovoltaikanlagen dürfen gemäß VDE 0126-23-1 nur von geschulten Fachkräften geplant, errichtet, betrieben und instandgehalten werden. Die Anlagen tragen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Für eine erfolgreiche Installation ist aktuelles Fachwissen in Planung und Errichtung unerlässlich, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Nutzen

Das zweitägige Seminar Photovoltaikanlagen vermittelt die nach VDE 0126-23-1 geforderte Sachkunde zur Fachkraft für Photovoltaikanlagen, damit die Teilnehmer die Anlagen selbständig planen, installieren, betreiben und instand halten können. Neben den Grundlagen der Normen erhalten die Teilnehmer einen technischen Überblick über die Anlagen und ihre Leistungsmerkmale. Mit den Hinweisen zur Planung und Projektierung können die Teilnehmer auf fachlicher Augenhöhe die Anforderungen umsetzen. Checklisten für die Inspektion und Instandhaltung runden das Seminar ab.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung den Sachkundenachweis „Photovoltaikanlagen – Befähigte Person zur Prüfung gemäß VDE 0126-23-1“ mit Angabe der Lehrinhalte und Zeiten.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • Architekten, Ingenieure, Planer, Errichter
  • Bauabteilungen in Unternehmen
  • Gebäudebetreiber und Behörden
  • Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche Personen
  • Dachdecker, Zimmerer, Schreiner

Voraussetzungen

Eine Fachkraft für Photovoltaikanlagen ist nach VDE 0126-23-1 eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Photovoltaikanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 5.3 DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

Inhalte

  • Grundlagen und rechtliche Vorschriften
  • Technische Normen: DIN EN 62446-1; VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2; VDE 0126-23-2
  • Voraussetzungen für Fachkräfte
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen
  • Unterweisung über die Gefahren und Fehlerquellen
  • Schutzmaßnahmen
  • Leistungsmerkmale von Photovoltaikanlagen
  • Komponenten, Aufbau und Funktion
  • Montage, Installation, Betrieb/Wartung
  • Planung und Projektierung
  • Projektierungsbeispiele
  • Kabel, Leitungen und Stecksysteme
  • Grundlagen der Messung nach VDE und Sondermessungen
  • Erstellen von Prüfprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Nils Gräfer ist Elektrotechnik-Ingenieur und Leitung Gebäudetechnik (ELT) bei energydesign braunschweig GmbH.
  • Bodo Grimm ist Elektrotechnikermeister und Geschäftsführer bei Bodo Grimm Elektrotechnik
  • Till Höhfeld-Elscheidt – BA in Energie- und Umweltmanagement und Projektleiter bei der Service & More GmbH.
  • Guido Knappe ist Dipl. Ingenieur Elektrotechnik und Sachgebietsleiter Photvoltaik bei der Vermögen und Bau Baden-Württemberg.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Photovoltaikanlagen

Online-Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Photovoltaikanlagen

Seminar Photovoltaikanlagen – Programm und Anmeldung (PDF)

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Weitere Informationen

Stichworte
Photovoltaik, Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen, Prüfung, Sicherheitsprüfung, Wartung, Instandhaltung, Elektro, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Betriebssicherheitverordnung, VDE 0126-23-1, DIN EN 62446-1, VDE 0126-23-1, DIN VDE 0100-712, DIN EN IEC 62446-2, VDE 0126-23-2, Befähigte, Person, Photovoltaik-Anlagenprüfung, Inspektion, PV-Prüfverfahren, Elektrotechnisch, EuP, Elektrofachkraft, EFK, Anlagenverantwortlicher, Anlagenbetreiber, Seminar, Online-Seminar, Solaranlage, 2025

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Dehn SE

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DEHN ist ein führendes, international tätiges Familienunternehmen der Elektrotechnik mit weltweit rund 2.200 Mitarbeitern mit Sitz in Neumarkt in der Oberpfalz. DEHN schafft für Gebäude-, Energie- und Infrastruktur-Anwendungen individuelle Schutzlösungen.

Produkte und Leistungen

DEHN bietet Lösungen und Services für die Bereiche Blitz-, Überspannungs- und Arbeitsschutz – über 4.000 Produkte und mehr als 1.100 Patente machen DEHN zum Innovationsführer in diesen Bereichen. DEHN-Produkte schützen seit über 110 Jahren Menschen und Gebäude, Anlagen- und Telekommunikationstechnik, Prozessindustrie sowie Photovoltaik- und Windkraftanlagen.

Höhepunkte zur Light + Building 2022

  • Der neue DEHNguard MP: der Überspannungs-Ableiter Typ 2 + 3 jetzt mit praktischen Push-in-Doppelklemmen. Durch die Möglichkeit zur Durchgangsverdrahtung kann der Klemmblock entfallen – das spart Platz in der Unterverteilung und Zeit bei der Installation.
  • DEHNpatch schützt Ethernet-Anwendungen der neuesten Generation bis zu 10 GBit/s und 4PPoE. Es verfügt über eine Funktionsanzeige am Gerät – eine Fernüberwachung ist optional möglich.
  • Mit DEHNshield ZP SG, ein Kombi-Ableiter Typ 1 + 2 + 3, mit zweifachem Spannungsabgriff, erfüllt die Vorgaben der VDE-AR-N 4100 und bietet sicheren Schutz im Vorzählerbereich.
  • DEHNventil M2: Halbe Breite, volle Leistung. Kompakt auf 4 TE. Einsetzbar für alle Gebäude mit den höchsten Anforderungen an das Blitzschutzsystem.

Planer-Ansprechpartner

Oliver Born, Leiter Marketing DACH, Telefon 09181 906-1173, oliver.born@dehn.de

 

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Arbeitsschutz

Übersicht Arbeitsschutz

Übersicht zu Arbeitsschutz

Einführung | Normen und Vorschriften | Publikationen | Hersteller | Weitere Informationen

Einführung

Der Begriff Arbeitsschutz wurde in den EU-Richtlinien festgelegt und beinhaltet die Errichtung und den Erhalt sicherer sowie menschengerechter Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz. Es geht also um den Schutz der Arbeitnehmer sowie die Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes. Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien innerhalb einer festgelegten Frist in einzelstaatliches Recht umzusetzen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist am 21. August 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland in Kraft getreten.

Die Mitgliedsstaaten haben bei den Arbeitsschutzrichtlinien die Möglichkeit, auch strengere Forderungen zu verwirklichen. Dementsprechend wurden zusätzlich zu den gesetzlichen Rahmenrichtlinien für bestimmte Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Einzelrichtlinien festgelegt. Diese stellen genauere Bestimmungen zur Risikobewertung sowie Grenzwerte für bestimmte Substanzen oder Arbeitsstoffe dar. Die Einzelrichlinien konkretisieren folgende Bereiche:

  • Sonderaufgaben (z.B. die manuelle Handhabung von Lasten)
  • Besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz (z.B. der Kontakt zu Gefahrstoffen oder physikalischen Arbeitsstoffen)
  • Bestimmte Arbeitsstätten und Sektoren (z.B. temporäre Baustellen, Förderindustrien oder Fischereifahrzeuge)
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, junge Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag)
  • Bestimmte arbeitsbezogene Aspekte (z.B. die Arbeitszeitgestaltung)

Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vorzubeugen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Dieses wird erreicht, wenn bestehende Gefährdungen gezielt und systematisch ermittelt, bewertet und daraus geeignete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:

  • die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  • physkalische, chemische und biologische Entwicklungen,
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
  • psychische Belastung bei der Arbeit.

Betreiberpflichten/Verantwortung

Betreiber und Eigentümer von Gebäuden und deren Anlagen sind laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für einen sicheren Betrieb und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Betreiberpflichten verantwortlich. Das Verletzten der Betreiberpflichten kann zu folgenschweren Schadenfällen sowie zu Rechtsfolgen für den Betreiber führen. Da der Betrieb von Gebäuden an zahlreiche Gesetze, Normen und Bestimmungen gebunden ist, sind Betreiber zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Um diese zu minimieren sollten Betreiber über mögliche persönliche und unternehmerische Risiken informiert sein und bei der Bewirtschaftung darauf achten, ihre Pflichten nachweislich zu erfüllen.

Gesetze und Vorschriften

Für den Arbeitsschutz gelten im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Reihe von Verordnungen:

Publikationen

Weitere Informationen

Stichwörter

Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, EU-Richtlinien, Gefährungsbeurteilung, Betreiberverantwortung, Betreiberpflichten, Haftungsrisiken, Seminar, Weiterbildung

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminareinladung | Termine | Teilnahmegebühr | Seminarbeschreibung | Nutzen | Schulungsnachweis | Fortbildungspunkte | Zielgruppe | Voraussetzungen | Inhalte | Referenten | Anmeldung | Weitere Informationen

Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, damit die Teilnehmer diese selbstständig durchführen und dokumentieren können.

Seminareinladung

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Nächste Termine 2025

Das Seminar dauert 3 Tage:
1. Tag: 10:00-16:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

bzw. als Online-Seminar:
1. Tag: 9:00-15:30 Uhr | 2. Tag: 9:00-16:00 Uhr | 3. Tag: 9:00-16:00 Uhr

Dieses Seminar bieten wir als Präsenzveranstaltung und als Online-Seminar an. Preis, Inhalte und Abschlusszertifikat sind bei beiden Formaten gleichwertig.

  • 22.-24. Januar 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 14.-16. April 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 07.-09. Juli 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 15.-17. Oktober 2025 – Online-Seminar – freie Plätze
  • 04.-06. März 2025 – Dortmund – freie Plätze
    Courtyard by Marriott Dortmund | Emil-Figge Straße 41 | 44227 Dortmund
  • 01.-03. Juli 2025 – Frankfurt – freie Plätze
    Hotel Wessinger | Alicestraße 2 | 63263 Neu-Isenburg
  • 11.-13. November 2025 – Berlin – freie Plätze
    Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel | Osloer Straße 116 a | 13359 Berlin

Teilnahmegebühr

920,- € zzgl. MwSt.
3-Tages-Seminar inkl. Unterlagen, Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen und Zertifikat.

Seminarbeschreibung

Arbeitgeber sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Es gilt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu minimieren. Gefährdungsbeurteilungen dürfen durch fachkundige Personen vorgenommen werden.

Nutzen

Das Seminar bildet zur fachkundigen Person für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aus. Die Teilnehmer lernen mit Hilfe verschiedener Instrumente, die Belastungsfaktoren und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen. Hieraus können sie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten, umsetzen und rechtssicher dokumentieren.

Schulungsnachweis

Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Prüfung das Zertifikat „Fachkundiger für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz“ mit Angaben der Lehrinhalte und Zeiten.

Fortbildungspunkte

Das Seminar wird vom Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI) mit 4 VDSI-Punkten im Arbeitsschutz anerkannt.

4 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an:

  • verantwortliche Personen
  • Führungskräfte,
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • Sicherheitsingenieure,
  • Behördenvertreter.

Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Seminar sind keine Voraussetzungen notwendig. Vorkenntnisse sind von Vorteil.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, GefStoffV, u.a.
  • Aufbau, Form und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Instrumente und Methoden
  • Rechte und Pflichten, Verantwortung und Haftung
  • Typische Belastungsfaktoren im Betrieb: Arbeitsplatzgestaltung, chemische und biologische Gefahrstoffe, Lärm, Vibration, Strahlung, Arbeitsmittel, Maschinen, Fertigungsverfahren, Unterweisungen, psychische Belastungen
  • Methodisches Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikobewertung
  • Ziele, Schutzmaßnahmen und Umsetzungskonzepte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Typische Beispiele und praktische Übungen
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Schriftliche Prüfung

Referenten

  • Kay Glombik ist Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Anmeldung

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular (PDF) an E-Mail veranstaltungen@dgwz.de oder Telefax 06172 98185-99.

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Online-Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

Seminar Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz

Seminar Gefährdungsbeurteilung – Programm und Anmeldung (PDF)

 

Über das Veranstaltungs-Telefon 06172 98185-85 beantworten wir gerne montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr Ihre Fragen.

Teilnehmerstimmen

  • „Die Veranstaltung zur Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilung war insgesamt sehr informativ und gut organisiert. Sie hat mir ein tieferes Verständnis für die Thematik vermittelt und wertvolle Tipps für die Praxis gegeben. Durch die Teilnahme fühle ich mich nun besser gerüstet, um potenzielle Gefahren in verschiedenen Situationen zu erkennen und angemessen zu handeln..“
    Brian Neumann , WeWatch Security Service

Weitere Informationen

Stichworte
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Sicherheit, Gesundheit, Gefährdung, Belastung, Fachkunde, Dokumentation, Schutzmaßnahmen, Normen, Vorschriften, Gesetze, Event, Veranstaltung, Seminar, Schulung, Lehrgang, Webinar, Online-Seminar, Online, Fachkraft, Sachkunde, 2025

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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Einleitung | Inhalt | Weitere Informationen

Einleitung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist am 21. August 1996 in Kraft getreten und dient der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten in Deutschland durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei auf ihre Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer einschließlich Auszubildender, vorausgesetzt es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Form eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Für Beamte gilt das ArbSchG so weit wie es von den einzelnen Bundesländern im Landesrecht geregelt ist.

Verordnungen im Rahmen der Arbeitsschutzgesetze:

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung

Inhalt

Normenbestellung FeststellanlagenArbSchG  Arbeitsschutzgesetz (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Dritter Abschnitt
Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt
Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen

Unfallversicherung
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
§ 25 Bußgeldvorschriften
§ 26 Strafvorschriften

Weitere Informationen

Stichworte

Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetze, Vorschrift, Richtlinie, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Pflichten, Maßnahmen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Einleitung | Inhalt | Weitere Informationen

Einleitung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV) regelt im Sinne des Arbeitschutzes die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie an den Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist.

Grundbausteine sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, eine einheitliche sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, der Stand der Technik als wesentlicher Sicherheitsmaßstab sowie Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln, soweit sie nicht bereits anderweitig geregelt sind.

Die Betriebssicherheitsverordnung ist die deutsche Umsetzung der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG. Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde neu gefasst und ist am 7. Januar 2015 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die neue Verordnung trägt den geänderten Langtitel „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Der Kurztitel „Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV“ wurde beibehalten.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Inhalt

BetrSichV (PDF)Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1  (Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

Abschnitt 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§  1    Anwendungsbereich und Zielsetzung
§  2    Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§  3    Gefährdungsbeurteilung
§  4    Grundpflichten des Arbeitgebers
§  5    Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§  6    Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  7    Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§  8    Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§  9    Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10    Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11    Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12    Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13    Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14    Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3 – Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15    Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16    Wiederkehrende Prüfung
§ 17    Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18    Erlaubnispflicht

Abschnitt 4 – Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19    Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20    Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21    Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5 – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22    Ordnungswidrigkeiten
§ 23    Straftaten
§ 24    Übergangsvorschriften

Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Weitere Informationen

Stichworte

Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsschutz, Verordnung, Gesetz, Schutzkonzept

Technische Regeln – Übersicht

Technische Regeln – Übersicht

Einführung | Arbeitsstättenregeln (ASR) | Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) | EU-Vorschriften | Gesetze und Verordnungen | Normen | Technische Regeln | Richtlinien

Auf dieser Website finden Sie eine Auflistung der gültigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS).

Einführung

Technische Regeln sind Empfehlungen und technische Vorschläge für den Arbeitschutz und Gesundheitsschutz. Technische Regeln dienen als Orientierungshilfe bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten werden auch Arbeitsstättenregeln (ASR) bezeichnet und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werden im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet.

  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen
  • ASR A1.5/1,2 Fußböden
  • ASR A1.6 Fenster, Oberlichter. Lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A 1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A3.4 Beleuchtung
  • ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A3.7 Lärm
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten-Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte
  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR V5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wieder. Die TRBS-Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS ) werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

TRBS 1000er Allgemein gültige Regeln

  • TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
  • TRBS 1112 Instandhaltung
  • TRBS 1112 Teil 1 Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen
  • TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1122 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
  • TRBS 1123 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
  • TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren
  • TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
  • TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TRBS 1201 Teil 2 Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
  • TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
  • TRBS 1201 Teil 5 Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
  • TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Person

TRBS 2000er Gefährdungsbezogene Regeln

  • TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
  • TRBS 2111 Teil 2 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
  • TRBS 2111 Teil 3 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen
  • TRBS 2111 Teil 4 Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
  • TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen – am 16. Juli 2010 aufgehoben
  • TRBS 2141 Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2141 Teil 1 Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern
  • TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
  • TRBS 2152 Teil 1 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRBS 2152 Teil 2 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRBS 2152 Teil 3 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
  • TRBS 2152 Teil 4 Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
  • TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
  • TRBS 2210 Gefährdungen durch Wechselwirkungen

TRBS 3000er Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten

  • TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
  • TRBS 3151 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) werden im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen und in den Unterausschüssen erarbeitet. Veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden die TRGS-Regeln durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

TRGS-Regeln, die in der nachfolgenden Auflistung nicht enthalten sind, wurden aufgehoben und sind nicht mehr gültig.

TRGS 001 – 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung

  • TRGS 001 Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung – Allgemeines – Aufbau – Übersicht – Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 100 – 199 Begriffsbestimmungen

TRGS 200 – 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen

  • TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

TRGS 300 – 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge

TRGS 400 – 499 Gefährdungsbeurteilung

  • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen
  • TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • TRGS 406 Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege
  • TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
  • TRGS 420 Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition
  • TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
  • TRGS 460 Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik

TRGS 500 – 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • TRGS 500 Schutzmaßnahmen
  • TRGS 505 Blei
  • TRGS 507 Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern
  • TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • TRGS 511 Ammoniumnitrat
  • TRGS 512 Begasungen
  • TRGS 513 Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd
  • TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
  • TRGS 518 Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind (aufgehoben 2006)
  • TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
  • TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
  • TRGS 522 Raumdesinfektion mit Formaldehyd
  • TRGS 523 Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
  • TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
  • TRGS 525 Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  • TRGS 526 Laboratorien
  • TRGS 527 Tätigkeiten mit Nanomaterialien
  • TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten
  • TRGS 529 Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
  • TRGS 530 Friseurhandwerk
  • TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
  • TRGS 552 Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B
  • TRGS 553 Holzstaub
  • TRGS 554 Abgase von Dieselmotoren
  • TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
  • TRGS 557 Dioxine
  • TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle
  • TRGS 559 Quarzhaltiger Staub
  • TRGS 560 Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben
  • TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

TRGS 600 – 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren

  • TRGS 600 Substitution
  • TRGS 608 Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen für Hydrazin in Wasser- und Dampfsystemen
  • TRGS 610 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich
  • TRGS 611 Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
  • TRGS 614 Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können
  • TRGS 615 Verwendungsbeschränkungen für Korrosionsschutzmittel, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können
  • TRGS 617 Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden
  • TRGS 619 Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle

TRGS 700 – 899 Brand- und Explosionsschutz

  • TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines
  • TRGS 721 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 723 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
  • TRGS 724 Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
  • TRGS 725 Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
  • TRGS 727 Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
  • TRGS 741 Organische Peroxide
  • TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren
  • TRGS 746 Ortsfeste Druckanlagen für Gase
  • TRGS 751 Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen

TRGS 900 – 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS

  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 903 Biologische Grenzwerte (BGW)
  • TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
  • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
  • TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen
  • TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Weitere Informationen

Stichworte
Technische Regel, Arbeitsschutz, Betriebssicherheit, Gefahrstoffe, Gesundheitsschutz, ASR, TRBS, TRGS

Unternehmenssicherheit

Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

Arbeitsschutz und Betriebssicherheit

  • Arbeitsschutz, Betriebssicherheit
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Unfallverhütungsvorschrift (DGUV)
  • Datenschutz
  • Informationssicherheit, Sicherheit in der Informationstechnik, IT-Sicherheit, Cyber Security, Allianz für Cyber-Sicherheit
  • Krisen- und Notfallorganisation, Desaster Recovery, Notfallplan
  • Leitern, Tritte, Fahrgerüste (Seminar)
  • Sicherheitsbeauftragter, Gefahrstoffbeauftragter
  • Sicherheitsstrategie, Security Policy, Sicherheitsrichtlinie
  • Unternehmenssicherheit, Betriebssicherheit, Corporate Security
  • Verbrechensverhütung, Betrugsprävention
  • Vorbeugender Brandschutz, organisatorischer Brandschutz, Brandschutzmanagement, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer, Feuerschutz, Evakuierung, Evakuierungshelfer, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
  • Wirtschaftsspionage, Industriespionage

Weitere Informationen

Stichworte
Unternehmenssicherheit, Betriebssicherheit, Datenschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, IT-Sicherheit, Cyber Security, Informationssicherheit