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SRI-Bewertungssystem

Übersicht zu SRI-Bewertungssystem

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Einführung

Der Begriff Smart Readiness Indicator (dt. SRI-Bewertungssystem) wurde 2018 in der novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) erstmals eingeführt und entwickelt, um das Potenzial von intelligenten Technologien im Gebäudesektor effizienter zu nutzen.

Der Indikator bestimmt die technologische Reife von Gebäuden. Demnach gibt er Auskunft darüber, wie smart („intelligent“) ein Gebäude ist. Je höher er ausfällt, desto mehr sei ein Gebäude fähig, sich zu automatisieren und daraus folgend den Gebäudebetrieb energieeffizienter zu regeln. Dies soll Gebäudenutzer und -eigentümer auf die Chancen der Gebäudeautomatisierung hinweisen und das Bewusstsein in Bezug auf technische Gebäudesysteme verschärfen.

Chancen der Gebäudeautomation sind dabei die Dekarbonisierung des Gebäudesektors und die damit verbundene gesündere und effizientere Lebensumgebung. Dadurch leisten intelligente Gebäude einen Beitrag zum Schwerpunkt der internationalen Klimapolitik.

Die Bewertung des SRI orientiert sich an folgenden drei Merkmalen:

  • Der Betrieb des Gebäudes und die Gesamtenergieeffizienz müssen aufrecht erhalten werden, wenn zeitgleich der Energieverbrauch an die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen angepasst wird.
  • Der Betriebsmodus ist auf den Bedarf der Bewohner anzupassen. Dabei sind Benutzerfreundlichkeit, ein gesundes Raumklima und die Aufzeichnung des Energieverbrauchs zu beachten.
  • Der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes muss flexibel sein und die Teilnahme an einer Laststeuerung in Bezug auf das Netz ermöglicht werden.

Vorschriften

Für das SRI-Bewertungssystem gelten eine Reihe von Vorschriften:

Publikationen

Hersteller

Weitere Informationen

Stichworte

SRI-Bewertungssystem, SRI, Indikator, Gebäudeautomation, intelligente Technologien, energieeffizienz, Chancen, Anforderung, Klimaschutz, Smart Building, Smart Home, EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie, EPBD

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103

DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster

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Übersicht

Die Internationale Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Antriebe für vertikal und horizontal bewegte Tore, Türen und Fenster für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Sie behandelt auch die Gefahren, die von der Bewegung der Tore, Türen, Garagentüren und Fenster ausgehen. Batteriebetriebene Geräte und andere mit Gleichstrom betriebene Geräte fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Antriebe, die Teil von kraftbetätigten Türen, Toren, Fenstern und Garagentüren sind, die für die Verwendung durch geschultes Personal in Läden, in gewerblichen Betrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben vorgesehen sind, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.

Zum Anwendungsbereich dieser Norm gehören zum Beispiel:

  • Antriebe für Falttüren
  • Karusselltüren
  • Rolltore
  • Dachfenster
  • mehrteilige Überkopf-Türen
  • Drehflügel- und Schiebetore und -türen

Zuständig ist das DKE/UK 511.11 „Motorische Geräte“ der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) in DIN und VDE.

Die aktuell gültige Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2016-05 ist im Mai 2016 in Kraft getreten und ersetzt die Norm DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103:2010-05 vom Mai 2010.

Inhalt

Normenbestellung BrandschutzpläneInhaltsverzeichnis (PDF)

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Inhaltsverzeichnis DIN VDE V 0108-100-1Normen zu Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore bestellen

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Stichwörter

Kraftbetätigte Türen, Tore, Türen, Fenster, Sicherheit, elektrische Geräte, Falltüren, Karusseltüren, Rolltore, Dachfenster, mehrteilige Überkopf Türen, Drehflügel, Schiebetore, Anforderung, Antriebe, Befähigte Person, Norm, DIN EN 60335-2-103, VDE 0700-103, Teil 2