Ergänzende Gutachten sind unzulässig
Baulicher Brandschutz
Ergänzende Gutachten zu bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) oder allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) sind unzulässig. Das hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in einer Mitteilung vom 24. August 2018 mitgeteilt. Für Montagebetriebe, Bauherren und Bauunternehmen ist deshalb Vorsicht geboten.