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Polizei: Aufschaltung von NGRS-Alarm möglich

Egal, ob Behörden, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen: wenn es um die Alarmübertragung durch Notfall- und Gefahren-Reaktionssysteme (NGRS) geht, wünschen sich viele Sicherheitsverantwortliche eine direkte Alarmübertragung zur Polizei. Die nun von der polizeilichen Expertengruppe ÜEA überarbeitete „Bundeseinheitliche Richtlinie für ÜMA/EMA bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren“ – kurz ÜEA-Richtlinie – schafft diese Möglichkeit.

Zum einen regelt die Richtlinie erstmals unter welchen Bedingungen ein NGRS an die Polizei angeschlossen werden kann und legt die Anforderungen der Normenreihe DIN VDE V 0827 als „Regel der Technik“ zu Grunde. Zur Erinnerung: diese Normenreihe beschreibt die Anforderungen an technische Systeme, die in Notfällen Alarme auslösen können, sowie das technische Risikomanagement im Allgemeinen.

Durch die Überarbeitung der ÜEA-Richtlinie sind nun sowohl Alarm- als auch Sprachübertragungen zur Polizei möglich. Größte technische Herausforderung ist dabei das geforderte Übertragungsprotokoll VdS 2465, das bereits bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen angewendet wird. Zumal die Mühe lohnt: Einmal umgesetzt, verbessern direkte Verbindungen zur Polizei sowohl die Alarmvorprüfung als auch die Interventionsplanung signifikant. Neuanlagen sollten deshalb stets unter Berücksichtigung der überarbeiteten Richtlinien installiert werden.

Autor: Bernd Rompel, Technischer Oberamtsrat (TOAR), Polizeiakademie Hessen

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