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Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Planungsspielraum beim Brandschutz

Arbeitsstättenregel ASR A2.2 Maßnahmen gegen BrändeDie Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ersetzt seit 2013 die BGR/GUV-R 133. Dadurch erhalten Planer mehr Entscheidungsspielraum beim Thema Brandschutz. Grundsätzlich unterscheidet die ASR A2.2 zwischen den Kategorien „normale Brandgefährdung“ und „erhöhte Brandgefährdung“. Um höhere Brandschutzziele zu erreichen, sind vielfältige Optionen erlaubt: von einer höheren Anzahl an Feuerlöschern bis hin zu Brandmelde- und Feuerlöschanlagen (Kap. 5.2.4 – 3). So entsteht mehr Freiraum für individuelle Lösungen. (kz)

Autor: Klaus Zöller (kz), ZBT Zöller Brandschutztechnik e.K., Sarstedt

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Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Brandschutz